GRC Tool - Beendigung Referenznummer der Bekanntmachung: EU 2022-653
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bundesallee 210
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
GRC Tool - Beendigung
Anschaffung eines GRC-Tools. Mit diesem Auftrag soll ein GRC-Tool gekauft werden, was dabei unterschützt die Prozesse in den Bereichen der Informationssicherheit, des Auslagerungs- und Notfallmanagement sowie der IT-Compliance durchzuführen. Hiermit sollen Risiken erkannt und beurteilt, Kontrollen durchgeführt und Berichte erstellt werden.
Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Lastenheft für Ausschreibung. Um die Anlage 02 Lastenheft zu erhalten, muss vorab die Anlage 05 "Datenschutz u. Informationssicherheit bei Ausschreibungen" unterschrieben und über die Vergabeplattform hochgeladen werden.
Bei dem Tool kann es sich um eine SaaS- oder um eine on-premise-basierte Lösung handeln. Vom Bieter ist mindestens eine der Lösungen anzubieten, es können aber auch beide Lösungen angeboten werden.
Die Entscheidung ob eine SaaS- oder eine on-premise-basierte Lösung bezuschlagt wird, fällt im Rahmen der Angebotswertung.
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Funktionsumfanges. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 01 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GRC-Tool - Beendigung
Postanschrift: Gesundheitscampus Süd 23
Ort: Bochum
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.gbtec.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 27.02.2023 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (u.a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Angebote sind spätestens bis zum 06.03.2023, 10.00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf) verwendet werden. Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Bei Interesse bitten wir Sie, Ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP (entweder in der Rubrik Angebote oder über das Cosinex-Bietertool) einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail, per Post oder über die Rubrik "Kommunikation" auf dem Deutschen Vergabeportal ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRX6PKE
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.