Erneuerung und Standardisierung der Videokonferenzsysteme im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in den Liegenschaften Bonn und Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-23#008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharnhorststraße 34 - 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z-FV - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung und Standardisierung der Videokonferenzsysteme im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in den Liegenschaften Bonn und Berlin
Die Leistung umfasst die Lieferung bestimmter teilweise per Produktvorgabe vorgegebener Audio- und Videokonferenztechnik. Bei Los 2 inklusive Montage der Monitore und Stative.
Lieferung von Spezialhardware für die Videokonferenzsysteme des BMWK in Berlin
Erfüllungsort ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Berlin
Liegenschaft Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Aufgrund von End-of-Life und End-of-Service müssen die Videokonferenzsysteme in BMWK erneuert werden. In diesem Zug wird auch eine Vereinheitlichung der Systeme vorgenommen, sodass ein durchgängiger Standard in den Videokonferenzräumen geschaffen wird. Die Leistung umfasst die Lieferung bestimmter per Produktvorgabe vorgegebener Audio- und Videokonferenztechnik, die mit der bereits bestehenden Konferenztechnik in den Besprechungsräumen des BMWK kompatibel sind. Es handelt sich um aufeinander abgestimmte Komponenten, die ein geschlossenes System bilden.
Bitte geben Sie das schnellstmögliche Lieferdatum an.
Lieferung von Spezialhardware für die Videokonferenzsysteme des BMWK in Bonn inkl. Montage
Erfüllungsort ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Bonn
Liegenschaft Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Aufgrund von End-of-Life und End-of-Service müssen die Videokonferenzsysteme in BMWK erneuert werden. In diesem Zug wird auch eine Vereinheitlichung der Systeme vorgenommen, sodass ein durchgängiger Standard in den Videokonferenzräumen geschaffen wird. Die Leistung umfasst die Lieferung teilweise per Produktvorgabe vorgegebener Audio- und Videokonferenztechnik sowie Monitore un d Stative, die mit der bereits bestehenden Konferenztechnik in den Besprechungsräumen des BMWK kompatibel sind. Es handelt sich um aufeinander abgestimmte Komponenten, die ein geschlossenes System bilden.
Zudem umfasst die Leistung die Montage der Monitore auf die entsprechenden Stative.
Bitte geben Sie das schnellstmögliche Lieferdatum an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Spezialhardware für die Videokonferenzsysteme des BMWK in Berlin
Ort: Leuterord
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Spezialhardware für die Videokonferenzsysteme des BMWK in Bonn inkl. Montage
Ort: Leuterod
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren. Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der elektronischen Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift: Scharnhorststraße 34 - 37
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de