Glasreinigung V0356/2023 Bremerhaven Bezirk-Nord Referenznummer der Bekanntmachung: V0356/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27576
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasreinigung V0356/2023 Bremerhaven Bezirk-Nord
Glasreinigung Bezirk Nord - Bremerhaven V0356/2023 - 50 Objekte (26.843,35 qm)
Bremerhaven
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer für die Glasreinigung im Bezirk Nord, sämtlich in Bremerhaven, zu finden. Dies beinhaltet die Reinigung von Fenstern und verglasten Ein- und Ausgangstüren sowie Flächen der Innenverglasung (z. B. Brandschutztüren und sonstige Zwischentüren im
Gebäude) und Glas(vor-)dächer.
Es wird eine Glasfläche zur Gesamtgröße von 26.843,35 qm (50 Objekte) zur Reinigung ausgeschrieben.
Die genauen Gebäudedaten sind der Anlagen 1 - "Gebäudedaten" zu entnehmen.
Es gibt keine Möglichkeit zur Innenbesichtigung!
Eine Ortsbesichtigung von außen kann nur von der Straße/vom Gehweg her erfolgen, das Betreten der Gelände ist nicht erlaubt!
Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Die Vertragslaufzeit beläuft sich vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024, mit der Option seitens der AG auf eine viermalige Verlängerung um jeweils ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, soweit der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird oder aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung endet.
Zur Glasreinigung (Glasunterhaltsreinigung) gehört das Reinigen der Glasflächen (auch Kunstglas) auf beiden Seiten bzw. bei Doppelfenstern auf vier Seiten.
Maßgebend für den Umfang der Reinigung ist die Flächenzusammenstellung. Sämtliche in den aufgeführten Objekten befindlichen Glasflächen sind generell zweimal im Kalenderjahr zu reinigen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt wird.
Pro Kalenderjahr ist
1. die erste Reinigung vom 01.01. bis 30.06.
2. die zweite Reinigung vom 01.07. bis 31.12.
durchzuführen.
Der Abstand zwischen den beiden Reinigungen in einem Objekt sollte in etwa sechs Monate betragen.
Die Vertragslaufzeit beläuft sich vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024, mit der Option seitens der AG auf eine viermalige Verlängerung um jeweils ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich still-schweigend, soweit der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird oder aufgrund des Eintritts einer auflösen-den Bedingung endet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls
zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einreichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Die gilt auch für Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3).
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Formblatt 2)
2. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
(Formblatt 2)
3. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist.
(Formblatt 2)
4. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über den Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verfügt. (Formblatt 2)
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage A - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutref-fend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Ange-bot einzureichen.
ACHTUNG: Fehlende Unterlagen im Sinne von § 56 (2) VgV, deren Abgabe mit dem Angebot gefordert war, werden nicht nachgefordert.
1. Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 2)
2. Eigenerklärung, das das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebo-tes nicht mehr als 1/3 des Geschäftsumsatzes meines Unternehmens ausmacht
(Formblatt 5).
3. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Ab-gaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Form-blatt 2)
4. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden pro Schadenfall und Person, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Scha-densfall, [Betrag gelöscht] Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich So-zialdaten) pro Schadensfall und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden (einschließlich Kosten und Folgekosten von durch Personal verursachte Schlüsselverluste).
oder
Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden pro Schadenfall und Person, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Scha-densfall, [Betrag gelöscht] Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden (einschließlich Kosten und Folgekosten von durch Personal verursachte Schlüsselverluste).
Eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen. (Form-blatt 2)
5. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
(Formblatt 2)
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage A - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutref-fend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Ange-bot einzureichen.
1. Eigenerklärung, dass Ihrem Unternehmen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (Formblatt 2).
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) die drei angegebenen Referenzen mit der "Glasreinigung Bezirk Nord" der Seestadt Immobilien (Auftraggeberin) vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Auftragswer-tes und der Leistungsart. (Formblatt 3)
(Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge be-ziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!)
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen alle die folgenden Krite-rien erfüllen:
- jeweils eine Glasreinigungsfläche von mindestens 15.000 qm haben (Glasfläche eines Gesamt-auftrages, z. B. einer Stadt/Gemeinde oder von zusammenhängenden Gebäuden, z. B. Universi-tät)
Hinweis:
Ohne Nennung von Referenzen kann Ihre Eignung nicht überprüft werden.
Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kon-taktdaten Ihrer Referenzen einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, Referenzprojekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot nicht gewertet werden.
3. Eigenerklärung zum Personal
Eigenerklärung, ob die Objektleitung ein/-e Gebäudereiniger-Geselle:in ist.
und
dass die für das Objekt zuständige Person ein/-e Gebäudereiniger-Geselle:in oder
Gebäudereiniger-Meister:in ist. (Formblatt 4).
Ein Nachweis der Qualifikation bzw. der Berufserfahrung der benannten Personen ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 ge-nannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unver-züglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Ange-bote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.