IBM z-Systems und Power-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 1539-SL-IBM z-Systems und Power-Systems
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 02225988103368
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
IBM z-Systems und Power-Systems
Die BWI erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über den Bezug von IBM z-Systems-Plattform (Mainframe)-HW inkl. Firmware inkl. Wartung, Pflege für die Firmware und Support sowie DL (aktuell 4 Systeme im Einsatz) (Los 1) und einen Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über den Bezug von IBM Power-Systems (mit speziellen IBM-Prozessoren/Architektur und AIX-/Linux-Betriebssystemen)-HW inkl. Wartung und Support, SW inkl. Pflege und Support sowie DL (aktuell ca. 60 Systeme im Einsatz) (Los 2), im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 Abs. 1 VgV zu vergeben. Die Rahmenverträge werden jeweils mit einer Laufzeit bis maximal 31.12.2024 abgeschlossen.
Los 1 - z-Systems
IBM z-Systems-Plattform (Mainframe)
Verlängerungsmöglichkeit um 2x 3 Monate nach Wahl des Auftraggebers
Pkt. 5 des Rahmenvertrages:
5.1 Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem (1) Jahr Vertragslaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um drei (3) Monate ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten ge-schätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von [Betrag gelöscht] Euro.
Los 2 - Power-Systems
IBM Power-Systems (mit speziellen IBM-Prozessoren/Architektur und AIX-/Linux-Betriebssystemen)
Verlängerungsmöglichkeit um 2x 3 Monate nach Wahl des Auftraggebers
Pkt. 5 des Rahmenvertrages:
Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze
5.1 Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem (1) Jahr Vertragslaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um drei (3) Monate ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die stra-egische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von [Betrag gelöscht] Euro.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-189008dae3d-73721b661748d2ab
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-189008dae3d-73721b661748d2ab
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-189008dae3d-73721b661748d2ab
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.