Rahmenvereinbarung "Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorausschau" Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-23#010

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z-FV - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-186157479
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532926
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532926
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung "Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorausschau"

Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-23#010
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung eine Rahmenvereinbarung für kurzfristig zu erbringende Unterstützungsleistungen sowie ergänzende Leistungen zu vergeben. Unterstützt werden soll der im März 2022 eingerichtete Leitungsstab Transformationspolitik des BMWK bei seinen Aufgaben im Rahmen des Bürgerdialogs Energiewende sowie der Begleitung und Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft im Hinblick auf die Energiewende. Geschlossen werden soll eine Rahmenvereinbarung zur „Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorschau“. Zu diesem Zweck wird ein Auftragnehmer bzw. ein Auftragnehmerkonsortium gesucht, der/das ein fachliches Unterstützungsangebot unterbreitet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
79951000 Veranstaltung von Seminaren
79311100 Umfragengestaltung
79311300 Umfragenanalyse
79320000 Meinungsumfragen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWK, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Den Schwerpunkt der Leistung bildet einerseits die professionelle Prozessbegleitung von gesellschaftlichen Beteiligungs- und (Multi-)Stakeholderprozessen, Dialogformaten mit Groß- und Kleingruppen, Workshops, Bürger- und Jugendräten und sonstigen Formaten (inkl. Town-Hall-Veranstaltungen) zu Fragen der Energiewende und Transformation, die vom Auftragnehmer unter Verwendung innovativer, kollaborativer und ko-kreativer Methoden in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber entwickelt, vorbereitet, begleitet, moderiert und dokumentiert werden (Prozessgestaltung und Begleitung, siehe Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung). Darüber hinaus soll der Auftragnehmer andererseits in der Lage sein, kleine Bürger- und Jugendräte - in Anlehnung an das sog. „Voralberger-Modell“ - zu konzipieren und durchzuführen. Auch soll der Auftragnehmer an der organisatorischen und inhaltlichen Konzeption eines potenziellen „großen Bürgerrats“ („Citizen Assembly“) mitwirken, der auf Ebene des BMWK oder mehrerer Ressorts angesiedelt ist (Konzeption Bürger- und Jugendrat, siehe Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung). Außerdem werden zur Unterstützung einer vorausschauenden Transformationspolitik Kurzfristberatungen in Form von Workshops benötigt, die vom Auftragnehmer unter Verwendung von Methoden der Strategischen Vorausschau in enger Abstimmung mit dem AG vorbereitet, moderiert und ausgewertet werden (Strategische Vorausschau, siehe Ziff. 2.3 der Leistungsbeschreibung).

Für die maximal vierjährige Laufzeit wird das Gesamtvolumen der nach der Rahmenvereinbarung erfolgenden Leistungsabrufe, das heißt das Volumen für die gesamte Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit und optionale Verlängerungszeiträume), auf 1,71 Mio. Euro netto und daher auf einen Mittelwert von [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr netto geschätzt. Der Wert der tatsächlich abgerufenen Leistungen kann die Auftragswertschätzung unter- oder auch überschreiten. Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird daher kein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelaufträgen begründet. Ebenso können Leistungsabrufe bei einem Überschreiten der Auftragswertschätzung nicht abgelehnt werden. Das maximale Gesamtvolumen der Leistungsabrufe für die gesamte Vertragslaufzeit - unabhängig davon, ob die Verlängerungsoptionen gezogen werden - beträgt 2,5 Mio. Euro netto.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann maximal ein Mal um höchstens 12 Monate verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag kann maximal ein Mal um höchstens 12 Monate verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/09/2023
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/09/2023
Ortszeit: 09:31

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.

Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: http://www.bmwk.bund.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/08/2023