Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz (bundesweit) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68588
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lohse, Daniel
E-Mail:
Telefon: +49 3412342294
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Salomonstraße 21
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lohse, Daniel
E-Mail:
Telefon: +49 3412342294
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz (bundesweit)
Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 100 T€ Netto-Honorar pro Einzelabruf (bundesweit): Leistungen werden über folgende Fachlose vergeben: Los 1: UVP und naturschutzfachliche Planungen, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung
(UBÜ) Naturschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Naturschutz; Los 2: Wasserrechtliche Gutachten, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ)
Wasser/Gewässerschutz, Generelle UBÜ Schwerpunkt Wasser/Gewässerschutz; Los 3: Bodenschutz und Abfallmanagement in der Planung, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ)
Boden/Abfall, Generelle UBÜ Schwerpunkt Boden/Abfall; Los 4: Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Immissionsschutz, Generelle
UBÜ Schwerpunkt Immissionsschutz
Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 100 T€ Netto-Honorar pro Einzelvertrag (bundesweit)
bundesweit
Los 1. UVP und naturschutzfachliche Planungen, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Naturschutz, Generelle UBÜ
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11), längstens bis 30.09.2028
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.03.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 100 T€ Netto-Honorar pro Einzelvertrag (bundesweit)
bundesweit
Los 2: Wasserrechtliche Gutachten, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Wasser/Gewässerschutz, Generelle UBÜ
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11), längstens bis 30.09.2028
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.03.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 100 T€ Netto-Honorar pro Einzelvertrag (bundesweit)
bundesweit
Los 3: Bodenschutz und Abfallmanagement in der Planung, Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Boden/Abfall, Generelle UBÜ
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11), längstens bis 30.09.2028
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.03.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Rahmenvereinbarung für Planungs- und Überwachungsleistungen zum Umwelt- und Naturschutz bis 100 T€ Netto-Honorar pro Einzelvertrag (bundesweit)
bundesweit
Los 4: Spezielle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) Immissionsschutz, Generelle UBÜ
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich (siehe II.2.11), längstens bis 30.09.2028
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.03.2028
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat.
d) Einhaltung von Sanktionen und Embargos
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 . Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portalheruntergeladen werden kann.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Los 1: Angaben nur erforderlich, sofern Sie sich für dieses Los bewerben möchten.
1.1 Erfahrung mit Projekten der Schienen- und Straßeninfrastruktur:
Erklärung zu: Erfolgreich abgeschlossener Planungsbeitrag zu mindestens drei Vorhaben von Infrastrukturunternehmen der Bundesverkehrswege für Schienen und Straßen im Zeitraum der letzten 5 Jahre. Als Planungsbeitrag gilt die Erstellung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsberichtes (UVP-Bericht) inklusive eines Scoping-Papiers (SCP) oder eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) oder einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) oder eines Artenschutz-Fachbeitrags (AFB) oder einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP). Als Mindestvoraussetzung für eine Berücksichtigung muss ein AFB und ein LBP erstellt worden sein. Als Vorhaben gelten hier Neubau, Ausbau und Ertüchtigung, die durch das Eisenbahn-Bundesamt oder die Straßenbauverwaltung genehmigt worden sind. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
1.2 Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
a) Für jeden Planungsbeitrag, dazu zählen UVP-Bericht/SCP, LBP, FFH-VP und AFB (vgl. oben), muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Landschaftsplanung zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom, Bachelor oder Master der Landschaftsplanung oder eines vergleichbaren Studienganges (z.B. Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie, Umweltwissenschaften) verfügen und für mindestens 12 Monate im Arbeitsbereich des jeweiligen Planungsbeitrags gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: UVP-Bericht/SCP (Name), LBP (Name), FFH-VP (Name), AFB (Name)
b) Erklärung zu: Für die Erstellung der GIS-Daten in den Datenformaten *.shp, *.shx, *.dbf, *.prj, zu Kompensationsmaßnahmen als Shape-Dateien zum Hochladen in das Fachin-formationssystem Naturschutz und Kompensation der DB AG (FINK), in der Projektion: GK 3. Hauptmeridian, gemäß den Vorgaben für die Strukturierung der Daten des FINK-Handbuches bzw. den FAQs zu GIS-Daten, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 1 Jahr Berufserfahrung in der Kartenerstellung für Umweltplanung zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom, Bachelor oder Master der Landschaftsplanung) oder eines vergleichba-ren Studienganges (z.B. Geografie, Biologie, Geoökologe) oder techn. Zeichner/in ausgebildet sein oder über eine Weiterbildung im Bereich GIS-Programme verfü-gen und für mindestens 12 Monate im Fachgebiet mit GIS-Programmen gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: GIS-Daten (Name)
c) Erklärung zu: Für die Bereiche landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP), Bauüberwachung Landschaftsbau und Umwelt-Baubegleitung (UBB), muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über einen Abschluss im Niveau von Diplom, Bachelor oder Master der Landschaftsplanung oder eines vergleichbaren Studienganges verfügen oder als Meister im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) ausgebildet sein und für mindestens 3 Jahre im Bereich LAP, Bauüberwachung Landschaftsbau und UBB gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: LAP (Name), BauÜ Landschaftsbau (Name), UBB (Name)
1.3 Qualifikation und Erfahrung der Kartiererinnen und Kartierer:
Erklärung zu: Für jede Artengruppen muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit 3 Jahren Kartierkenntnissen bzw. Erfahrungen mit der Artengruppe zur Verfügung stehen. Er/sie muss über einen Studienabschluss in (Feld-)Biologie oder eines vergleichbaren Studiengangs (z.B. Biologie, Ökologie / Ökosysteme, Naturschutz, Geographie, Umwelt- und Landschaftsplanung / -wissenschaften, Forst) verfügen. Liegt dieser Studienabschluss nicht vor, sind mindestens 5 Jahre Kartiererfahrung erforderlich. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Anforderungen für mehrere Artengruppen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: Säugetiere (Name), Avifauna (Name), Herpetofauna (Name), Insekten (Name), Gewässerfauna (Name)
1.4. Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung:
Erklärung zu: Für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Umwelt-Leitfaden Teil VII des Eisenbahn Bundesamtes (EBA) muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium entsprechend Anlage 1 des Umwelt-Leitfadens Teil VII des EBA zur Verfügung stehen, die/der über mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben/ Prüfungsbescheinigung der DB AG muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: UBÜ-Spezialist Naturschutz (Name), UBÜ-Generalist (Name)
Los 2: Angaben nur erforderlich, sofern Sie sich für dieses Los bewerben möchten.
