Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Versanddienstleistungen für Briefpost, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 315b-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 315b-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Versanddienstleistungen für Briefpost, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, VOEK 315b-21
Versanddienstleistungen für Briefkorrespondenz
Nord: Versandleistungen für Adressen in den Postleitzahlengebieten beginnend mit den Ziffern 1 und 2
14482 Potsdam
Von der zentralen Stelle Potsdam werden die Sendungen von einem anderen Dienstleister kuvertiert täglich an den/die Auftragnehmer übergeben. Die Zustellung hat bundesweit gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten zu erfolgen.
Folgende Leistungen müssen, soweit nicht anders in den Vergabeunterlagen angegeben, in jedem Los erbracht werden:
- Abholung bei dem von der Auftraggeberin beauftragten Druck-Dienstleister
- Frankierung
- Sortierung
- Zustellung im Bundesgebiet gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten
- Bereitstellung von entsprechenden Transportbehältern
- Gewährleistung der Zustellung durch Einlieferung von Teilmengen bei Unterauftragnehmern bzw. der Deutschen Post AG
Die Briefpost setzt sich zusammen aus:
- Mahnschreiben zu fixen Terminen 2x im Monat;
- Zinsbescheinigungen für hinterlegte Barkautionen an Mieter 1x im Jahr;
- Korrespondenzen aus Gesamthandsvermögen (VA) 1x im Jahr, ggf. Massenkorrespondenzen auf Anforderung;
- Kreditorische Anschreiben 1x im Jahr;
- Diverse Anschreiben an Mieter;
- Einmalkorrespondenzen.
Weitere Einzelheiten enthält insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Angebotsaufforderungsschreiben).
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.11.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ost: Versandleistungen für Adressen in den Postleitzahlengebieten beginnend mit den Ziffern 9 und 0
14482 Potsdam
Von der zentralen Stelle Potsdam werden die Sendungen von einem anderen Dienstleister kuvertiert täglich an den/die Auftragnehmer übergeben. Die Zustellung hat bundesweit gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten zu erfolgen.
Folgende Leistungen müssen, soweit nicht anders in den Vergabeunterlagen angegeben, in jedem Los erbracht werden:
- Abholung bei dem von der Auftraggeberin beauftragten Druck-Dienstleister
- Frankierung
- Sortierung
- Zustellung im Bundesgebiet gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten
- Bereitstellung von entsprechenden Transportbehältern
- Gewährleistung der Zustellung durch Einlieferung von Teilmengen bei Unterauftragnehmern bzw. der Deutschen Post AG
Die Briefpost setzt sich zusammen aus:
- Mahnschreiben zu fixen Terminen 2x im Monat;
- Zinsbescheinigungen für hinterlegte Barkautionen an Mieter 1x im Jahr;
- Korrespondenzen aus Gesamthandsvermögen (VA) 1x im Jahr, ggf. Massenkorrespondenzen auf Anforderung;
- Kreditorische Anschreiben 1x im Jahr;
- Diverse Anschreiben an Mieter;
- Einmalkorrespondenzen.
Weitere Einzelheiten enthält insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Angebotsaufforderungsschreiben).
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.11.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Süd: Versandleistungen für Adressen in den Postleitzahlengebieten beginnend mit den Ziffern 7 und 8
14482 Potsdam
Von der zentralen Stelle Potsdam werden die Sendungen von einem anderen Dienstleister kuvertiert täglich an den/die Auftragnehmer übergeben. Die Zustellung hat bundesweit gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten zu erfolgen.
Folgende Leistungen müssen, soweit nicht anders in den Vergabeunterlagen angegeben, in jedem Los erbracht werden:
- Abholung bei dem von der Auftraggeberin beauftragten Druck-Dienstleister
- Frankierung
- Sortierung
- Zustellung im Bundesgebiet gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten
- Bereitstellung von entsprechenden Transportbehältern
- Gewährleistung der Zustellung durch Einlieferung von Teilmengen bei Unterauftragnehmern bzw. der Deutschen Post AG
Die Briefpost setzt sich zusammen aus:
- Mahnschreiben zu fixen Terminen 2x im Monat;
- Zinsbescheinigungen für hinterlegte Barkautionen an Mieter 1x im Jahr;
- Korrespondenzen aus Gesamthandsvermögen (VA) 1x im Jahr, ggf. Massenkorrespondenzen auf Anforderung;
- Kreditorische Anschreiben 1x im Jahr;
- Diverse Anschreiben an Mieter;
- Einmalkorrespondenzen.
Weitere Einzelheiten enthält insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Angebotsaufforderungsschreiben).
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.11.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
West: Versandleistungen für Adressen in den Postleitzahlengebieten beginnend mit den Ziffern 4 und 5
14482 Potsdam
Von der zentralen Stelle Potsdam werden die Sendungen von einem anderen Dienstleister kuvertiert täglich an den/die Auftragnehmer übergeben. Die Zustellung hat bundesweit gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten zu erfolgen.
