Fachliche Unterstützung Operative (OT) Security für sicherheitskritische Bahnsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59167
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tandetzke, Nicolai
E-Mail:
Telefon: +49 6926552514
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche Unterstützung Operative (OT) Security für sicherheitskritische Bahnsysteme
Rahmenverträge zu technischen Beratungsleistungen zur fachlichen Unterstützung in Bezug zur OT-Security der Telekommunikation, Disposition und Leit- und Sicherungstechnik sowie sonstige Technologien im Umfeld es operativen Bahnbetriebs in zwei Losen.
Los 1 - Technische Beratungsleistungen zu IT/OT-Security, Netzwerk und Überwachung
Los 2 - Technische Beratungsleistungen zu OT-Security im bahnbetrieblichen Umfeld
Los 1: Technische Beratungsleistungen zu IT/OT-Security, Netzwerk und Überwachung
Dieses Los fasst Leistungen zusammen, bei denen der Schwerpunkt der Beratungsleistung und der erforderlichen Skills im IT-/OT-Infrastrukturbereich liegt, wie z.B.: Definition von Netzwerk-Architekturen für Standard-Security-Komponenten Design und Implementierung von Security-Infrastrukturen wie z.B. Firewalls, VPN, PKI Analyse von Bedrohungsszenarien im Rail-OT-Umfeld Erarbeiten von Use-Cases und Implementieren der Detektionsfunktionen im SOC (SIEM)
Vertraulichkeitsvereinbarung:
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung erhält der Bewerber als vertraulich gekennzeichnete Informationen (Anlage 1 zu C3.1 – Aufgabenstellung Los1) des Auftraggebers erst nach Übersendung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage B6) und nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten, geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Los 2: Technische Beratungsleistungen zu OT-Security im bahnbetrieblichen Umfeld
Dieses Los fasst Leistungen zusammen, bei denen der Schwerpunkt der Beratungsleistung in der Verbindung der bahnbetrieblichen Infrastruktur und Normenwelt mit den Anforderungen an IT-/OT-Security liegen, wie z.B. Durchführung von Bedrohungs- und Risikoanalysen auf Basis der im Bahnbereich relevanten Normen, Gesetzen und Verordnungen Erstellung, Review sowie Pflege der Releases von Lastenheften, Planungsvorgaben und Pflichtenheften Sicherstellung der adäquaten Zertifizierung von einzusetzenden IT-Sicherheitskomponenten Erarbeitung realistischer Angriffsszenarien im Kontext der sicherheitskritischen Bahnsysteme (wie bspw. LST, GSM-R, ATO, TK) und Durchführung einer Risikoabwägung Unterstützung und Anleitung der Hersteller und Integratoren im Sinne der DB Netz AG in Normen, Regelwerken der DB und Standards im Bahnumfeld, sowie Sicherstellung der anteiligen Umsetzung dieser durch Hersteller und Integrator. Mitwirkung bzw. Unterstützung bei der Durchführung von DB Netz Freigaben oder EBA-Zulassungen
Vertraulichkeitsvereinbarung:
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung erhält der Bewerber als vertraulich gekennzeichnete Informationen (Anlage 1 zu C3.2 – Aufgabenstellung Los2) des Auftraggebers erst nach Übersendung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage B6) und nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten, geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Technische Beratungsleistungen zu IT/OT-Security, Netzwerk und Überwachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Technische Beratungsleistungen zu OT-Security im bahnbetrieblichen Umfeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.