Durchführung von Instandsetzungsarbeiten in Rahmen der Werftzeit 2024 (Klasseerneuerung) an Bord des VS Capella Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01623
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße, 78
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Instandsetzungsarbeiten in Rahmen der Werftzeit 2024 (Klasseerneuerung) an Bord des VS Capella
Durchführung von Instandsetzungsarbeiten in Rahmen der Werftzeit 2024 (Klasseerneuerung) an Bord des VS Capella.
Werft der Auftragnehmerin.
Das Schiff ist nach den Vorschriften des Lloyds Register (kurz LR) klassifiziert. Gemäß Klassevorgaben ist nach 5 Jahren eine Klasse-Erneuerung mit Besichtigung des Unterwasserschiffes im Trockendock durchzuführen. Das Schiff ist für die notwendigen Besichtigungen und Abnahmen trocken zu stellen und muss für diesen Zweck ab Januar 2024 an eine Werft gebracht werden. Es sind Prüfungen und Abnahmen im Rahmen der Klasse-Erneuerung einschließlich aller notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten nach den Vorschriften sowie unter Aufsicht des LR durchzuführen. Alle Ballastwasser- und Brennstofftanks werden für die planmäßige Besichtigung geöffnet, gereinigt, befundet und bei Bedarf instandgesetzt. Falls es erforderlich ist, sollen die Tanks auf Grund von Korrosion komplett gesandstrahlt sowie neu konserviert werden. Genauere Details des Auftragsumfangs lassen sich dem anliegenden Leistungsverzeichnis entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Angebotsschreiben
- Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärung für den Bewerber und jeden Unterauftragnehmer (soweit
erforderlich)
- Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit erforderlich)
- Verzeichnis der Leistungen der Unterauftragnehmer (soweit erforderlich)
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe (soweit erforderlich)
- Bestätigung Ortsbesichtigung VS Capella
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022_576
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Bürgschaftsurkunde Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
- Urkalkulation
- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499561
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.