Sanitär, Ohrnsweg 52 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 075-23 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitär, Ohrnsweg 52
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Das Projekt ist als Teilprojekt zu betrachten und umfasst den Neubau eines Klassenhauses und Neubau 2-Feld-Sporthalle.
Der Abriss einer Bestandssporthalle, der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle, ein Anbau an den Bestand, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Arbeiten an den Freianlagen sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme.
Hier: Sanitär
Schule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52, 21149 Hamburg
Installation von Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. November 2023; Fertigstellung ca. August 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitär, Ohrnsweg 52
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das einzige Angebot lag laut Niederschrift mit 325.138,16 € netto ca. 96,79 % über der Kostenschätzung.
Auf ein Angebot mit unangemessen hohem Preis darf der Zuschlag gem. § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A nicht erteilt werden. Das Angebot ist somit aus der Wertung auszuschließen und die Ausschreibung gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143