Rahmenvertrag Kurierdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_B I.3-1012193
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolphsplatz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hk24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kurierdienstleistungen
Die Handelskammer Hamburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag für Kurierdienstleistungen zu vergeben.
Die Vertragsdauer ist 36 Monate und umfasst ca. 8.500 Fahraufträge pro Jahr in der Metropolregion Hamburg, mit Schwerpunkt Großraum Hamburg. Der Transport umfasst Dokumente und im Besonderen Prüfungsunterlagen.
Die Handelskammer Hamburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag für Kurierdienstleistungen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung als Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb zu vergeben.
Die Vertragsdauer für den zu schließenden Rahmenvertrag beträgt 36 Monate, beginnt am 01.09.2023 und umfasst ca. 8.500 Fahraufträge pro Jahr.
Es handelt sich um Transportfahrten die typischer Weise in der Metropolregion Hamburg durchgeführt werden, mit dem Schwerpunkt im Großraum Hamburg. Der Transport umfasst Dokumente und im Besonderen Prüfungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Kurierdienste
Postanschrift: Sachsenstraße 5-7
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YY6YYU0
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die freiwillige Anwendung der vergaberechtlichen Regeln durch
die IHK eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Möglichkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach §§ 160 ff GWB nicht zu begründen vermag. Die IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB, so dass die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer nicht gegeben ist. Ein dennoch gestellter Nachprüfungsantrag wäre unzulässig. Insoweit verweisen wir auf den Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 12.11.2015 (1/SVK/033-15).