Sanierung Radeberger Halle - Betriebshof Indira Gandhi Straße Referenznummer der Bekanntmachung: INF3-0477-2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1892eef586b-44f898abbaa15ffc
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Radeberger Halle - Betriebshof Indira Gandhi Straße

Referenznummer der Bekanntmachung: INF3-0477-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45310000 Installation von elektrischen Leitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bauarbeiten Gewerk Elektro

LWL-Anbindung und Fernmelde Ausstattung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bauleistung ITK, LWL- und Fernmeldeanbindungen

Die Radeberger Halle auf dem Betriebshof Indira Gandhi Straße wird komplett saniert. Eine Kupfer Anbindung und zwei redundante LWL Anbindungen von Halle 1 und vom Verwaltungsgebäude werden den neuen Datenverteiler in der Halle versorgen. WLAN, CAT7, und Fernmelde Austattung in der neuen Halle wird vom neuen Datenverteiler realisiert.

Die detaillierte Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu

entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern

vorzulegen.

Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.

Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben ITK Bf. I Radeberger Halle 16.08.2023V2" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:

1.) Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

2.) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.

3.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht

vorliegen.

4.) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.

5.) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.

6.) Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt.

7. ) Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, dass das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe

•EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall

•EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall verfügt.

Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG

zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

Hinweis:

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen:

Abgabe von Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen.

2. Erklärun gdes Bewerbers zur Anzahl der Mitarbeiter:

a) Erklärung/Angabe über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern.

b) Erklärung über die zur Verfügung stehende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeiter*innen (MA), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, und diese im Auftragsfall entsprechend den Mindestanforderungen eingesetzt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind:

zu 1.

Es sind mindestens 3 Referenzen der beschriebenen Leistungsanforderung, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf die Leistungsart vergleichbar sind, wie folgt nachzuweisen:

Arbeiten an Fernmeldeanlagen/ Kommunikationsanlagen (Leistungsart)

- mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fernmeldeanlagen / Kommunikationsanlagen

- davon mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100 Tsd. EUR.

Verlegung von Fernmeldekabeln / LWL Kabeln (Leistungsart)

- mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Fernmeldekabeln / LWL Kabeln hervorgeht

- davon mindestens 1 Referenz mit ein Auftragsvolumen von mindestens 100 Tsd. EUR.

ACHTUNG:

Sollten mehr als die geforderte/n 1 Mindest-Referenz/en eingereicht werden, ist eine Anlage mit Referenzangaben nach dem vorliegenden Muster beizufügen.

Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erbringung der vorgenannten Mindestanforderungen hervorgehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese

vollständig in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen werden.

Sollte jedoch nur die geforderte eine (Mindest-)Referenz eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass mit dieser (Mindest-)Referenz alle v. g. Mindestanforderungen erfüllt, werden müssen!

zu 2.

a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden. Für diese/n muss mind. die Qualifizierung als Elektromeister*in oder höherwertige Qualifizierung hervorgehen.

b) Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal

gilt: Von den insgesamt einzusetzenden Personalen sollte

mind. 2 Mitarbeiter*in eingesetzt werden, für die mind. die

Qualifizierung als Elektrofachkraft oder gleichwertige

Qualifizierung hervorgehen muss.

Die entsprechenden Fachkundenachweise über die

Qualifizierung für das einzusetzende Personal sind vom AN

vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung

vorzulegen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt die Prüfung hinsichtlich der unter III 1.1, III 1.2 und III 1.3 genannten Mindestanforderung. Das Nichterfüllen der

Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Bewerbergemeinschaften:

Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß dem zur Verfügung gestellten Formular abgeben ("Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung").

Dort werden insbesondere folgende Angaben gefordert:

-Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft

-Angaben zur Aufgabenteilung

-Bestimmung eines Bevollmächtigten der Bewerbergemeinschaft

-Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung.

Eignungsleihe:

Beruft sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, ist eine Verpflichtungserklärung einzureichen, in der sich das eignungsleihende Unternehmen verpflichtet, dem

Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall die die Eignungsleihe betreffenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die Verpflichtungserklärung ist das vorgegebene Formular zu verwenden.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/09/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

Berliner Verkehrsbetriebe (AöR),Bereich Einkauf/Materialwirtschaft,VergabestelleHolzmarktstraße15-17,10179 Berlin.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Die Übermittlung von Bewerber- und Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der

Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens INF3-0477-2023 zu erfolgen.

Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bewerber-/Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.09.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)

eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete

Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerber-/

Bieterfragen werden nicht beantwortet.

Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link unter Ziff. I.3 zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.

Die Bewerber sollen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht

ausreichend.

3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

5. Zur Angebotsabgabe ist eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform erforderlich. Diese ist für die Bewerber/Bieter kostenfrei.

6. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2023