Staatsbibliothek zu Berlin - Haus 2 - Metallbauarbeiten - 2447/2019 Referenznummer der Bekanntmachung: 2447/2019 - 21. NV
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat A 4.1 - Vergabesachgebiet
E-Mail:
Telefon: +49 30-184010
Fax: +49 30-184018450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Staatsbibliothek zu Berlin - Haus 2 - Metallbauarbeiten - 2447/2019
Potsdamer Str. 33
D-10785 Berlin
- Demontage und Entsorgung von Einfachfenstern, Kastenfenstern (Innere Ebene), Alu-Glas-Türen,
Stahlblechtüren, Raffstoreanlagen,
- Lieferung, Montage und Betrieb neuer Elemente,
- Lieferung und Montage/ Anschluss der notwenigen elektrotechnischen Anlagen für Einbruchschutz,
Fluchttürsteuerung, RWA, Raffstoreanlagen inkl. Verkabelung,
- Demontage, Aufarbeitung und Wiedermontage von Stahlgeländern,
- Demontage und Erneuerung von Attikaabdeckung für den Blitzschutz.
Ausführungsbeginn: 13.1.2020
Ausführungsende: 27.11.2020
Verbindliche Einzelfristen
Instandhaltungsarbeiten für 4 Jahre sind Bestandteil der Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Staatsbibliothek zu Berlin - Haus 2 - Metallbauarbeiten - 2447/2019
Ort: Putbus
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Fax: +49 30-184018450
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Potsdamer Str. 33
10785 Berlin
Siehe II.2.4)
Ort: Putbus
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18581
Land: Deutschland
21. Nachtragsvereinbarung =
- 30. NA - zusätzliche Führungsschienenhalter lt. MKA 22
- 31. NA - Umprogrammierung FTS
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.