Bernauer Straße - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1-5 Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0437-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bernauer Straße - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1-5

Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0437-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bernauer Straße - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1-5

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Laut dem § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 gefordert wird. Auch das im Juli 2018 verabschiedete Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) sieht in § 31 Abs. 1 eine barrierefreie Gestaltung von Haltestellen sowie sichere Zugangswege als grundsätzliche Anforderungen an den Zugang zum ÖPNV vor und ver-weist auf das PBefG sowie den Berliner Nahverkehrsplan (NVP). Im Berliner Straßenbahnnetz sind Mitte Dezember 2022 rund 230 Richtungshaltestellen nicht barrierefrei. Des Weiteren erreichen auf einigen Streckenabschnitten im Laufe der 2020er-Jahre bzw. Anfang der 2030er-Jahre die vorhandenen Gleise das Ende ihrer Nutzungsdauer und sind dann belas-tungsbedingt bis zu den zulässigen Grenzmaßen verschlissen. Sie müssen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit erneuert werden. An der Grenze der Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen sind in der Bernauer Straße sowie im Ortsteil Moabit in der Invalidenstraße des Bezirks Mitte von Berlin in Summe sieben Richtungs-haltestellen nicht barrierefrei. Gleichzeitig erreichen die vorhandenen Gleisanlagen in der Ber-nauer Straße das Ende der vorhandenen Nutzungsdauer. Um eine gesamtheitliche Planung der Verkehrsanlagen zu erzielen, werden zwei Projekte zu ei-nem Gesamtvorhaben zusammengefasst. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an die zeit-gerechte, qualitative und wirtschaftliche Planungsdurchführung beauftragt die BVG mit dieser Ausschreibung unter Berücksichtigung von § 8 Abs. 3 PBefG ein Ingenieurbüro.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Folgende besonderen Leistungen sollen zunächst optional angeboten werden: - Erstellen von Deckenhöhenplänen als Vorbereitung zur Planungen der Leitungsbetriebe - Prüfung und Abstimmung der denkmalschutzrechtlichen Belange - Abstimmungen mit den städtischen LSA-Planern bzgl. Anpassung/Neubau von LSA-Anlagen - Gutachten Kampfmittelsondierung - Baugrundgutachten inkl. Kleiner Umweltanalytik - Schall- und schwingungstechnische Untersuchungen inkl. einer zusätzlich erforderlichen Gesamtlärmbetrachtung - Lichttechnische Bestandsbewertung - UVP-Screeningliste - Abstimmung mit Berliner Feuerwehr - Feldvergleich - Berechnung Kostenteilung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 130-413308
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/08/2023