Anbindung eines Zahlungsdienstleisters an das Bewerbungssystem von uni-assist e.V. Referenznummer der Bekanntmachung: uni-assist_14_23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V.
Postanschrift: Geneststraße 5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-assist.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVX6PPK/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVX6PPK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: eingetragener Verein
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anbindung eines Zahlungsdienstleisters an das Bewerbungssystem von uni-assist e.V.

Referenznummer der Bekanntmachung: uni-assist_14_23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66115000 Internationaler Zahlungstransfer
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

uni-assist e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die sich u.a. über Bearbeitungsentgelte der

Bewerbenden finanziert.

Die Studienbewerbenden müssen die von ihnen über die Bewerbungsplattform gestellten

Anträge im Voraus bezahlen. Derzeit bietet uni-assist e.V. über einen Bestandsdienstleister)

zwei Zahlungsmethoden an, um Anträge direkt mit deren Einreichung in das

Bewerbungssystem zu zahlen: Zahlung per Kreditkarte/Debitkarte oder mit sofortüberweisung

(Klarna). Ebenso ist es für die Studienbewerbenden möglich, Guthaben auf ihre Accounts

aufzuladen, um dieses nach Gutschreibung für die direkte Zahlung (durch Einlösung des

Guthabens) der einzureichenden Anträge nutzen zu können. Für die Aufladung eines

Guthabens bietet uni-assist e.V. den Studienbewerbenden seit Juni 2022 ebenfalls über den

angeschlossenen Bestands-Zahlungsdienstleister die Zahlungsmethode "Banküberweisung".

Mit Leistungsbeginn zum 1.3.2024 vergibt uni-assist die Durchführung von

Zahlungsdienstleistungen neu.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

uni-assist e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die sich u.a. über Bearbeitungsentgelte der

Bewerbenden finanziert.

Die Studienbewerbenden müssen die von ihnen über die Bewerbungsplattform gestellten

Anträge im Voraus bezahlen. Derzeit bietet uni-assist e.V. über einen Bestandsdienstleister)

zwei Zahlungsmethoden an, um Anträge direkt mit deren Einreichung in das

Bewerbungssystem zu zahlen: Zahlung per Kreditkarte/Debitkarte oder mit sofortüberweisung

(Klarna). Ebenso ist es für die Studienbewerbenden möglich, Guthaben auf ihre Accounts

aufzuladen, um dieses nach Gutschreibung für die direkte Zahlung (durch Einlösung des

Guthabens) der einzureichenden Anträge nutzen zu können. Für die Aufladung eines

Guthabens bietet uni-assist e.V. den Studienbewerbenden seit Juni 2022 ebenfalls über den

angeschlossenen Bestands-Zahlungsdienstleister die Zahlungsmethode "Banküberweisung".

Mit Leistungsbeginn zum 1.3.2024 vergibt uni-assist die Durchführung von

Zahlungsdienstleistungen neu.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich dreimal jeweils um 24 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit seitens des Auftraggebers gekündigt wird.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien (Reduzierungskriterien) ergeben

sich aus dem folgenden Bewertungsschema für die eingereichten und geeigneten Referenzen:

Geeignete Referenzen aus dem vorgegebenen Zeitraum für die Leistungsart:

Zahlungsdienstleistungen - Abwicklung von Zahlungen inklusive Rückzahlungen oder Rückbuchungen

mittels eines Online-Dienstes

Leistungsbereich 1: Durchführung von Online-Zahlungsdienstleistungen durch

Anbindung über eine Schnittstelle an das Shop-System

des Auftraggebers mit folgenden Leistungen:

- Durchführung von Zahlungen per Kredit-/Debitkarte

(VISA, Mastercard) und sofortüberweisung und

automatisierte Zuordnung

- Automatisierte Zuordnung von Einzahlungen von

Banküberweisungen

- Auftragnehmer bietet die Möglichkeit der

Rückzahlung von Geldern an das Zahlungsmittel

des Kunden

- Rückbuchungen und Rückbelastungen können

über die Schnittstelle verarbeitet werden

Mit einer Vertragslaufzeit von mind. 4 Jahren

Mit einem jährlichen Transaktionsvolumen von mind. 8 Mio.

