Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Schadstoffgutachter, Sanierungsplaner, Abfallmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 23-F-Ver-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302000374-520
Fax: +49 302000374-505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Schadstoffgutachter, Sanierungsplaner, Abfallmanagement
Der Rahmenvertrag umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben im Umgang mit Gebäudeschadstoffen und damit verbundenen Abfällen:
Gutachterleistungen einschl. Konzepterstellung, Begehungen, Probenahme, Analytik, Bewertung, Handlungsempfehlungen, Gefährdungsbeurteilung
Adhoc-Beprobungen und Analysen, Beraterleistungen
Planung, Ausschreibung und Kostenschätzung von Schadstoffsanierungen / Rückbauarbeiten
Fachtechnische Bauüberwachung
Verfahrensbevollmächtigung des Abfallerzeugers bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle im eANV zur Unterstützung der Tempelhof Projekt GmbH im Abfallmanagement für das Flughafengebäude.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Der Rahmenvertrag umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben im Umgang mit Gebäudeschadstoffen und damit verbundenen Abfällen:
Gutachterleistungen einschl. Konzepterstellung, Begehungen, Probenahme, Analytik, Bewertung, Handlungsempfehlungen, Gefährdungsbeurteilung
Adhoc-Beprobungen und Analysen, Beraterleistungen
Planung, Ausschreibung und Kostenschätzung von Schadstoffsanierungen / Rückbauarbeiten
Fachtechnische Bauüberwachung
Verfahrensbevollmächtigung des Abfallerzeugers bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle im eANV zur Unterstützung der Tempelhof Projekt GmbH im Abfallmanagement für das Flughafengebäude.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren (automatische Verlängerungsmöglichkeit um zwei Mal 1 Jahr auf insgesamt höchstens 4 Jahre) geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Präqualifikation: Präqualifikationsverzeichnis oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) – siehe Eigenerklärung Eignung;
2. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;
3. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1, 4 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;
4. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung– siehe Eigenerklärung Eignung;
5. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung;
6. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;
7. Erklärung zum Auszug aus dem Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein) – siehe Eigenerklärung Eignung;
8. Abfrage des Wettbewerbsregisters / Finanzsanktionsliste: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001, Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002, sowie Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011) eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de) veranlassen. – siehe Eigenerklärung Eignung;
9. Erklärung zur Bankauskunft – siehe Eigenerklärung Eignung.
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 10)
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) von mindestens 1.000.000,00 € netto in den Bereichen Innenraumschadstofferkundung, Innenraumsanierungsplanung, fachtechnische Sanierungsbegleitung und Abfallmanagement erzielt worden sein. (Ausreichend ist die Angabe des Gesamtumsatzes in dem Bereich „Innenraumschadstoffe“, eine Aufschlüsselung in Innenraumschadstofferkundung, Innenraumsanierungsplanung, fachtechnische Sanierungsbegleitung und Abfallmanagement ist nicht erforderlich.)
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Angestellten der Jahre 2022, 2021, 2020 – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 11);
2. Eigenerklärung zu den unternehmensbezogenen Eignungskriterien – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 12);
3. Angabe von erbrachten Referenzprojekten – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 13).
1. Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2022, 2021 und 2020 mindestens 20 Angestellte in dem Bereich „Innenraumschadstoffe“ nachgewiesen werden.
2. Als Mindestanforderungen müssen:
- Qualitätssicherungssystem 9001 und
- Zertifizierter Sanierungsfachplaner / -gutachter auf dem Gebiet der Gebäudeschadstoffe des GVSS und
- Registrierung bei ZEDAL und
- SCC-Zertifizierung nachgewiesen werden.
3. Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
- mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von > 200.000,00 € netto und
- mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 2.500 qm zu sanierender Fläche und
- mindestens 1 Referenz, bei der eine Innenraumschadstofferkundung in einem denkmalgeschützten und in der Nutzung befindlichen Bestandsgebäude erbracht wurde sowie die Erkundung auf Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern nach VDI 6202 Blatt 3 und
- mindestens 1 Referenz mit einer Innenraumsanierungsplanung in einem denkmalgeschützten und in der Nutzung befindlichen Bestandsgebäude sowie die Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte und
- mindestens 1 Referenz mit einer fachtechnische Sanierungsbegleitung in Innenräumen in einem denkmalgeschützten und in der Nutzung befindlichen Bestandsgebäude sowie die Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte und
- mindestens 1 Referenz im Abfallmanagement als Bevollmächtigter des Abfallerzeugers im elektronischen Abfallnachweisverfahren.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2018-2023 abgeschlossen wurden.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes
Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: +49 302000374-520
Fax: +49 302000374-505