Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_JAHH_14

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 131-416796)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sprinkenhof GmbH
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baulogistik

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_JAHH_14
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45216113 Bau von Gefängnissen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Am Standort der JVA Billwerder in Hamburg-Billwerder soll der Neubau „Jugendanstalt Hamburg“ errichtet werden. Der Flächenbedarf für das Vorhaben wird zu einem Teil mit einer auf dem heutigen Anstaltsgelände der JVA Billwerder liegenden, unbebauten Fläche und zu einem anderen Teil durch die Hinzugewinnung von südöstlich angrenzenden, urspr. landwirtschaftlich genutzten Flächen gedeckt.

Im Zuge von Vorabmaßnahmen wurde um das Gelände der künftigen Jugendanstalt die Bestandsmauer aufgetrennt und erweitert.

Auf dem Gelände innerhalb der Haftmauer sollen künftig insg. 10 Gebäude sowie ein BHKW und auf dem Gelände außerhalb der Haftmauer 2 Gebäude entstehen. Ein mehrfacher Einsatz (gebäudeweise) ist entsprechend zu berücksichtigen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 131-416796

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/cfe79d6e-3eae-4acd-8c71-7d25147a33c8

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a59fcb91-3346-42e6-bd0c-dc306dcef8b0

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Ausführungsbeginn: unverzüglich nach Erteilung des Auftrages.

Ausführungsende: April 2026

Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 09.08.2023 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.

muss es heißen:

Ausführungsbeginn: unverzüglich nach Erteilung des Auftrages.

Ausführungsende: April 2026

Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 19.08.2023 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.

Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Anstatt:

Für die Baukombiversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße sowie Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung werden insgesamt 2,5 % v. H. von der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Siehe hierzu auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“, Ziffer 10.7 in den Vergabeunterlagen.

Für die Ausführung des Auftrages ist eine Sicherheitsüberprüfung des Bieters und seiner Nachunternehmer erforderlich. Die Belehrungen sowie der vertrauliche Umgang mit sämtlichen schriftlichen, mündlichen oder

elektronischen Informationen sind zwingend einzuhalten (siehe hierzu Anlagen Belehrung ext. Mitarbeiter, Formblatt Sicherheitsüberprüfung und Verschwiegenheitserklärung).

muss es heißen:

Für die Baukombiversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße sowie Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung werden insgesamt 2,5 % v. H. von der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Siehe hierzu auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“, Ziffer 10.7 in den Vergabeunterlagen.

Für die Ausführung des Auftrages ist eine Sicherheitsüberprüfung des Bieters und seiner Nachunternehmer erforderlich. Die Belehrungen sowie der vertrauliche Umgang mit sämtlichen schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Informationen sind zwingend einzuhalten (siehe hierzu Anlagen Belehrung ext. Mitarbeiter, Formblatt Sicherheitsüberprüfung und Verschwiegenheitserklärung).

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Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen einzureichen:

- Personaleinsatzplan aller angefragten Leistungsbereiche für das gesamte Bauvorhaben siehe hierzu LV Seite 7

- Gebührenliste der Entsorgungspreise nach Fraktionen unterteilt inkl. Transportkosten siehe hierzu LV Titel 01.06.01.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 15.08.2023

Ortszeit: 12:00

muss es heißen:

Tag: 25.08.2023

Ortszeit: 12:00

Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16.10.2023

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24.10.2023

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 15.08.2023

Ortszeit: 12:00

Ort: Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Eine Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.

muss es heißen:

Tag: 25.08.2023

Ortszeit: 12:00

Ort: Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Eine Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.

Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:

Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

muss es heißen:

Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

1) Der Submissionstermin wurde verschoben auf den 25.08.2023, 12:00 Uhr. Die Frist zur Stellung von Bieterfragen verschiebt sich somit auf den 19.08.2023. //2) Das Leistungsverzeichnis (PDF- und GAEB-Datei) wurde ausgetauscht und ist in den Anlagen zu dieser Ausschreibung mit der Bezeichnung "Anlage 00_LV PDF-GAEB_NEU V4_230816" zu finden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ausschließlich in dem neuen Leistungsverzeichnis kalkulieren. Das ursprünglich hochgeladene Leistungsverzeichnis („20230621_LV_Baulogistik_JA_Hamburg-Billwerder_V3.x83“ in dem ZIP-Archiv „GAEB-Datei_JAHH_14_Baulogistik“ sowie „20230621_LV_Baulogistik_JA_Hamburg-Billwerder_V3“) unter dem Punkt „Anlagen“ hat keine Gültigkeit mehr und darf von Ihnen nicht mehr genutzt und eingereicht werden. //3) Eine Auflistung der Änderungen im Leistungsverzeichnis wurde den Anlagen zur Ausschreibung mit der Bezeichnung „Anlage 02_Änderungsprotokoll_LV“ beigefügt. //4) Zudem wurden der Ausschreibung folgende zusätzliche Anlagen zur Beantwortung von Bieterfragen hinzugefügt: a. Anlage 03_Bruttogrundflächen_Frage 08 // b. Anlage 04_Terminplan_Frage 08 // c. Anlage 05_Baustrom_Frage 14 // d. Anlage 06_Baulicht_Frage 15 // e. Anlage 07_Bauwasser_Frage 16 // f. Anlage 08_Lageplan_Frage 34.