Umsetzung eines Proof-of-Concepts zur Evaluation der Unterstützung von generativer KI im Kundenservice
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung eines Proof-of-Concepts zur Evaluation der Unterstützung von generativer KI im Kundenservice
Proof-of-Concept zur Evaluation der Unterstützung von generativer KI im Kundenservice
Die DAK-Gesundheit gehört zu Deutschlands größten Krankenkassen: Über 5,6 Millionen Menschen schenken uns ihr Vertrauen. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise, sowohl beim Gesundwerden als auch beim Gesundbleiben – und das bereits seit über 240 Jahren. Eine hochwertige Versorgung der Versicherten, ausgezeichnete Leistungen und ein umfassender Kundenservice stehen bei der DAK-Gesundheit im Mittelpunkt.
Das Technologiezentrum (TZ) der DAK-G stellt moderne Services und Plattformen zur Verfügung, um die strategischen Entscheidungen und Steuerung zu unterstützen. Es sorgt für eine moderne IT-Architektur, die Integration der Fachapplikationen und stellt die Weiterentwicklung effizienter und kundenorientierter Prozesse sicher.
Ziel des Verfahrens ist die Beauftragung eines IT-Dienstleisters, zur Durchführung des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen „Proof-of-Concept zur Evaluation der Unterstützung von generativer KI im Kundenservice“ und zur Erstellung des entsprechenden Abschlussberichts. Bitte beachten Sie die weiteren Vergabeunterlagen. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 5 Abs. 3 VgV:
(Hinweis: Auszufüllen von dem Bieter bzw. von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. auch von anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter / die Bietergemeinschaft/das Mitglied der Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde im Wege der Eignungsleihe bezieht; das Formular ist ggf. entsprechend zu vervielfältigen)
Wir erklären, dass die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Angebotes und ggf. zur Erfüllung des Auftrages verwendet werden.
? Ja ? Nein
Hinweis: Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Auf § 5 VgV wird verwiesen.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
2. Erklärung zur Verfahrenssprache
Ich/ Wir erkläre(n), dass
- sämtliche für die Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter wie auch etwaige Mitarbeiter von anderen Unternehmen, die für die Erfüllung von Teilleistungen vorgesehen sind (Nachunternehmer), der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind
und
- die Verfahrenssprache während der gesamten Vertragslaufzeit Deutsch sein wird.
? Ja ? Nein
3. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister:
Ich/ Wir erkläre(n), dass
? eine Eintragung meines/unseres Unternehmens in das Beruf- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem ich/wir ansässig bin/sind, vorliegt und ein entsprechender Auszug aus dem Register in Kopie beigefügt ist.
? mein/unser Unternehmen aufgrund ... nicht eintragungspflichtig ist. Aus diesem Grund liegt meinem/unserem Angebot kein Berufs- oder Handelsregisterauszug bei. Alternativ ist eine Erklärung meines Steuerberaters mit der Angabe meines zuständigen Finanzamtes beigefügt.
Der Nachweis (Registerauszug) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
4. Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.
a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB
Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft erklärt, dass im Bieterunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder
b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.
Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bieterunternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) das Bieterunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen
1. hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
2. hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
3. hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Ich / Wir erkläre(n), dass
ich/wir
? über eine aktuelle, branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden verfüge(n), welche auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden in Folge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Haftpflichtansprüche, die dadurch entstehen, dass Daten gelöscht, unbrauchbar gemacht oder verändert werden (Datenverlust) umfasst (der Datenverlust ist mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr abgedeckt)
und
? einen aktuellen Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in dem vorbeschriebenen Sinne beigefügt haben (Kopie genügt).
Alternativ:
? im Fall der Auftragserteilung eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung bei einem europäischen Versicherungsinstitut mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, die auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden infolge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und Haftpflichtansprüche wegen Datenverlust umfassen, unverzüglich abzuschließen. Der Fall des Datenverlustes wird mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro ab-gedeckt sein.
2. Leistungserbringung aus dem In- oder Ausland
Der Bieter erklärt / Die Bieter erklären rechtsverbindlich, dass
- er seinen / sie ihren Sitz in
? Deutschland hat / haben und damit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;
? im Ausland hat / haben (außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland) und damit nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;
- er / sie die Lieferungen bzw. Leistungen
? aus Deutschland heraus erbringt / erbringen;
? aus dem Ausland und damit grenzüberschreitend erbringt / erbringen.
3. Umsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre
Der Bieter weist / Die Bieter weisen in einer zusätzlichen Unterlage seine/ihre Geschäftsentwicklung anhand von Umsatzzahlen nach.
1. Unternehmensprofil
Das Unternehmen (der Bieter / die Bietergemeinschaft) hat sich kurz vorzustellen. Dies soll entlang der nachfolgenden Punkte geschehen:
- Formatanforderungen: die Darstellung soll insgesamt nicht mehr als 3 DIN A4 Seiten im word Format umfassen, Mindestschriftgröße 11 Pkt.;
- Inhaltliche Anforderungen: (1) Allgemeines: Aufbau, Struktur, Tätigkeitsfelder, USPs, Kunden, Mitarbeiter, grundsätzliches zur Qualifikation im Unternehmen, Darstellung des Geschäftsmodells der hersteller-/projektunabhängigen Beratung; (2) Data Audits und DataArchitektur- und Strategieberatung Grundsätzliche Aussagen dazu; in anderen Industrien und im Umfeld des öffentlichen Rechts.
2. Unternehmensreferenzen
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat anhand nachfolgender Bedingungen Referenzen einzureichen. Dies dient dazu, die tiefgehende Erfahrung und Expertise für die Zwecke der DAK-G nachzuweisen:
Anforderungen:
- Beide Referenzen sollen nicht älter als fünf Jahre und mit der gegenständlichen beschafften Leistung vergleichbar sein.
- Vergleichbar mit der gegenständlichen Beschaffung sind solche Referenzen, die Erfahrung mit SGB IV Kunden bzw. Kundenbeziehungen mit anderen großen Sozialversicherungsträgern ausweisen.
- Erläutern Sie die im Rahmen der Referenz die konkret von Ihnen erbrachten Leistungen, den Leistungsempfänger, das mit der Leistungserbringung als Hauptansprechpartner betraute Personal und inwiefern die oben beschriebenen Leistungsanforderungen im Rahmen dieser Referenzen in vergleichbarer Weise erbracht wurden.
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villmombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Postanschrift: Villmombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html