BV Ollenhauerstraße - Technische Ausrüstung Strassenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-SGA S-VgV-023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eichborndamm 238 (Haus A)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
BV Ollenhauerstraße - Technische Ausrüstung Strassenbeleuchtung
BV Ollenhauerstraße - Strassenbeleuchtung
Beratungsleistung, Fachplanung Technische Ausrüstung
Berlin-Reinickendorf
BV Ollenhauerstraße - Straßenbeleuchtung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgeschlossenen Berufsabschluss (mind. Bachelor) der zur Erbringung der geforderten Leistung erforderlich ist, mit entsprechenden Erfahrungen und Referenzen zur Erfüllung der Leistung
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Planungsleistungen.
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Planungsleistungen.
Planungsleistungen für Projekte mit technischer Ausstattung - Straßenbeleuchtung (Fachkunde Büro)
Planungsleistungen für Projekte mit einer Genehmigung auf Grundlage einer BPU oder einer vergleichbaren haushälterischen Grundlage (Fachkunde Büro)
Ingenieur
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/