Kostenmanagementsoftware für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz, Neuro- und Notfallzentrum (Baustufe 1)" der Universitätsmedizin Göttingen sowie des Neubaus der Krankenversorgung der Referenznummer der Bekanntmachung: 23E48442BS11014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leinemann & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40468992-0
Fax: +49 40468992-17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Postanschrift: Andreaestraße 7
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leinemann & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40468992-0
Fax: +49 40468992-17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Bitte beachten Sie die Eintrittsmöglichkeit der HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH in den Vertrag, insbesondere geregelt im IT-Cloudvertrag der BauG UMG
Abschnitt II: Gegenstand
Kostenmanagementsoftware für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz, Neuro- und Notfallzentrum (Baustufe 1)" der Universitätsmedizin Göttingen sowie des Neubaus der Krankenversorgung der
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Software zur Durchführung des Kostenmanagements in Bezug auf die Bauvorhaben Neuerrichtung der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen und des Neubaus der Krankenversorgung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Göttingen Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen Göttingen, Dachgesellschaft Bauvorhaben Hochschulmedizin Niedersachsen (DBHN) 30159 Hannover, Neubaus der Krankenversorgung der Medizinischen Hochschule Hannover 30625 Hannover
Die ausgeschriebene Kostenmanagementsoftware soll die im Kriterienkatalog (s. Vergabeunterlagen) dargestellten Attribute umfassen.
Diese Leistungen des AN umfassen unter anderem:
- Kontaktverwaltung
- Kostenstruktur für Kostenermittlung
- Kostenermittlung
- Auftragsmanagement (Vergaben)
- Rechnungsprüfung
- Projektauswertungen
- Projektkonsolidierung, Multiprojektmanagement
- Anwendung / Sicherheit
- Technik und Systemanforderungen
Neben der Einrichtung des Systems entsprechend den dargestellten Anforderungen legt die AG größten Wert darauf, dass der AN eine erfolgreiche Implementierung und Anwendung der Kostenmanagementsoftware in der BauG UMG, der HBG sowie bei der DBHN sicherstellt. Dazu gehört auch, dass während der gesamten Projektlaufzeit der Systemeinführung ein Know-how-Transfer zu den Projektmitarbeitern erfolgt.
Ebenfalls Gegenstand der Leistung wir die Einrichtung, Schulung, Betrieb und Anpassung der Software sein. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, dort insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Details zur Laufzeit und Verlängerungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Cloud-Verträgen (Ziff. 9) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kostenmanagementsoftware für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz, Neuro- und Notfallzentrum (Baustufe 1)" der Universitätsmedizin Göttingen sowie des Neubaus der Krankenversorgung der
Postanschrift: Zielstattstraße 19
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W6PW5
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.