Unterstützende Leistungen für die Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (Modul 4)" Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#008
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z-FV-Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-186157824
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützende Leistungen für die Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (Modul 4)"
Gegenstand des Auftrags ist die vorwiegend fachlich-technische Prüfung der Anträge aus der Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)- Zuschuss (Modul 4)“, welches grundsätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert wird.
Die EEW ist ein erfolgreiches, stark aufwachsendes Förderprogramm; insgesamt hat sich die Anzahl der Anträge von 2019 bis 2022 fast verdoppelt, im für diesen Auftrag wesentlichen Modul 4 hat sich die Zahl der Anträge in diesem Zeitraum mehr als verfünffacht. Aufgrund dieses Erfolges hat sich durch die starke Belastung des BAFA die benötigte Verfahrensdauer für die Prüfung von Anträgen im Modul 4 der EEW deutlich erhöht.
Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) übernimmt für das BMWK als Auftraggeber (im Folgenden: AG) fachlich-technische, verwaltungsmäßige und dienstleistende Aufgaben zur Unterstützung des BAFA. Der AN prüft und bewertet vom BAFA ausgewählte und über eine elektronische Schnittstelle mit dem BAFA ausgetauschte Förderanträge im Modul 4 der Zuschuss-Variante der EEW. Die abschließende Entscheidung über die Förderanträge verbleibt, auch nach Prüfung und Bewertung durch den AN, beim BAFA.
Zusätzlich soll der AN, ergänzend zum BAFA, Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern sowie Förderinteressierten übernehmen.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Gegenstand des geplanten Auftrags ist die Unterstützung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der fachlich-technischen Prüfung der Anträge aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (kurz: EEW) - Zuschuss (Modul 4)“, welches grundsätzlich beim BAFA administriert wird. Im Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen, gefördert.
Der AN prüft und bewertet vom BAFA ausgewählte und über eine elektronische Schnittstelle mit dem BAFA ausgetauschte Förderanträge im Modul 4 der Zuschuss-Variante der EEW, um das BAFA angesichts stark gestiegener Antragszahlen bei der zügigen Abarbeitung der Anträge zu unterstützen. Die abschließende Entscheidung über die Förderanträge verbleibt, auch nach Prüfung und Bewertung durch den Auftragnehmer, beim BAFA.
Ziel des Auftrages ist es, das BAFA bei der Prüfung der Anträge im Modul 4 so zu unterstützen, dass die Wartezeiten für Antragsteller bzgl. einer Erstreaktion (derzeit über 5 Monate) auf ungefähr vier Wochen reduziert werden können.
Die Dienstleistung umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenfelder:
Beratung der Förderantragssteller
Sichtung und fachlich-inhaltliche Bewertung von Anträgen aus Modul 4 des Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (EEW)“, geplant ist die Übernahme von 4.000 Anträgen in 2024 und 4.500 Anträgen in 2025 (bei Verlängerung 5.000 Anträge in 2026, 4.000 Anträge in 2027),
Berichtspflichten, Projektmanagement sowie Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem AG und Dritten.
Die Grundlaufzeit von 2 Jahren beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet am 31.12.2025. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 31.12.2027.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert umfasst die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum und somit die Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. [Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.]
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
3.3.2 Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von [Betrag gelöscht] Euro.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
3.3.3 Mindestjahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. [Betrag gelöscht] Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der, sofern verfügbar, letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
3.3.4 Ausreichendes Personal
Mindestens 14 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den, sofern verfügbar, letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
3.3.5 Erfahrung und Fachkunde
Mindestanforderung: dreijährige Tätigkeit des Bieters mit folgenden relevanten Schwerpunkten:
Der Bieter hat, vorzugsweise auf EU-, Bundes- oder Landesebene, Erfahrungen in der mehrjährigen Betreuung von Förderprogrammen mit technisch-wissenschaftlichem Prüfprozess und Bewilligung von Zuwendungsbescheiden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (Bundeshaushaltsgesetz; Bundeshaushaltsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz; ANBest-P).
Zusätzlich werden Erfahrungen im Projektmanagement und Controlling von Projekten der Projektförderung vorausgesetzt. Der Bieter verfügt über die dazu notwendigen juristischen Kenntnisse insbesondere im Bereich des Verwaltungs-, Zuwendungs- und Haushaltsrechts haben.
Beleg: Referenzen über mindestens 2 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von jeweils mind. 1 Mio. Euro (brutto). Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.07.2020 erbracht worden sein. Aufträge, die bereits vor dem 01.07.2020 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese über den 01.07.2020 hinaus andauerten.
Es muss jeweils für den genannten Bereich die Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt werden. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsaus-führung verpflichtet haben (siehe 3.3.9).
Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung/Fachkunde zulassen.
Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als eine A4-Seite umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
Auftraggeber/Leistungsempfänger. Sofern die Angabe von Kontaktdaten bei der Prüfung erforderlich ist, erfolgt diese in einer weiteren Abfrage,
kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Bereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
3.3.6 Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditier-ten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
3.3.7 Informationssicherheitsmanagement
Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditier-ten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
3.3.8 Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
3.3.9 Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
3.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
3.5 Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833_2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022_576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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