Sicherheitsdienstleistungen auf dem Heiligengeistfeld während der DOM – Veranstaltungen 2024-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023000136
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen auf dem Heiligengeistfeld während der DOM – Veranstaltungen 2024-2027
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), ist die Veranstalterin der drei jährlichen Domveranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld. Bei dem DOM handelt es sich um das größte Volksfest des Nordens mit rund 7 Millionen Besuchern im Jahr.
Für die Bundesrepublik Deutschland besteht eine anhaltend hohe abstrakte Gefährdungslage, welche sich jederzeit in Form von gefährdungsrelevanten Ereignissen bis hin zu terroristischen Anschlägen konkretisieren kann. Die zuständigen Sicherheitsbehörden empfehlen weiterhin den Schutz gegen terroristische Gewalt, durch das Einwirken von PKW bis zu schweren LKW auf Veranstaltungsflächen und Menschenansammlungen. Nach Empfehlung der Behörde für Inneres und Sport ist es notwendig, die präventiven Maßnahmen zum Schutz der Besucher der Dom-Veranstaltungen zu gewährleisten.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung von Fahrzeugen inklusive Personal, welche durch die Positionierung in den Eingangsbereichen den Schutz der Besucher sicherstellen.
Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den beigefügten Vertragsunterlagen.
Die Leistung soll für die Veranstaltungsjahre 2024 und 2025 vergeben werden. Zudem besteht für den Auftraggeber (AG) die Verlängerungsoption zur Beauftragung der Leistungen für die drei Domveranstaltungen im Jahr 2026 und im Jahr 2027. Der Vertrag wird demnach für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 geschlossen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Darüber hinaus besteht die zweimalige Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder
während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise
kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die
unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot
vollständig ausgefüllt beizufügen.
- Umsatz der letzten drei Jahre: Diese Angaben sind im Rahmen des Eignungsvordruckes zu erbringen.
2) Gültiges Zertifikat über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 9001
3) Referenzen: Zum Nachweis Ihrer Eignung sind 2 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher
Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht
öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Art der Leistung
• Auftragszeitraum und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
• Auftragssumme p.a.
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH
durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen. Es ist das den Unterlagen beigefügte Formblatt zu nutzen.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der
Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche
Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen
übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine
entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die
Haftungssummen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Es ist zudem die Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket, sowie die Eigenerklärung zum Einsatz von Fahrzeugen (im Kriterienkatalog) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de
einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://
bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die
Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen
werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach
Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist
ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der
Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und
unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an
einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.