Stromlieferung / Vergabe eines Stromliefervertrags über Ökostrom

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E34689648
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Krankenkasse
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stromlieferung / Vergabe eines Stromliefervertrags über Ökostrom

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Stromliefervertrag (All-inclusive-Stromliefervertrag für die Lieferung elektrischer Energie inklusive Netznutzung; Ökostrom) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Anlage „Vertrag“ und der Anlage "Leistungsbeschreibung".

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Stromliefervertrag (All-inclusive-Stromliefervertrag für die Lieferung elektrischer Energie inklusive Netznutzung; Ökostrom) für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023. Es müssen die nachfolgenden Standorte mit Strom beliefert werden:

Standort1: Dortmund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Sondervertrags-

Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung, geschätzter Gesamtliefermenge pro Jahr in kWh: ca. 549.000):

o BIG II,

o Küche/Bistro,

Standort 2: Aachen, Hüttenstraße 1, 52068 Aachen (geschätzter Gesamtliefermenge pro Jahr in kWh: ca. 65.000)

Standort 3: Eschweiler, Indestraße 12, 52249 Eschweiler (geschätzter Gesamtliefermenge pro Jahr in kWh: ca. 3.600)

Standort 4: Berlin, Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin (geschätzter Gesamtliefermenge pro Jahr in kWh: ca. 14.000)

Standort 5: Düren Heimbach, An Gut Nazareth 72, 52353 Düren (geschätzter Gesamtliefermenge pro Jahr in kWh: ca. 1.100)

Standort 6: Düren City, Zehnthofstraße 26-32, 52349 Düren (geschätzter Gesamtliefermenge pro Jahr in kWh: ca. 4.100)

Standort 7: Jülich, Düsseldorfer Straße 23, 52428 Jülich (geschätzter Gesamtliefermenge pro Jahr in kWh: ca. 7.000)

Standort 8: Wuppertal, Schuchardstraße 28, 42275 Wuppertal (geschätzter Gesamtliefermenge pro Jahr in kWh: ca. 9.100)

Standort 9: Bergisch-Gladbach, Richard-Zanders-Staße 2-6, 51465 Bergisch Gladbach (geschätzter Gesamtliefermenge pro Jahr in kWh: ca. 3.250)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);

- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage "Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB" ergeben.

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von vergleichbaren Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

- Für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlageneinzureichen.

- Eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.

- Die Bedingungen gemäß der Vergabeunterlagen (insbesondere der Bewerbungsbedingungen) sind einzuhalten.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung zum Umsatz“ entsprechend den Anforderungen, die sich ausder Anlage „Eigenerklärung zum Umsatz“ ergeben.

Hinweise:

- Für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlageneinzureichen.

- Eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung desGleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.

- Die Bedingungen gemäß der Vergabeunterlagen (insbesondere der Bewerbungsbedingungen) sind einzuhalten.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzaufträge nachzuweisen.

- Eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung desGleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.

- Die Bedingungen gemäß der Vergabeunterlagen (insbesondere der Bewerbungsbedingungen) sind einzuhalten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen an jeden Referenzauftrag:

• Der Referenzauftrag muss die Belieferung eines Kunden mit Ökostrom gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung betreffen,

• die Liefermenge muss pro Jahr mindestens 600.000 kWh betragen haben und

• der Referenzauftrag darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen gemäß der Vergabeunterlagen (insbesondere der Anlage „Vertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“) sind einzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/09/2023
Ortszeit: 12:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E34689648) oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E34689648. Hilfe bei der Bedienung des Online-Portals Subreport erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 98578-0 oder unter www.subreport.de.Die Stellung von (Bieter-)Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bieter einzuplanen ist. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen odersonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung eines Angebots, über die Funktion „Nachrichten“ des Online-Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer entsprechenden Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht:

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (...) 2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135Unwirksamkeit:

1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

a) gegen § 134 verstoßen hat oder;

b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;

3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (...);

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/08/2023