Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit in zwei Städtebaufördergebieten in Berlin-Neukölln Referenznummer der Bekanntmachung: Stapl_135_23_VVT_Öffentlichkeitsarbeit
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit in zwei Städtebaufördergebieten in Berlin-Neukölln
Das Stadtentwicklungsamt Neukölln benötigt für die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung in der Stadterneuerung und Städtebauförderung einen mit diesen Themen vertrauten, erfahrenen Dienstleister, der es bei der Wahrnehmung der Aufgaben kontinuierlich unterstützt. Die Stadterneuerung erfolgt mit Städtebaufördermitteln und findet überwiegend gebietsbezogen statt. Im Rahmen einer Städtebauförderkulisse erstreckt sie sich über einen längeren Zeitraum, so dass dementsprechend auch die ausgeschriebene Leistung zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit einen mehrjährigen Zeitraum umfasst.
Das Stadtentwicklungsamt Neukölln benötigt für die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung in der Stadterneuerung und Städtebauförderung einen mit diesen Themen vertrauten, erfahrenen Dienstleister, der es bei der Wahrnehmung der Aufgaben kontinuierlich unterstützt. Die Stadterneuerung erfolgt mit Städtebaufördermitteln und findet überwiegend gebietsbezogen statt. Im Rahmen einer Städtebauförderkulisse erstreckt sie sich über einen längeren Zeitraum, so dass dementsprechend auch die ausgeschriebene Leistung zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit einen mehrjährigen Zeitraum umfasst.
Bewertung Eignungskriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe von Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen. Die EEE muss elektronisch dem Auftraggeber übermittelt werden. Das nicht vollständige Ausfüllen des Teils III der EEE (Ausschlussgründe) führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird verzichtet.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und Bund das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss), außer es wird in vergleichbarer Weise zu allen in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien Stellung genommen. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich dieser Eignungskriterien wird verzichtet.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE hinterlegt .Den Vergabeunterlagen wird ebenfalls ein Infoblatt zur EEE beigefügt.
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden:
Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, ist zu erklären, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsscheinnachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft sowie der Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
- Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV und Projektbeteiligte nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Vorstellung von 2 Referenzprojekten des Bieters über die Koordination/ Durchführung oder anderweitige Betreuung von ähnlichen Leistungen im Öffentlichkeitsbereich. Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Honorar, Budget, Anschrift, Ansprechpartner gemäß objektiver Kriterien unter II.2.9 in der Bekanntmachung.
Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein,
b) die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein,
c) Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,
d) die Leistungen müssen abgeschlossen sein oder seit mind. 2 Jahren fortlaufend durchgeführt werden, der Abschluss darf max. 3 Jahre zurückliegen,
e) beim Referenzprojekt muss es sich um Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit handeln.
f) es muss ein Projekt von vergleichbarer Komplexität mit der zu vergebenden Leistung sein (d. h. Projekt mit dem Einsatz verschiedener Medien, Aktivierung bzw. Beteiligung von Betroffenen).
- Mitarbeiterstruktur nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Im Mittel der letzten 3 Jahre sind mind. 4 Beschäftigte mit Hochschulabschluss beschäftigt. Davon sind mind. 50 % der Beschäftigten seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt oder leiten dieses. Wenigstens sollen aber 2 Beschäftigte seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sein oder dieses leiten. Der/die Hauptbearbeiter/in sowie auch der/die stellvertretende Bearbeiter/in verfügt über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit nach Universitäts- bzw. Fachhochschulabschluss. Nachweis der Berufserfahrung jeweils durch 1 persönliche Referenz. Das Kriterium wird nur gewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter (Hauptbearbeiter, stellvertretende Bearbeiter) über eine abgeschlossene einschlägige Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung (z.B. Kommunikationswissenschaften, Stadtplanung oder vergleichbar) oder langjährige Berufserfahrung (min. 5 Jahre) in der Öffentlichkeitsarbeit verfügen.
Der/die Hauptbearbeiter/in oder der/die stellvertretende Bearbeiter/in verfügen insgesamt über Erfahrungen in der
- Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtentwicklung (z. B. Stadtteil-, Geschäftsstraßen-, Quartiersmanagement oder vergleichbar)
- in der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen für lokale Akteursgruppen
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Hauptbearbeiter, den stellvertretenden Bearbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V. Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich;
2) Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/(Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Karl-Marx-Straße“ öffnen);
3) Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen;
4) Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z. B. per E-Mail) eingereicht werden, sind zwingend auszuschließen (Grundsatz des Geheimwettbewerbs). Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig;
5) Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der Unterauftragnehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird;
6) Änderungen in der EEE / weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig;
7) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländersind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen;
8) Der Bieter (einschl. evtl. Unterauftragnehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Eine dies bezügliche Abfrage erfolgt durch AG vor Zuschlagserteilung.
9) Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird;
10) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: +49 30902394405