Agenturleistungen für Personalgewinnung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistungen für Personalgewinnung
Rahmenvertrag für Dienst-, Werk- und ggf. Lieferleistungen im Bereich der Personalgewinnung sowie interne und externe Kommunikation
Gegenstand des zu vergebenden Rahmenvertrages sind Leistungen im Bereich der Personalgewinnung sowie interne und externe Kommunikation. Es handelt sich im Schwerpunkt um Agenturleistungen zur Platzierung von Stellenausschreibungen in ausgewählten Medien, Gestaltungsleistungen, Texterstellung oder -redaktion. Ziel ist eine zielgruppenspezifische und erfolgsversprechende Ansprache der gesuchten Professionen zu realisieren. Aktuelle werden pro Jahr (extern) ca. 70 vakante Stellen veröffentlicht.
3 mal um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Umsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Kurze allgemeine Darstellung des Bieters und ggfls. der vorgesehenen Nachunternehmer bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts (max. 5 Seiten). Die Darstellung ist dem Angebot als formlose Anlage beizufügen.
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Der Bieter reicht vergleichbare vollständig ober überwiegend abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Es ist wünschenswert, dass der Bieter Erfahrungen mit Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes bzw. Kenntnisse im Bereich des Gesundheitswesens besitzt. Es müssen mindestens drei Referenzen aus den folgenden Bereichen vorgelegt werden, wobei jeder Bereich mindestens einmal nachgewiesen werden muss:
• CD-gerechte Aufbereitung von vorhandenen Word-Manuskripten inkl. Schlussredaktion (Referenz gilt als vergleichbar, wenn mindestens vier Stellenanzeigen innerhalb eines Jahres für einen Kunden bearbeitet worden sind).
• Verwendung zielgruppenorientierter Fotos aus einem Bilderpool (Referenz gilt als vergleichbar, wenn mindestens zwei Aufträge innerhalb eines Jahres für einen Kunden bearbeitet worden sind, bei denen Fotos aus einem Bilderpool zielgruppenorientiert eingesetzt werden mussten).
• Erstellung von zielgruppenspezifischen Aktionen in social media zur Personalgewinnung (Referenz gilt als vergleichbar, wenn mindestens eine zielgruppenspezifische Aktion in social media zur Personalgewinnung durchgeführt wurde).
Jeder der benannten Bereiche muss mindestens mit einer Referenz nachgewiesen werden. Bei mindestens zwei der benannten Referenzen muss es sich um die Bearbeitung von akademischen Stellenanzeigen handeln, bei mindestens einer um die Bearbeitung von nicht akademischen Stellenanzeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +22 894990
Fax: +22 89499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.