Prüfingenieur geschlossene Bauweise
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HOCHBAHN U5 Projekt GmbH, Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 403288-2078
Fax: +49 403288-2138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfingenieur geschlossene Bauweise
Prüfingenieursleistung/Sachverständigenleistung Tunnel in geschlossener Bauweise:
Prüfung rechnerischer Nachweise für die Ausführungsplanung
Prüfung der zugehörigen Ausführungszeichnungen für die Ausführungsplanung
Prüfung des Konstruktiven Brandschutzes
Geometrische Prüfung
Prüfung der Interpretation der geotechnischen Messergebnisse im Tunnelbau
Hamburg
siehe Punkt II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Dienstleistung kann aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Auftrag kann gem. Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Damit ist die Vergabe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit.) b) SektVO nur an den unter Punkt V 2.3 genannten Bieter möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Fuldastraße 11
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
Postanschrift: 200, Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
E-Mail:
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen wird zudem auf § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen. Die Vorschrift lautet in § 135 Abs. 1 f.: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020