Herstellung und Lieferung von gezogenen Kehrblasgeräten (KBG) Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-0176
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://vergabekooperation.berlin/NetServer
E-Mail:
Fax: +49 306091-70641
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von gezogenen Kehrblasgeräten (KBG)
Leistungsgegenstand sind die Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Abnahme von maximal 6 kompletten, leistungsfähigen und robusten Schneeräumeinheiten mit LKW als Zugfahrzeug inklusive Schneepflug und Kehrblasgerät (Sattelzug) für die Schneeräumung auf Flugbetriebsflächen.
FBB GmbH
Gegenstand ist die Beschaffung von fabrikneuen gezogenen Kehrblasgeräten für die Schneeräumung auf Flughäfen/Flugbetriebsflächen (Schwarzräumung). Geplant ist der Abruf von Fahrzeugen in den Jahren 2024 (1 KBG), 2025 (2 KBG - Optional), 2026 (2 KBG - Optional) und 2027 (1 KBG - Optional).
Ein Anspruch auf Abruf der Fahrzeuge (Abruf der Option) für die Jahre 2025, 2026 und 2027 besteht nicht. Vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes für die jeweiligen Jahre, sind die jeweiligen Abrufe immer für Dezember des Vorjahres und die Lieferung der Fahrzeuge im Oktober geplant. Die genannten Planmengen stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Gezogenes Kehrblasgerät:
— Standard-LKW, mindestens 420 PS, Kehrblasgerät als Sattelauflieger;
— für den Antrieb der Kehrblaseinheit ist ein Motor vom gleichen Hersteller wie für den LKW einzusetzen;
— Schneepflug (klappbar);
— effektive Räumbreite mindestens 5,50 m (in Arbeitsstellung, ca. 32°);
— durchschnittliche Räumgeschwindigkeit 30 km/h;
— Bürstenwelle mit Kassetten-Kunststoffbürsten bestückt;
— Herstellung der Arbeitsbereitschaft des Räumfahrzeuges/Kehrblasgerätes in maximal 6 Minuten bei -10 °C Umgebungstemperatur (Kehrspiegeleinstellung, Hydraulikeinheiten, Motorstartverhalten);
— Synchronsteuerung von Pflug und Kehrblaseinheit über ein Bedienpult im Fahrerhaus des Zugfahrzeuges;
— Erfüllung des Abgasstandards gemäß Bundes-Immissionschutzgesetz.
Alle zu beschaffenden Fahrzeuge sind mit einem Fahrassistenzsystem auszustatten (Vorstufe zum autonomen Fahren), welches es ermöglicht, dynamisch Rollen und damit entsprechende Routen zuzuweisen. Dieses System soll den Fahrer nicht nur dahingehend entlasten, dass es die Route mit geringstmöglicher und gleichzeitig noch praktikabler Abweichung anzeigt bzw. Hinweise gibt, sondern auch auf die richtige Einstellung des Pfluges und des Gebläses an bestimmten, im Vorhinein oder in Echtzeit festgelegten Wegpunkten hinweist.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Geplant ist der Abruf von Fahrzeugen in den Jahren 2024 (1 KBG), 2025 (2 KBG), 2026 (2 KBG) und 2027 (1 KBG).
Ein Anspruch auf Abruf der Fahrzeuge für die Jahre 2025, 2026 und 2027 besteht nicht. Vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes für die jeweiligen Jahre, sind die jeweiligen Abrufe immer für Dezember des Vorjahres und die Lieferung der Fahrzeuge im Oktober geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
5)
Der Bewerber erklärt, dass kein Verstoß gegen Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Nachweis des Gesamtjahresumsatzes netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022; bezogen auf den Auftragsgegenstand (Herstellung und Lieferung von gezogenen Kehrblasgeräten (KBG))
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2021-2022; bezogen auf den Auftragsgegenstand (Herstellung und Lieferung von gezogenen Kehrblasgeräten) in Höhe von 2.000.000,00 € pro Jahr.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
a) Nachweis von mindestens einer Unternehmensreferenz, bei denen die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung (gemäß Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind und Beschreibung anhand der nachfolgenden Punkte:
aa) Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftrag-geber (wenn möglich mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse; mit diesen Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu)
ab) Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Projekt-größe (Anzahl und Art der ausgelieferten Einheiten mit Vorlage einer aussagefähigen Dokumentation zu einem vergleichbaren Produkt aus der eigenen Produktion mit Angabe von Leistungsparametern.);
ac) Zeitraum der Leistungserbringung;
ad) Detaillierte Angaben zum Fahrgestell je eingereichter Referenz;
ae) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
1) Unternehmensreferenzen:
Nachweis von mindestens einer Unternehmensreferenz, bei denen die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung (gemäß Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind:
a) Um den Umfang und die Art der Leistungserbringung gewährleisten zu können muss der Bewerber eine geeignete Referenz vorweisen in welcher mindestens sechs gezogene Kehrblasgeräte innerhalb der letzten 48 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ausgeliefert wurden
b) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das in der Referenz benannte gezogene Kehrblasgerät eine effektive Räumbreite von mindestens 5,20 m nicht unterschreitet
c) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das in der Referenz benannte gezogene Kehrblasgerät eine durchschnittliche Räumgeschwindigkeit von 30 km/h nicht unterschreitet
d) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass bei den in der Referenz benannten gezo-gene Kehrblasgeräten eine Synchronsteuerung von Pflug und Kehrblaseinheit über ein Bedienpult im Fahrerhaus des Zugfahrzeuges gegeben ist
e) Der Auftraggeber der gezogenen Kehrblasgeräte muss ein Flughafenbetreiber gewesen sein
f) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass für die in der Referenz aufgeführten Kehr-blasgeräte ebenfalls der Service und die Wartung durchgeführt wurde.
Die unter 1) a bis f) geforderten Angaben sind mit einer Referenz nachzuweisen und dürfen nicht mit mehreren kumuliert betrachtet werden.
2) Nachweis von mindestens einer Unternehmensreferenz über bestehende Entwicklungsprojekte an Flughäfen zum autonomen Fahren für gezogene Kehrblasgeräte / LKW Hersteller Aussage zur Vorbe-reitung autonomes Fahren (Nachweis / Bestätigung des LKW Herstellers)
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2023-0176 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 07.09.2023, 10:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de