Planungsleistungen (BIM) barrierefreier Ausbau Verkehrsstelle Schiffweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68679
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Becht, Jacqueline
E-Mail:
Fax: +49 69/265-20071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Becht, Jacqueline
E-Mail:
Fax: +49 69/265-20071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen (BIM) barrierefreier Ausbau Verkehrsstelle Schiffweiler
Der Haltepunkt (Hp) Schiffweiler liegt an der Strecke 3240 von Saarbrücken Hbf (W 249) nach Neunkirchen (Saar) Hbf (W 3), bei km 22,320.
Für die Verkehrsstation Schiffweiler sind im wesentlichen folgende Maßnahmen Bestandteil dieses Projektes:
Ersatzneubau der Personenunterführung (PU) oder alternativ einer Personenüberführung (PÜ) inkl. Treppenanlagen
Neubau eines barrierefreien Zugangs zur PU
Neubau eines barrierefreien Zugangs zum Mittelbahnsteig
Erneuerung der 50Hz-/Beleuchtungsanlage auf dem Bahnsteig, inkl. den Zugangsbereichen
Ersatzneubau des Bahnsteiges inkl. taktiler Wegeführung
Damit verbundene Zusammenhangsmaßnahmen (z.B. Entwässerung, Wegeleitung, Ausstattung, Reisendenlenkung etc.)
Schiffweiler
Mit dem barrierefreien Ausbau des Haltepunkts Schiffweiler soll die Verkehrsstation ganzheitlich an die aktuellen Erfordernisse der Barrierefreiheit angepasst werden.
Dabei sollen auch die vorhandenen Anlagen soweit erforderlich erneuert und an die neuen Erfordernisse angepasst werden.
Eine Umfeldgestaltung ist nicht Bestandteil der Maßnahme. Die Anlagen auf dem Vorplatz sind im Eigentum der Gemeinde Schiffweiler.
Vorgesehen ist ein Ersatzneubau und die barrierefreie Anbindung des Mittelbahnsteiges an den Vorplatz bzw. an die öffentlichen Verkehrswege, inkl. aller Zusammenhangsmaßnahmen.
Planung VA, IBW, TWP, TA und Vermessung.
Optionen sind Leistung der Leistungsphasen 5 bis 9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
2.) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3.) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
III.1.1 Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
a) Erfahrungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
1.) "Erfahrung im Bereich Verkehrsinfrasturktur Objektplanung Ingenieurbauwerk und
Tragwerksplaung
Nachweis des Bewerbers über mindestens 1 Referenzprojekt zur Objekt- und
Tragwerksplanung eines Ingenieurbauwerks in den Leistungsphasen 1 bis 7 der HOAI im
Bereich der Eisenbahn.
- Je genannte Referenz sind mindestens 3 Leistungsphasen erbracht worden.
- Die Leistungen müssen nach dem Jahr 2016 begonnen worden sein.
- Die Abnahmen der Leistungen dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung zum
Teilnahmewettbewerb nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Sofern die Leistung in Gemeinschaft oder als Nachunternehmer erbracht wurde, muss
ein Eigenanteil von mindestens 50 % vorliegen."
b.) "Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die
vorgesehene/n leitende/n Mitarbeiter/in"
1.) "Projekt-/ Planungsleiter:
Vom Bewerber ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen
zum Teilnahmewettbewerb mindestens 2 Mitarbeiter im eigenen Unternehmen tätig sind,
die nachstehende Anforderungen erfüllen:
- Ausbildung: mindestens abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium des
Bauingenieurwesens, Verkehrswesens oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Berufserfahrung: mindestens 5-jährige Berufserfahrung in der Leitung der Planung von
Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsanlagen und/ oder Ingenieurbauwerken
- Referenzen: mindestens eine Planungsleistung eines verkehrlichen
Infrastrukturprojekts (Schiene) als Planungs-/ Projektleiter mit gewerkeübergreifender
Koordinierung."
2.) "Fachplaner Ingenieurbauwerk:
Vom Bewerber ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen
zum Teilnahmewettbewerb mindestens 2 Mitarbeiter im eigenen Unternehmen tätig sind,
die nachstehende Anforderungen erfüllen:
- Ausbildung: mindestens abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium des
Bauingenieurwesens, Verkehrswesens oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Berufserfahrung: mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich/ auf dem
Fachgebiet Planung von Ingenieurbauwerken
- Referenzen: mindestens eine Planungsleistung einer Erneuerung oder eines Neubaus
eines vergleichbaren Ingenieurbauwerks (Eisenbahnbrücke )."
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Kaution und Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
1.) "Planung bauliche Anlagen:
- Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- und -überführungen"
2.) "Planung bauliche Anlagen:
- Planung Verkehrsanlage Bahnsteige"
3.) "Planung elektrotechnische Anlagen:
- Planung von elektrischen Energieanlage"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
1.) "Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerbergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- SBS Ingenieure"
2.) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.