Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Doppeldecker-Omnibussen mit Verbrennungsmotor Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 135-387320
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FE.EA 24(1)
E-Mail:
Telefon: +49 30/297/56584
Fax: +49 69/265/20154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Doppeldecker-Omnibussen mit Verbrennungsmotor
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Doppeldeckerreise-Omnibussen mit Verbrennungsmotor gemäß Lastenheft für die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundene Unternehmen inklusive der Option auf Serviceleistungen und Ersatzteile. Der Aufruf zum Wettbewerb erfolgte über eine Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zuletzt vom 15.07.2022 unter 2022/S 135-387320 (Prüfsystem).
Der Rahmenvertrag deckt die voraussichtlichen Bedarfe der Busgesellschaften der Deutsche Bahn AG in den Kalenderjahren 2024 bis 2025 und beinhaltet die Option auf Serviceleistungen und Ersatzteile.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Doppeldecker-Omnibussen gemäß Lastenheft für die WB Westfalen Bus GmbH, Borken
Borken
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Doppeldecker-Omnibussen gemäß Lastenheft für die WB Westfalen Bus GmbH, Borken. Der Rahmenvertrag deckt die voraussichtlichen Bedarfe der WB Westfalen Bus GmbH, Borken in den Kalenderjahren 2024 bis 2025 und beinhaltet die Option auf Serviceleistungen und Ersatzteile. Der öffentliche Teilnahmewettbewerb erfolgte über ein Prüfsystem.
Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum 31.12.2024 (Kündigungsoption) schriftlich zu kündigen. Bei Nutzung der Kündigungsoption endet der Vertrag am 31.12.2024.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Doppeldecker-Omnibussen gemäß Lastenheft für die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundene Unternehmen
bundesweit
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Doppeldecker-Omnibussen gemäß Lastenheft für die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundene Unternehmen. Der Rahmenvertrag deckt die voraussichtlichen Bedarfe der Busgesellschaften der Deutsche Bahn AG in den Kalenderjahren 2024 bis 2025 und beinhaltet die Option auf Serviceleistungen und Ersatzteile. Der öffentliche Teilnahmewettbewerb erfolgte über ein Prüfsystem.
Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum 31.12.2024 (Kündigungsoption) zu kündigen. Bei Nutzung der Kündigungsoption endet der Vertrag am 31.12.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Doppeldecke-Omnibussen für die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundene Unternehmen
Postanschrift: Fasanenweg 10
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nachAbsendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per EMail bzw. 15 Kalendertage nachAbsendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalbvon 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oderden Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristenverwiesen.