Ausführungsplanung LP 4-5 für die Lärm-, Blend- und Sichtschutzwände Referenznummer der Bekanntmachung: AB02330119
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-20243-222
Fax: +49 30-20243-791
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführungsplanung LP 4-5 für die Lärm-, Blend- und Sichtschutzwände
Ausführungsplanung innerhalb der LP 4-5 für die Lärm-, Blend- und Sichtschutz-wände - BAB281 BA2/2
Ausführungsplanung innerhalb der LP 4-5 für die Lärm-, Blend- und Sichtschutzwände - BAB281 BA2/2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Die Prüfung der Eignung des Bieters/ der Bietergemeinschaft erfolgt auf Basis der in der Eigenerklärung zur Eignung nach HVA F-StB geforderten Angaben und Unterlagen in Verbindung mit den nachfolgenden Angaben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlende Angaben/ Unterlagen nicht nachgefordert werden und zum Angebotsausschluss führen. Weiterhin erfolgt ein Angebotsausschluss wegen fehlender Eignung, wenn die Einhaltung der geforderten Mindeststandards mit Angebotsabgabe nicht nachgewiesen werden.
Für die Eignungsprüfung ist folgendes zu beachten:
Von dem Bieter/ der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe zwei ausgewählte Referenzprojekte einzureichen. Das jeweilige Referenzprojekt kann bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Beide Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 3 Jahre (2017 ff.) bearbeitet worden sein und die Genehmigungs- und Ausführungsplanung in der Objekt- und Tragwerksplanung von Lärmschutz- oder Irritationsschutzwänden zum Inhalt haben.
Das Referenzprojekt 1 muss als Mindeststandard weiterhin folgende baulichen Kriterien erfüllen.:
• Mindestlänge der Wände ≥ 500 m / Mindesthöhe ≥ 4,0 m
• Wände im Zuge einer Bundesautobahn
• Herstellung mittels Tiefgründung
•
Das Referenzprojekt 2 muss als Mindeststandard weiterhin folgende baulichen Kriterien erfüllen:
• Mindestlänge der Wände ≥ 250 m / Mindesthöhe ≥ 4,0 m
• Wände im Zuge einer Bundesautobahn
• Herstellung auf einer Brückenkappe oder einer Stützwand.
Der Nachweis der Einhaltung der Mindeststandards erfolgt über Einreichung eines Projektdatenblattes bzw. einer entsprechenden Referenzbescheinigung.
Wird das Erreichen dieser Mindeststandards mit der Angebotsabgabe nicht nachgewiesen, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03020243222
Fax: +49 03020243791