Smartphonebeschaffung Polizei Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000055
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedersachsendamm 78/80
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28201
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dataport AöR
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.bremen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Smartphonebeschaffung Polizei Bremen
Beschaffung von Samsung Smartphones (Model Samsung Galaxy A54 5G Enterprise Edition) für die Polizei Bremen inklusive Netzteile, montierter Panzerglasbeschichtungen sowie Lieferung
Es werden insgesamt mindestens 630, maximal 750 Smartphones der Modellreihe „Samsung Galaxy A54 5G Enterprise Edition“ inklusive Netzteile, montierter Panzerglasbeschichtungen sowie Lieferung benötigt. Für diese Vergabe stehen Haushaltsgelder in Höhe von maximal 315.000,00 € brutto zur Verfügung. Ziel der Vergabe ist es, eine Mindestmenge in Höhe von 630 Smartphones inklusive Netzteile, montierte Panzerglasbeschichtungen sowie Lieferung einzukaufen (die im folgenden verwendeten Begriffe Smartphone oder Stück beziehen immer die Netzteile, montierte Panzergläser und Lieferung mit ein). Der Auftrag wird nur vergeben, wenn der angebotene Bruttogesamtpreis für die Mindestmenge von 630 Stück das oben angegebene Brutto-Budget nicht überschreitet.
Der Auftragnehmer lässt sich die Option offen, zusätzlich zu der Mindesabnahmemenge bis zu 120 weitere Smartphones einzukaufen, wenn die maximal zur Verfügung stehenden
Haushaltsgelder in Höhe von 315.00,00 € durch den Einkauf von 630 Smartphones noch nicht ausgeschöpft sind. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
(Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der Auftraggeber lässt sich die Option offen, zusätzlich zu der Mindestabnahmemenge bis zu 120 weitere Smartphones einzukaufen, wenn das maximal zur Verfügung stehende Brutto-Budget in Höhe von 315.00,00 € durch den Einkauf von 630 Smartphones noch nicht ausgeschöpft ist. Die Option kann einmalig genutzt werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen nach der Zuschlagserteilung seine Entscheidung mit, ob weitere Smartphones im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsgelder eingekauft werden.
Es stehen maximale Haushaltsmittel in Höhe von 315.000,00 brutto zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Smartphonebeschaffung Polizei Bremen
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.07.2023) im Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerber/Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Internet-Adresse: http://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“