Rahmenvertrag Fachplanung technische Ausrüstung im U-Bahnbereich Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0198-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fachplanung technische Ausrüstung im U-Bahnbereich
Rahmenvertrag Fachplanung technische Ausrüstung im U-Bahnbereich
Berlin
Diese Ausschreibung beschränkt sich auf die Planung und bau- / fachtechnische Begleitung von Instandsetzungsarbeiten gemäß DIN 31051 sowie Umbaumaßnahmen auf allen Fahrstrecken und Dienststellen der Abteilung BI-IU, Infrastrukturmanagement U-Bahn, der BVG. Vorrangig zu bearbeiten sind aufgeteilt nach DIN 276 die Kostengruppen (KG) 430, KG434, 440, 480 und 490 inkl. Brandschutz. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der VDI 6026 in der aktuellen Version. Ziel der Ausschreibung ist es, Rahmenverträge (RV) für 5 Planungsbüros mit den zugehörigen Leistungen zu beauftragen. Die Leistungen werden im Rahmen eines Abrufvertrages auch einzeln entsprechend der notwendigen KG, Leistungsphasen (LPH) und Position des Leistungsverzeichnisses abgerufen. Damit sind auch Einzelabrufe von besonderen Leistungen vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Fachplanung technische Ausrüstung im U-Bahnbereich
Postanschrift: Stühlinger Str. 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30337757910
Fax: +49 30337757929
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.