2.1. Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Erklärung zu: Für 3 der 4 Planungsbeiträge, dazu zählen Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Retentionsraum-Gutachten, hydraulische Gutachten sowie Fachliche Bewertungen zu AwSV-Anlagen, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Hydrologie, Wasserwirtschaft, Hydrogeologie oder Gewässerkunde zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder ingenieurtechnisches Hochschulstudium oder einen vergleichbaren Studiengang mit entsprechender spezifischer praktischer Erfahrung ver-fügen und für mindestens 12 Monate im Arbeitsbereich des jeweiligen Planungsbeitrags gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: Fachbeitrag WRRL (Name), Retentionsraum-Gutachten (Name), Hydraulische-Gutachten (Name), Fachliche Bewertungen zu AwSV-Anlagen (Name)
2.2. Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung Wasser/ Gewässerschutz:
Erklärung zu: Für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Umwelt-Leitfaden Teil VII des Eisenbahn Bundesamtes (EBA) muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium entsprechend Anlage 1 des Umwelt-Leitfadens Teil VII des EBA zur Verfügung stehen, die/der über mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben/ Prüfungsbescheinigung der DB AG muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: UBÜ-Spezialist Wasser/Gewässerschutz (Name), UBÜ-Generalist (Name)
Los 3: Angaben nur erforderlich, sofern Sie sich für dieses Los bewerben möchten.
3.1. Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Erklärung zu: Für die Planungsbeiträge, dazu zählen hier Bodenschutzkonzept und Entsorgungskonzept, muss mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit
3 Jahren Berufserfahrung im Bodenschutz oder der Zertifizierung zur Bodenkundlichen Baubegleitung bzw. im Abfallmanagement zur Verfügung stehen. Er/sie muss mindestens über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder ingenieurtechnisches Hochschulstudium oder eines vergleichbaren Studienganges mit den Schwerpunkten Bodenwissenschaften bzw. Abfallmanagement verfügen und für mindestens 12 Monate im Arbeitsbereich des jeweiligen Planungsbeitrags gearbeitet haben. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: Bodenschutzkonzept gem. DIN 19639 (Name), Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (Name)
3.2. Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung Boden / Abfall:
Erklärung zu: Für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Umwelt-Leitfaden Teil VII des Eisenbahn Bundesamtes (EBA) muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium entsprechend Anlage 1 des Umwelt-Leitfadens Teil VII des EBA zur Verfügung stehen, die/der über mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben/ Prüfungsbescheinigung der DB AG muss zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: UBÜ-Spezialist Boden/Abfall (Name), UBÜ-Generalist (Name)
Los 4: Angaben nur erforderlich, sofern Sie sich für dieses Los bewerben möchten.
4.1 Qualifikation und Erfahrung der Umweltfachlichen Bauüberwachung Immissionsschutz:
Erklärung zu: Für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Umwelt-Leitfaden Teil VII des Eisenbahn Bundesamtes (EBA) muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium entsprechend Anlage 1 des Umwelt-Leitfadens Teil VII des EBA zur Verfügung stehen, die/der über mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im jeweiligen Aufgabengebiet verfügt. Das Anerkennungsschreiben/ Prüfungsbescheinigung der DB AG muss zum Zeit-punkt der Leistungserbringung vorliegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Folgendes qualifiziertes Personal steht zur Verfügung: UBÜ-Spezialist Immissionsschutz (Name), UBÜ-Generalist (Name)
keine
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung Einhaltung von Sanktionen und Embargos
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das
Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und
Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter
Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner USamerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen
oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen,
Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs
sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene
natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene
juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation
oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am
Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter
Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder
Einrichtung handele bzw. handelt.
d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen
Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als
Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf die eingegangenen Angebote innerhalb des Zuschlagskriteriums den Zuschlag zu erteilen.
Schätz- und Höchstwerte:
Bei den Losen 1 bis 4, unter der jeweiligen II.1.5+II.2.6 (Geschätzter Wert) aufgeführten Werten handelt es sich um reine Schätzwerte und nicht um verbindliche Angaben. Diese wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Es besteht in Hinblick auf diese Werte kein Anspruch auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Die Höchstwerte betragen pro Los: Los 1: 335.690.333,54 €, Los 2: 14.908.292,41 €, Los 3: 8.749.822,41 €, Los 4: 11.024.958,02 €.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.