Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsabteilung / Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine externe Unterstützung in Form von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Kontext des Kommunikationsstandards HL7 FHIR zur Entwicklung und Umsetzung der Themen "Bestätigungsverfahren ISiK", "Bestätigungsverfahren ISiP" und "nationaler Terminologieserver" der gematik GmbH.
Beratungs- und Entwicklunsgleistungen für ISiK/ISiP
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Die Leistungen des Auftragnehmers können neben dem Haupterfüllungsort auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht werden.
Gegenstand des Vertrages ist die externe Unterstützung in Form von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" zur Entwicklung und Umsetzung der Themen "Bestätigungsverfahren ISiK (Stufe 4)" und, "Bestätigungsverfahren ISiP (Stufe 2)".
Die detaillierte Beschreibung der benötigten Leistungsinhalte für Los 1 ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02).
Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum des Jahres 2023 ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2024 zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit (d.h. spätestens am 30.11.2023) ausgeübt.
Beratungs- und Entwicklungsleistungen für den Terminologieserver
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Die Leistungen des Auftragnehmers können neben dem Haupterfüllungsort auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht werden.
Gegenstand des Vertrages ist die externe Unterstützung in Form von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" und ELGA TerminoloGIT zur Entwicklung und Umsetzung eines nationalen Terminologieservers.
Die detaillierte Beschreibung der benötigten Leistungsinhalte für Los 2 ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02).
Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum des Jahres 2023 ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2024 zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit (d.h. spätestens am 30.11.2023) ausgeübt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gefyra GmbH
Postanschrift: Otto-Hahn-Str. 9
Ort: Münster
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://gefyra.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe fbeta GmbH
Postanschrift: Akazienstraße 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10823
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.fbeta.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y1485SBF1
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de