SAMA ESTW Altenburg mit Umbau Bahnhof Altenburg, Bauüberwachung Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66735

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hoffmeister, Almuth
E-Mail:
Telefon: +49 3412342392
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SAMA ESTW Altenburg mit Umbau Bahnhof Altenburg, Bauüberwachung Elektrotechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66735
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356100 Technische Überwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

SAMA ESTW Altenburg mit Umbau Bahnhof Altenburg, Bauüberwachung Elektrotechnik

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71356100 Technische Überwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Insgesamt werden im Projekt ESTW Altenburg ca. 14,5 km Oberleitungsanlage neu errichtet. Dafür wird ein Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik zum Einsatz kommen.

Inhalt ist der Streckenabschnitt Strecke 6362 zwischen km 33,400 (Treben-Lehma (a)) und km 39,630 (Altenburg (e)).

Der Abschnitt des ESTW Altenburg Treben-Lehma (a) – Altenburg (e) gehört zur Gesamtmaßnahme ABS Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig/ Dresden; Teilprojekt 2 Leipzig-Hof. Teil der ABS ist der Projektabschnitt (2. Ausbaustufe) Gaschwitz – Crimmitschau mit dem Abschnitt Böhlen (a) – Crimmitschau (a), der die ESTW-A Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Altenburg und Gößnitz beinhaltet.

Die bestehende Anlage wurde um 1961 im Bahnhof Altenburg überwiegend in Querfeldbauweise und auf der freien Strecke Treben-Lehma – Altenburg mit Einzelmaste aus Stahl errichtet. Die Hauptgleise wurden mit der Oberleitungsbauart Re2, die Überhol- und Rangiergleise mit Re1 bespannt. Der Bahnhof Altenburg ist auf den östlichen Masten mit einer Umgehungsleitung ausgerüstet. Die Maste im Bf Altenburg sind geschweißte Stahlwinkelmaste überwiegend in Quertragwerksbauweise auf Betonfundamenten nach dem damals gültigen DR-M-Zeichnungswerk.

Die Einzelmastbauweise wurde auf der freien Strecke Treben-Lehma – Altenburg und im Bahnhof Altenburg an vereinzelten Stützpunkten eingesetzt. Im Jahr 2014 wurde die südliche Bahnhofstrennung im Rahmen des Neubaus des Streckenabschnittes fr. Str. Altenburg – Paditz in der Oberleitungsbauart Re200 erneuert. Auf der freien Strecke Treben-Lehma – Altenburg von km 34,450 bis 34,600 erfolgte im Rahmen des Neubaus der SÜ Gerstenberg (km 34,476) ein Neubau der Oberleitungsanlage in Betonmastbauweise.

Im Bahnhof Altenburg ist bei ca. km 38,703 eine Fußgängerüberführung und auf der freien Strecke Treben-Lehma – Altenburg ist bei ca. km 34,476 eine Straßenüberführung mit einer Kettenwerksabsenkung vorhanden.

Die technischen Parameter der vorhandenen Oberleitungsanlage sind:

• Nennspannung 15 kV

• Nennfrequenz 16 ⅔ Hz

• Regelfahrdrahthöhe (FH) 5,75 m

• Regelsystemhöhe (SH) 2,0 m bis 2,15 m (QF), 1,4 bis 1,8 (Ausleger)

• Bauart Re2 DR, Re1 DR

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2024 bis 31.12.2024 und 01.01.2025 bis 30.06.2025

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

entfällt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 094-290669
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

SAMA ESTW Altenburg mit Umbau Bahnhof Altenburg, Bauüberwachung Elektrotechnik

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Railcon Technologies GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2023