Rahmenvereinbarung "Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorausschau" Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-23#010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z-FV - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-186157479
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorausschau"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt, auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung eine Rahmenvereinbarung für kurzfristig zu erbringende Unterstützungsleistungen sowie ergänzende Leistungen zu vergeben. Unterstützt werden soll der im März 2022 eingerichtete Leitungsstab Transformationspolitik des BMWK bei seinen Aufgaben im Rahmen des Bürgerdialogs Energiewende sowie der Begleitung und Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft im Hinblick auf die Energiewende. Geschlossen werden soll eine Rahmenvereinbarung zur „Prozessberatung, -begleitung und -gestaltung von Maßnahmen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern in der Transformation und strategische Vorschau“. Zu diesem Zweck wird ein Auftragnehmer bzw. ein Auftragnehmerkonsortium gesucht, der/das ein fachliches Unterstützungsangebot unterbreitet.
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWK, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.
Den Schwerpunkt der Leistung bildet einerseits die professionelle Prozessbegleitung von gesellschaftlichen Beteiligungs- und (Multi-)Stakeholderprozessen, Dialogformaten mit Groß- und Kleingruppen, Workshops, Bürger- und Jugendräten und sonstigen Formaten (inkl. Town-Hall-Veranstaltungen) zu Fragen der Energiewende und Transformation, die vom Auftragnehmer unter Verwendung innovativer, kollaborativer und ko-kreativer Methoden in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber entwickelt, vorbereitet, begleitet, moderiert und dokumentiert werden (Prozessgestaltung und Begleitung, siehe Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung). Darüber hinaus soll der Auftragnehmer andererseits in der Lage sein, kleine Bürger- und Jugendräte - in Anlehnung an das sog. „Voralberger-Modell“ - zu konzipieren und durchzuführen. Auch soll der Auftragnehmer an der organisatorischen und inhaltlichen Konzeption eines potenziellen „großen Bürgerrats“ („Citizen Assembly“) mitwirken, der auf Ebene des BMWK oder mehrerer Ressorts angesiedelt ist (Konzeption Bürger- und Jugendrat, siehe Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung). Außerdem werden zur Unterstützung einer vorausschauenden Transformationspolitik Kurzfristberatungen in Form von Workshops benötigt, die vom Auftragnehmer unter Verwendung von Methoden der Strategischen Vorausschau in enger Abstimmung mit dem AG vorbereitet, moderiert und ausgewertet werden (Strategische Vorausschau, siehe Ziff. 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Für die maximal vierjährige Laufzeit wird das Gesamtvolumen der nach der Rahmenvereinbarung erfolgenden Leistungsabrufe, das heißt das Volumen für die gesamte Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit und optionale Verlängerungszeiträume), auf 1,71 Mio. Euro netto und daher auf einen Mittelwert von [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr netto geschätzt. Der Wert der tatsächlich abgerufenen Leistungen kann die Auftragswertschätzung unter- oder auch überschreiten. Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird daher kein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelaufträgen begründet. Ebenso können Leistungsabrufe bei einem Überschreiten der Auftragswertschätzung nicht abgelehnt werden. Das maximale Gesamtvolumen der Leistungsabrufe für die gesamte Vertragslaufzeit - unabhängig davon, ob die Verlängerungsoptionen gezogen werden - beträgt 2,5 Mio. Euro netto.
Der Vertrag kann maximal ein Mal um höchstens 12 Monate verlängert werden.
Der Vertrag kann maximal ein Mal um höchstens 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: http://www.bmwk.bund.de