Grundstücksverwaltung ab 2024 für die Kindertagesstätten Nordwest - Eigenbetrieb von Berlin
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kita-nordwest.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Grundstücksverwaltung ab 2024 für die Kindertagesstätten Nordwest - Eigenbetrieb von Berlin
Die Kindertagesstätten Nordwest - Eigenbetrieb von Berlin betreibt die kommunalen Kindertagesstätten der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und Spandau. In 67 Einrichtungen werden durchschnittlich mehr als 6.600 Kinder betreut.
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Leistungserbringung der kaufmännischen Grundstücksverwaltung ab dem 01.01.2024.
Berlin: Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und Spandau
Die Verwaltung der Liegenschaften umfasst zur Zeit 67 Kindertagesstätten (Kostenstellen). Jede Kostenstelle ist einzeln zu verwalten.
Der Vertrag tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Der Vertrag wird mit einer Festlaufzeit von 24 Monaten geschlossen mit der zweimaligen Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers, um jeweils 12 Monate auf längstens 48 Monate zu den gleichen Bedingungen.
Macht der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption nicht Gebrauch, endet der Vertrag nach einer Laufzeit von 24 Monaten zum 31.12.2025, ohne dass er einer Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um weitere zwölf Monate verlängern, wenn er spätestens drei Monate vor Vertragsablauf dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt, dass er von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag zu den gleichen Bedingungen um weitere 12 Monate, ohne dass er einer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer bedarf.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten zum 31.12.2027 ohne dass er einer Kündigung bedarf. Eine weitere Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben in dem Angebot den Unternehmensname, USt-ID, Rechtsform, Hauptgeschäftssitz, vertretungsberechtigte Personen, Höhe des Stammkapitals, Firmenstruktur und Geschäftsfelder anzugeben.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu
benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Angebot sind die Gründe
zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt Erklärung der Bieter-/Bewerberarbeitsgemeinschaft Wirt-238 P ausgefüllt unnd unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
3. Eigenerklärung über Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern / Eignungsleihe:
4. Eigenerklärung über Unteraufträge, Eignungsleihe
5. Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
zu 1:
Formblatt Wirt-124 EU P
zu 2:
Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in ausreichender Höhe, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Berufs-/Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
zu 3:
Geforderter Mindestumsatz pro Jahr (netto) bezüglich der besonderen Leistungsart "Kaufmännische Grundstücksverwaltung": [Betrag gelöscht] Euro.
zu 4:
Formblatt Wirt-235 P
zu 5:
Formblatt Wirt-236 P
Hinweis:
Die Formblätter (Wirt ...) sind einsehbar unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Eigenerklärung über wesentliche Leistungen der letzten drei Jahre die mit dem mit den Anforderungen an den Auftragsgegenstand vergleichbar sind - Referenzprojekte.
Mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen sind:
Kaufmännische Grundstücksverwaltung für Liegenschaften von sozialen Einrichtungen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Mindestens zwei Referenzprojekte, welche folgende Mindestbedingungen erfüllen:
Erbrachte Leistung: Kaufmännische Gebäudeverwaltung für mindestens 60 verschiedene Liegenschaften für soziale Einrichtungen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens für jeweils einen Auftraggeber.
Davon mindestens ein Referenzprojekt bei der die Leistung Beschaffung, Wartung und Kontrolle von Außenspielgeräten für Kindertagesstätten entsprechend den geltenden Anforderungen der Unfallkasse des Landes Berlin für mindestens 60 verschiedenen Liegenschaften Auftragsbestandteil war.
Wird im Zuge der Referenzprüfung der jeweilige Ansprechpartner nicht erreicht und/oder verweigert die Auskunft und/oder bestätigt die Leistungserbringung nicht und/oder kann keine Aussagen über die Qualität der erbrachten Leistungen machen, so wird das betroffene bietende Unternehmen als nicht geeignet eingestuft.
Insofern ist es wünschenswert (keine Mindestanforderung), dass bereits mit der Angebotsabgabe Referenzschreiben des Referenzgebers, die diese Erfahrung belegen, dem Angebot beifügt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote werden nicht im Beisein der Bieter und/oder Ihrer Bevollmächtigten geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.