Beschaffung von Multifunktionsgeräten (MFP)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stefanie Aulfes
E-Mail:
Telefon: +49 3040051541
Fax: +49 3040051595
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Multifunktionsgeräten (MFP)
Miete von Multifunktionsgeräten (MFP)
Berlin-Charlottenburg
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beabsichtigt, ihren Bestand von MFPs (Multifunction-Printer) gegen eine bestimmte Anzahl von anzumietenden Multifunktionsgeräten, (MFP = Multifunction-Printer) mit den Funktionen: Drucken, Kopieren und, Scannen, auszutauschen.
Im Einzelnen werden Multifunktionsgeräte der Typenklassen
• MFP-Gerätetyp 1 (Workgroup MFP)
• MFP-Gerätetyp 2 (Team MFP)
an die jeweiligen Verwendungsorte geliefert.
Das Druckvolumen für die MFP-Geräte (Workgroup MFP) liegt durchschnittlich bei S/W: 6.500 Seiten und Farbe: 43.000 Seiten pro Monat.
Das Druckvolumen für die MFP-Geräte (Team MFP): liegt durchschnittlich bei S/W: 4.200 Seiten und Farbe: 21.000 Seiten pro Monat.
Für die Geräte ist ein Miet- und Servicevertrag mit einer Gesamtlaufzeit von 60 Monaten anzubieten mit Option für eine Verlängerung um 24 Monate.
Folgende Leistungen werden im Besonderen benötigt:
› Bereitstellung von Multifunktionsgeräten
› Software sowie Lizenzen zur zentralen Verwaltung der Geräte
› Integration der Geräte in die Software zur zentralen Verwaltung der Geräte
› Bereitstellung von Verbrauchsmaterial (Toner, Verschleißmaterial)
› regelmäßige Wartung der Geräte
› regelmäßige Updates für Treiber--Software und Verwaltungs-Software
› Support inkl. Vor-Ort-Einsatz von Technikern
› Austausch defekter MFPs
Die Auftraggeberin hat das Optionsrecht, den Vertrag um bis zu weitere zwei Jahre („Verlängerungszeitraum“) zu verlängern. Das Optionsrecht ist spätestens drei Monate vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. Ablauf des Verlängerungszeitraums nach Ausübung des Optionsrechts gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Der in diesem Verfahren zu vergebende Auftrag endet somit spätestens am 30. November 2030.
Nachbeauftragungen von zusätzlichen Geräten beider Klassen, benötigter Lizenzen für die Verwaltungssoftware sowie Nachbeauftragungen von Aufrüstungen von bereits vorhandenen Geräten sollen innerhalb der Vertragslaufzeit möglich sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck 1): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder sonstigen eignungsverschaffenden Unternehmen.
(2) Eigenerklärung (Vordruck 2), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck 3), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck 4), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
Zum Nachweis sind folgende Angaben und Erklärungen von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen zu machen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck 5): Angaben zu dem erzielten Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung (Vordruck 5): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bieters.
(3) Eigenerklärung (Vordruck 6): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung zu seinen Versicherungen abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Der Bieter hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
Der Nachweis der Versicherung erfolgt über die Bereitstellung einer Kopie des Versicherungsscheins. Die Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abschließen kann, muss von einem Versicherungsunternehmen bestätigt werden.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
(1) Eigenerklärung (Vordruck 7): Der Bieter reicht mindestens drei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren ein.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Auftraggeber/in mit Anschrift, Branche und Kontaktmöglichkeit
b) Umfang der erbrachten Leistungen
c) Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend)
d) Kurze Beschreibung des Referenzprojekts, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen, insb. zum Umfang der erbrachten Leistungen, Beschreibung des Leistungsschwerpunkts und der Zielstellung
e) Gesamtvolumen der Leistung (unter Benennung der Leistungsmengen und der genutzten Technologien)
Hinweis: Ein Bieter kann im Hinblick auf die geforderten Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch tatsächlich erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
(1) Eigenerklärung (Vordruck 7): Der Bieter reicht mindestens drei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.