Kommunikationsleistungen - Entwicklung und Realisierung von Fahrgastinformationsprodukten der BVG Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0557-2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189dee36250-5847b549661c65fe
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kommunikationsleistungen - Entwicklung und Realisierung von Fahrgastinformationsprodukten der BVG

Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0557-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über die Entwicklung und Realisierung von Fahrgastinformationsprodukten der BVG

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungen der Agentur

1. Kommunikationsvorbereitung

- Analyse der Marktposition hinsichtlich der zu betreuenden Fahrgastinformationsprodukten

- Untersuchung der Verbraucherstruktur und der Konsumgewohnheiten auf der Grundlage vorhandener Studien oder sonstigen, allgemein zugänglichen Sekundärmaterialien

2. Kommunikationsberatung

- Präzisierung und Konkretisierung der Kommunikationsziele zur Fahrgastinformation auf der Grundlage der mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Marketingziele

- Entwicklung diverser Konzepte zur Kommunikationsstrategie anlassbezogener Fahrgastinformation

- Beratung bei der Ermittlung des Mengengerüstes der Kommunikationsmittel

- Sicherstellung / Einhaltung und Überwachung aller rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Bild- und Nutzungsrechte

3. Entwicklung und Gestaltung der Fahrgastinformationsprodukte und gegebenenfalls erforderlicher Werbemittel

- Entwicklung und Gestaltung von Kommunikationsmitteln (Texte, grafische Elemente etc.) für unterschiedliche Medien

- Entwicklung und Gestaltung von flankierenden Werbemitteln

- Entwicklung, Gestaltung und Realisierung von weiteren, zielgruppenorientierten oder kiezbezogenen Kommunikationsleistungen (inkl. verkaufsfördernder Maßnahmen) zur Fahrgastinformation

- Beratung und Mitwirkung bei der Entwicklung neuer oder weiter zu entwickelnder Fahrgastinformationsprodukte

4. Herstellung der Fahrgastinformationsprodukte und ggf. flankierenden Werbemitteln (Produktionsleistungen)

- Ermittlung der kostengünstigsten Methoden unter Berücksichtigung qualitativer Aspekte für die Herstellung der Kommunikations- und ggf. flankierenden Werbemittel

- Auswahl der erforderlichen Spezialisten bzw. Lieferanten wie Grafiker, Retuscheure, Druckereien, Werbehersteller und Reproanstalten, Fotoagenturen usw. Reichen unsere RV nicht aus?

- Einholen von Lieferantenangeboten, deren Auswahl und Überwachung

- Ab einem Wert über [Betrag gelöscht] Euro netto für Druck-/ oder Übersetzungsleistungen müssen mindestens 3 Angebote vorgelegt werden.

5. Spezialtexte

- Erarbeitung von Fachtexten und Fremdsprachentexten zur Fahrgastinformation für unterschiedliche Medien

- Vorgegebene Informationstexte kundengerecht aufbereiten

- Zielgruppenspezifische Aufbereitung eines Fragen- u. Antwortkatalogs

6. Distribution

• Ermittlung der kostengünstigsten und effektivsten Wege zur Erreichung des Kunden

• Überwachung der in Auftrag gegebenen Vertriebswege und Nachweis der erreichten Kunden/Kundenhaushalte

Der Vertrag soll ab 02.01.2024 bis 31.08.2025 zzgl. Fortführungsoption bis 31.08.2027 geschlossen werden.

Die BVG beabsichtigt einen Rahmenvertrag für o. g. Leistungen abzuschließen. Das Budget für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich wie folgt:

Budget: ca: EUR 3.200.000,00 netto für die Laufzeit 02.01.2024 - 31.08.2027

Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2024
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 31.08.2027 einseitig zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Fortführungsoption: 01.09.2025 bis 31.08.2027

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der

Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen

mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:

1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis

(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum

des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei

Monate ist.

2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,

Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen

des Unternehmens.

Hinweise: Für die Angaben sind die von der BVG

zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

- durchgängige Erreichbarkeit der Kontaktperson der Agentur

für die BVG (werktags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

- Verfügbarkeit vor Ort: Dependance in Berlin erforderlich

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung, dass eine durchgängige Erreichbarkeit der Kontaktperson der Agentur

für die BVG (werktags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr) garantiert wird

- Eigenerklärung für die Verfügbarkeit vor Ort: Dependance in Berlin

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber hat folgende Referenz in der EU mit dem Teilnahmeantrag aus den

letzten 3 Jahren (seit dem 1.1.2020) vorzulegen.

Unternehmensreferenz des Bewerbers über eine vergleichbare Referenz über Entwicklung und Realisierung von Fahrgastinformationsprodukten in einer deutschen Stadt in den Jahren 2020-2022.

Zu der Referenz sind folgende Informationen anzugeben:

a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung

zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit

Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

b) Zeitraum der Leistungserbringung

c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb.

unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um

die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen

Leistungen beurteilen zu können,

d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,

e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung,

mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen

Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des

Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig

als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche

Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.

Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens eine vergleichbare Referenz über Entwicklung und Realisierung von Fahrgastinformationsprodukten in einer deutschen Stadt in den Jahren 2020-2022.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter

Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der

Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,

unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene

Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und

fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.

Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum

Ausschluss.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in

deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte

Übersetzung

- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung

während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung

durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der

Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd

Frauenförderverordnung abzugeben.

- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum

vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.

- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des

Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren

Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.

- Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG

(EU) 2022/576 DES RATES in der jeweils gültigen Fassung zur Änderung

der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen

angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der

Ukraine destabilisieren

Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des

Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ITD2-0557-2023 bewerben.

Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot (voraussichtliche Angebotsfrist: 09.10.2023, 12:00) einzureichen.

3. Die Übermittlung von Bewerber- und Bieterfragen hat ausschließlich

unter Nutzung der Nachrichtenfunktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) zu erfolgen.

Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bewerberfragen) werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 13.09.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet.

Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das

Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom

AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenz stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):

Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur

Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.

BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.

BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den

Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf

Anlagen verwiesen werden.

7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen

insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden

Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im

Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.

Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise

(s. Ziffer III.1) eingereicht werden.

09. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 09.10.2023, 12:00 Uhr

Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im

Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.

Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG) nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Auskünfte zum Inhalt der Vergabeunterlagen (Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.10.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3). eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet.

Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.

Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien reduzieren und die drei bestplatzierten bzw. die darüber hinausgehend punktgleichen Bieter zum Verhandlungsgespräch einladen.

Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am

30.10.2023 statt.

Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die

Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2023