Erstellungs- und Implementierungsleistungen für ein Vergabemanagementsystem für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn (VOEK 162-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 162-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellungs- und Implementierungsleistungen für ein Vergabemanagementsystem für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn (VOEK 162-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 162-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212490 Entwicklung von Software für das Beschaffungswesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellungs- und Implementierungsleistungen für eine Standardvergabemanagementsoftware nebst (SAP-)Schnittstellenrealisierung, Pflege- und weitere Serviceleistungen in drei möglichen Ausprägungen bzw. Ausbaustufen

Meilenstein 1: Vergabemanagement DEZENTRAL

Optional Meilenstein 2: Vergabemanagement ZENTAL

Optional Meilenstein 3: Dokumente wie bspw. Leistungsbeschreibungen mit Daten angebundener Systeme über Schnittstelle(n) befüllen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

53119 Bonn

14467 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Beschäftigten mit digitalen Lösungen bei Ihrer Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wurde eine digitale Roadmap erstellt, bei der die Unterstützung der Vergabeprozesse, die sowohl dezentral durch die bedarfsmeldenden Stellen als auch zentral durch den Einkauf verantwortet werden, als eine der bedeutenden Säulen der Beschaffung identifiziert wurde.

Die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen sowie freiberuflichen Leistungen werden bei der BImA ab einen Auftragswert von 25.000,01 € (UVgO)/ 10.000,01 € (VOB/A) zentral durch die Vergabeabteilung mit Sitz in Bonn und Berlin/Dresden, bis 25.000 € (UVgO)/ 10.000 € (VOB/A) sowie im Falle von durch die Vergabeabteilung genehmigten Ausnahmetatbeständen durch die jeweiligen Fachbereiche dezentral, an allen Standorten der BImA, durchgeführt.

Für die Unterstützung der Vergabeverfahren nutzt die Auftraggeberin bisher keine Software. Zur Veröffentlichung bzw. Kommunikation mit den Bietern aller Vergabeverfahren nutzt die BImA die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Das betrifft Verfahren im Oberschwellen- (offene, nicht offene Verfahren, usw.) sowie Unterschwellenbereich (Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung mit (oder ohne) Teilnahmewettbewerb, usw.).

Leistungsverzeichnisse (GAEB-Dateien) im Baubereich werden von der Software RIB iTWO geliefert.

Die Auftraggeberin hat deshalb ein Projekt zur Beschaffung einer Vergabemanagementsoftware zur dauerhaften Nutzung als On-Premise-Lösung initiiert. Es ist beabsichtigt, ein geeignetes Standard-Vergabemanagementsystem zu beschaffen und einzuführen. Maßgebliche Ziele sind die rechtskonforme (EU, Bundesgesetze) Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen.

Die Vergabemanagementsoftware soll zunächst für die dezentrale Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, sowie für freiberufliche Leistungen (Auftragswert bis 25.000 € (UVgO)/ 10.000 € (VOB/A)) inklusive Ausnahmetatbestände (insbesondere Alleinstellung, Dringlichkeit) genutzt werden; »Vergabemanagement DEZENTRAL«. Im weiteren Verlauf soll auch der zentrale Einkauf der Auftraggeberin für die zentrale Vergabe national und EU-weit zu vergebender Bedarfe mit der Software arbeiten (Option); »Vergabemanagement ZENTRAL«.

Zur Umsetzung der oben beschriebenen Zielsetzung beabsichtigt die Auftraggeberin eine Standard-Vergabemanagementsoftware zu beschaffen und einzuführen (inklusive begleitender Leistungen für Customizing, Implementierungsunterstützung, SAP-Anbindung/Schnittstellenrealisierung, Schulungen, Pflege, Support), um Vergabeverfahren rechtskonform durchzuführen.

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- Art der ausgeschriebenen Leistung:

Erstellungs- und Implementierungsleistungen für eine Standardvergabemanagementsoftware, nebst (SAP-) Schnittstellenrealisierung, Pflege- und weitere Serviceleistungen in drei möglichen Ausprägungen bzw. Ausbaustufen:

Meilenstein 1: Vergabemanagement DEZENTRAL

Optional:

Meilenstein 2: Vergabemanagement ZENTRAL

Optional:

Meilenstein 3: Dokumente, wie beispielsweise Leistungsbeschreibungen, mit Daten angebundener Systeme über Schnittstelle(n) befüllen

- Orte der Leistungserbringung

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Ellerstraße 56, 53119 Bonn

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berliner Straße 135, 14467 Potsdam

Die Leistungserbringung ist, nach vorheriger Absprache mit der Auftraggeberin, auch teilweise „Remote“ möglich.

- Zeitraum der Leistungserbringung

Meilenstein 1:

A. initiale Erstellungsleistungen:

Leistungsbeginn: ca. 14 Tage nach der Zuschlagserteilung für eine geplante Dauer von 24 Wochen (= 6 Sprints á 4 Wochen).

Leistungsende: mit erfolgter Gesamtabnahme Meilenstein 1

B. Pflege- und Serviceleistungen, Weiterentwicklung und Anpassung, sowie Leistungen auf Abruf (bspw. weitere Schulungen):

Leistungsbeginn: mit dem Tag nach der Gesamtabnahme von Meilenstein 1

Leistungsende: unbefristet bzw. Pflegeleistung geht in Meilenstein 2 über

Meilenstein 2:

Meilenstein 2 ist eine optionale Leistung, für die, aufgrund der hohen Bedeutung für die Auftraggeberin, bereits in der Angebotsphase dieses Vergabeverfahrens durch die Bieter ein Auftragsdurchführungskonzept zu erstellen ist

A. initiale Erstellungsleistungen

Leistungsbeginn: nach erfolgter Gesamtabnahme Meilenstein 1 für eine geplante Dauer von 14 Wochen (= 3,5 Sprints á 4 Wochen).

Leistungsende: mit erfolgter Gesamtabnahme Meilenstein 2

B. Pflege- und Serviceleistungen, Weiterentwicklung und Anpassung, sowie Leistungen auf Abruf (bspw. weitere Schulungen):

Leistungsbeginn: mit dem Tag nach der Gesamtabnahme von Meilenstein 2

Leistungsende: unbefristet bzw. Pflegeleistung geht in Meilenstein 3 über

Meilenstein 3:

Meilenstein 3 ist ebenfalls eine optionale Leistung. Ein möglicher Leistungsbeginn ist noch nicht geplant. Im Auftragsfall hätten Pflege- und Serviceleistungen, Weiterentwicklung und Anpassung, sowie Leistungen auf Abruf (bspw. weitere Schulungen) ein unbefristetes Leistungsende.

Näheres regeln die Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept nebst Teststellung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 187-529852
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 162-22
Bezeichnung des Auftrags:

Erstellungs- und Implementierungsleistungen für ein Vergabemanagementsystem für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn (VOEK 162-22)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Administration Intelligence AG
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben die Bewerber zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen sind grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ und der als Anlage B-03-1 beigefügte Vordruck „Ergänzende Bewerberauskunft“ zu verwenden.

Sollte zum Nachweis der Eignung gem. § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden, ergeht hiermit an die Bewerber die Aufforderung, den als Anlage B-03 beigefügten Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ zusätzlich auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Liegen bei den Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird das Unternehmen nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bewerber nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind.

Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Können die Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Sollten der Bewerber kein inländischer Bewerber sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.

Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Die Bewerber haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zum Vergabeverfahren“ (Anlage B-03) und den ausgefüllten Vordruck "Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ (Anlage B-03-1) zusammen mit dem Anschreiben (Anlage B-01) einzureichen.

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- Noch zu Ziffer III.1.2): Zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit wird in der Zusammenschau mit der Bewerberauskunft (Anlage B-03) nochmals auf folgenden geforderten Mindeststandard hingewiesen:

Die Umsatzerlöse bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart müssen im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 mindestens 3 Mio. € netto betragen.

- Noch zu Ziffer III.1.3): Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird in der Zusammenschau mit der Bewerberauskunft (Anlage B-03) nochmals auf folgende geforderte Mindeststandards hingewiesen:

1. Die Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart muss jeweils mindestens bei zehn liegen bzw. gelegen haben. Darüber hinaus müssen Angaben zur Beschäftigtenzahl bezüglich der geforderten fachlichen Mindestqualifikation, die im Zeitpunkt des Projetstarts dem Unternehmen zur Verfügung stehen, wie in den Vergabeunterlagen angegeben gemacht werden.

Fachliche Mindestqualifikation:

- Projektleitung

* Qualifikation: Studium Betriebswirtschaft oder eine vergleichbare Ausbildung; SAP-Erfahrung; Erfahrung im agilen Projektmanagement (Scrum) bevorzugt in der Rolle Projektleitung

* Berufserfahrung: mind. 3 Jahre Projekt- und Implementierungserfahrung in der Rolle Projektleitung bei der Einführung von VMS Software mit Schnittstellenanbindung oder vergleichbar

- Development Lead

* Qualifikation: Studium im MINT-Bereich bevorzugt Wirtschaftsinformatik, Informatik, Fachinformatik bzw. IT-Technik oder eine vergleichbare Ausbildung; SAP-Erfahrung; Erfahrung im agilen Projektmanagement (Scrum) bevorzugt in der Rolle Development Lead

* Berufserfahrung: mind. 3 Jahre Projekt-, Entwicklungs- und Implementierungserfahrung in der technischen Leitung bei der Einführung von VMS Software mit Schnittstellenanbindung (insbesondere SAP)

- Entwickler*in

* Qualifikation: Wirtschaftsinformatik, Informatik, Fachinformatik bzw. IT-Technik oder eine vergleichbare Ausbildung; SAP-Erfahrung ibs. SAP-Modul MM und Schnittstellen (optimal: SAP-Beraterzertifizierung)

* Berufserfahrung: mind. 3 Jahre VMS-Entwicklungs-und Implementierungserfahrung inklusive:

x Schnittstellen und Skriptentwicklung (Schwerpunkt VMS-SAP-Anbindung)

x VMS-Customizing

Entwicklung von Workflows auf Basis von Organisationsdaten (Stellenzeichen o.ä.)

2. Die Referenzprojekte haben mindestens die Lieferung, Einführung, Customizing bzw. (Weiter-)Entwicklung und Pflege/Support einer marktverfügbaren Vergabemanagement-Standardsoftware (VMS Software) als selbst erbrachte Leistungen zum Leistungsgegenstand. Dabei sind mindestens 100 Personentage (Eigenanteil) je Projekt durch den Bewerber selber erbracht worden. Die eingeführte VMW-Software umfasst mindestens 50 Nutzende (Einkauf/Vergabestelle).

Mindestens ein Referenzprojekt wurde für einen Öffentlichen Auftraggeber (bevorzugt Bundesbehörde) erbracht.

Mindestens ein Referenzprojekt umfasst die Realisierung einer produktiven SAP-Schnittstelle zwischen VMS und SAP S/4 HANA.

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Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge:

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus.

Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.

Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach dem unter Ziffer II.2.9) dargestellten Schema.

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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.10.2022 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.

Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Bewerbung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Teilnahmeantrages wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bewerber gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Abgabefrist des Teilnahmeantrages in Textform darauf hinzuweisen.

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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.

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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail:

Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2023