EUR

Punkte: 10; Gewichtungsfaktor 40; Maximalpunktzahl 400

Leistungsbereich 2: Bereitstellung eines Testsystems zur Prüfung der Funktionalitäten des Zahlungsdienstes

Punkte: 10; Gewichtungsfaktor 15; Maximalpunktzahl 150

Leistungsbereich 3: Support über eine Hotline, die den Auftraggeber durch Beratung und Beantwortung von Fragen bzw. Klärung von Vorgängen unterstützt

Punkte: 10; Gewichtungsfaktor 15; Maximalpunktzahl 150

Leistungsbereich 4: Bereitstellung eines Händler-/Administrationsportals über das durchgeführte Zahlungen mit ihren Details eingesehen und ggf. Rückzahlungen ausgelöst

werden können

Punkte: 10; Gewichtungsfaktor 15; Maximalpunktzahl 150

Leistungsbereich 5: Responsive Design des Zahlungssystems für u.a. mobile Endgeräte

Punkte: 10; Gewichtungsfaktor 5; Maximalpunktzahl 50

Umfassende Referenz: Eine umfassende Referenz ist eine Referenz, welche die Leistungsbereiche 1 bis 5 alle zusammen umfasst.

Punkte: 10; Gewichtungsfaktor 10; Maximalpunktzahl 100

Bei der Wertung der Kriterien geht der Auftraggeber jeweils pro Leistungsbereich (1-5) wie folgt vor:

- Ein Leistungsbereich wird in 1 Referenz nachgewiesen: 0 Punkte

- Ein Leistungsbereich wird in 2 Referenzen nachgewiesen: 3 Punkte

- Ein Leistungsbereich wird in 3 Referenzen nachgewiesen: 6 Punkte

- Ein Leistungsbereich in 4 Referenzen nachgewiesen: 10 Punkte

Umfassende Referenzen, die alle Leistungsbereiche auf einmal umfassen:

- 0 Referenzen: 0 Punkte

- 1 Referenz: 3 Punkte

- 2 Referenzen: 6 Punkte

- 3+ Referenzen: 10 Punkte

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max.

zwei DIN A4 Seiten.

2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)

3. Nachweis einer Zulassung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) des BaFin

oder eine äquivalente Zulassung nach der Richtlinie EU/2015/2366 (Payment Service Directive 2) (in Kopie beizufügen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

4. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und

Vermögensschäden verfügt, unter Angabe des Versicherungsinstituts, der Deckungssummen und deren Maximierung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5. Vorlage geeigneter Referenzen

Vorlage geeigneter Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist unter Angabe

- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),

- der Bezeichnung der Projekte

- des Projektzeitraums,

- des Projektvolumens und

- des Projektinhalts.

Geeignet ist eine Referenz, wenn für das Referenzobjekt folgende Leistungen erbracht wurden:

Zahlungsdienstleistungen - Online-Abwicklung von Zahlungen inklusive Rückzahlungen und Rückbuchungen

6. Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.

7. Nachweis der Einhaltung des PCI-Standards (Payment Card Industry Data Security Standard) durch Einreichung einer PCI-Zertifizierung:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 5.:

Mindestanforderungen:

Es sind geeignete Referenzen einzureichen, die die nachstehenden

Mindestanforderungen insgesamt mindestens einmal erfüllen. Eine Referenz kann

hierbei auch mehrere Anforderungen abdecken.

- Durchführung von Online-Zahlungsdienstleistungen durch Anbindung über eine

Schnittstelle an das Shop-System des Auftraggebers (vgl. hierzu auch TW03

Leistungsbeschreibung, Kapitel 3.2 "Leistungen") mit einer Vertragslaufzeit von

mind. 4 Jahren und einem jährlichen Transaktionsvolumen von mind. 8 Mio. EUR

- Zahlungsdienstleister bietet die Möglichkeit der Rückzahlung von Geldern an das

Zahlungsmittel des Kunden

- Bereitstellung eines Testsystems zur Prüfung der Funktionalitäten des

Zahlungsdienstes

- Bereitstellung eines Händlerportals/Administrationsportal, über das durchgeführte

Zahlungen mit ihren Details eingesehen und ggf. Rückzahlungen ausgelöst werden

können

- Support über eine Hotline, die den Auftraggeber durch Beratung und Beantwortung

von Fragen bzw. Klärung von Vorgängen unterstützt

- Responsive Design des Zahlungssystems für u.a. mobile Endgeräte

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX6PPK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.

3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die

Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168

Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach

Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs.

2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;

auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten

Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt

wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund

der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens

bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/08/2023