Folgende Leistungen müssen, soweit nicht anders in den Vergabeunterlagen angegeben, in jedem Los erbracht werden:
- Abholung bei dem von der Auftraggeberin beauftragten Druck-Dienstleister
- Frankierung
- Sortierung
- Zustellung im Bundesgebiet gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten
- Bereitstellung von entsprechenden Transportbehältern
- Gewährleistung der Zustellung durch Einlieferung von Teilmengen bei Unterauftragnehmern bzw. der Deutschen Post AG
Die Briefpost setzt sich zusammen aus:
- Mahnschreiben zu fixen Terminen 2x im Monat;
- Zinsbescheinigungen für hinterlegte Barkautionen an Mieter 1x im Jahr;
- Korrespondenzen aus Gesamthandsvermögen (VA) 1x im Jahr, ggf. Massenkorrespondenzen auf Anforderung;
- Kreditorische Anschreiben 1x im Jahr;
- Diverse Anschreiben an Mieter;
- Einmalkorrespondenzen.
Weitere Einzelheiten enthält insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Angebotsaufforderungsschreiben).
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.11.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mitte: Versandleistungen für Adressen in den Postleitzahlengebieten beginnend mit den Ziffern 3 und 6
14482 Potsdam
Von der zentralen Stelle Potsdam werden die Sendungen von einem anderen Dienstleister kuvertiert täglich an den/die Auftragnehmer übergeben. Die Zustellung hat bundesweit gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten zu erfolgen.
Folgende Leistungen müssen, soweit nicht anders in den Vergabeunterlagen angegeben, in jedem Los erbracht werden:
- Abholung bei dem von der Auftraggeberin beauftragten Druck-Dienstleister
- Frankierung
- Sortierung
- Zustellung im Bundesgebiet gem. Losaufteilung nach Postleitzahlengebieten
- Bereitstellung von entsprechenden Transportbehältern
- Gewährleistung der Zustellung durch Einlieferung von Teilmengen bei Unterauftragnehmern bzw. der Deutschen Post AG
Die Briefpost setzt sich zusammen aus:
- Mahnschreiben zu fixen Terminen 2x im Monat;
- Zinsbescheinigungen für hinterlegte Barkautionen an Mieter 1x im Jahr;
- Korrespondenzen aus Gesamthandsvermögen (VA) 1x im Jahr, ggf. Massenkorrespondenzen auf Anforderung;
- Kreditorische Anschreiben 1x im Jahr;
- Diverse Anschreiben an Mieter;
- Einmalkorrespondenzen.
Weitere Einzelheiten enthält insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Angebotsaufforderungsschreiben).
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.11.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der/die Auftragnehmer setzt/setzen zur Leistungserbringung saubere Fahrzeuge nach folgenden Maßgaben ein:
- Mindestens 38 % der eingesetzten PKW und leichten Nutzfahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1 weisen einen Ausstoß von max. 50g CO2/km und Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb (1) von max. 80% der Emissionsgrenzwerte (2) auf.
Diese Anforderungen werden insbesondere erfüllt von reinen Batterieelektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Nummer 2 des Elektromobilitätsgesetzes sowie Brennstoffzellenfahrzeugen im Sinne von § 2 Nummer 4 des Elektromobilitätsgesetzes.
- Mindestens 10% der eingesetzten schweren Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sind saubere oder emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge im Sinne des § 2 Nr. 5, Nr. 6 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG).
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(1): Angegebene maximale Emissionswerte für die Anzahl ultrafeiner Partikel (PN) in #/km und Stickoxide (NOx) in mg/km im praktischen Fahrbetrieb (RDE), wie in Nummer 48.2. der Übereinstimmungsbescheinigung angegeben, gemäß Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission vom 15. April 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 163 vom 26.5.2020, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung sowohl für vollständige als auch für innerstädtische RDE-Fahrten.
(2): Die geltenden Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Noch zu Ziffer III.1.2), geforderte Mindeststandards zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Gefordert ist ein Mindestumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart „Versand Briefpost für Behörden und öffentliche Träger“ i.H.v. 40.000,- € je Los, auf welches der Bieter ein Angebot abgibt (Bsp.: Angebot bzgl. ein Los > 40.000,- € Mindestumsatz, Angebot bzgl. drei Lose > 120.000,- € Mindestumsatz etc.).
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Der Bieter hat u.a. zu versichern, dass er im Besitz einer Lizenz nach § 5 Abs. 1, § 6 Postgesetz (PostG) ist und dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist. Sollte der Bieter innerhalb der letzten sechs Monate eine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 PostG erhalten haben, so hat er eine von der Bundesnetzagentur ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Angebot beizufügen, die nicht älter als zwei Monate ist. Sie weist aus, dass kein Widerrufsverfahren eingeleitet worden ist.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 14.09.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail:
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland