Instandhaltung des zentralen Plenumsmanagements im Plenarsaal des Deutschen Bundestages Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-104-17-IT3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung des zentralen Plenumsmanagements im Plenarsaal des Deutschen Bundestages
Instandhaltung, Instandsetzung und Serviceunterstützung des zentralen Plenumsmanagements (ZPMS) im Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Berlin
Berlin
Vertragsgegenstand ist die Instandhaltung, Instandsetzung, Störungsbeseitigung und Serviceunterstützung der folgenden technischen Einrichtungen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages: - Mikrofon- und Konferenzsysteme, - Dolmetschereinrichtungen, - Projektionseinrichtungen, - Zuspieltechnik (Audio und Video), - Beschallungstechnik, - digitale Audiomatrix, - mechanisches Audiokoppelfeld, - Mediensteuerungen, - eine redundante speicherprogrammierbare Steuerung (SPS), - eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV). Außerdem sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen: - Störungsannahme und telefonischer Support (Hotline), - 1 x jährliche Hardware-Informationen, - Projektleitung und Qualitätskontrolle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung des zentralen Plenumsmanagements im Plenarsaal des Deutschen Bundestages
Postanschrift: Nonnendammallee 101
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03916332299
Fax: +49 03916332299
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.