Beschaffung von 18 Universalstopfmaschinen durch die DB Bahnbau Gruppe GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEF67564
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Studio 1 A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thomas Bick
E-Mail:
Telefon: +49 5713935483
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Pionierstraße 10
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bick, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 5713935483
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 18 Universalstopfmaschinen durch die DB Bahnbau Gruppe GmbH
Beschaffung von 18 Universalstopfmaschinen durch die
DB Bahnbau Gruppe GmbH
Rahmenvertrag über die Entwicklung, Herstellung und Lieferung von bis zu 18 zugelassenen Universal Hybrid-Stopfmaschinen für die DB Bahnbau Gruppe GmbH.
Einige technische Daten (nicht abschließend):
- Antrieb ist dieselelektrisch und auch elektrisch-elektrisch möglich (Oberleitung)
- Das Fahrzeug erfüllt die Anforderungen der Fahrzeugbegrenzungslinie nach EBO §22 Anlage 8, Begrenzungslinie G 2 und DIN EN 15273-2.
- Das Fahrzeug kann auf allen DB-Strecken der Streckenklasse D2 eingesetzt werden.
- Die Stopfmaschine hat mindestens (ggf. mehr) Universal-Zweischwellenaggregate und einen integrierten DGS.
- Das Fahrzeug erreicht bei Überstellfahrten eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h.
- Die Kabinen sind ergonomisch, bedienerfreundlich, klimatisiert, beheizt und zur Mitfahrt von Arbeitskräften geeignet zu konstruieren
- Die Fahrzeuge sind mit ETCS ausgerüstet
- weitere Anforderungen gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Nachweise oder Eigenerklärungen müssen vom Wettbewerbsteilnehmer bzw. einer Bietergemeinschaft in deutscher Sprache erbracht und mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
1) Vorlage der Eigenerklärung (abzufordern über das Bieterportal).
2) aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate), sofern das Unternehmen nach HGB eintragungspflichtig ist. Andernfalls vergleichbares Dokument zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung des Gewerbes.
1) aktuelle Bankauskunft (bei Bietergemeinschaften je Bieter);
2) Folgende Angaben als Eigenerklärung gemäß Mustervorlage (Anhang B7 der Bewerbungsbedingungen) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften aufaddiert): Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz; Der/Die Bewerber hat/haben auf Wunsch des Auftraggebers eine Aktualisierung der Umsatzzahlen/Bilanzangaben vorzunehmen.
3) Nachweis/Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz und den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Schienenfahrzeugen/ Nebenfahrzeugen), bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
4) Nachweis/Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen bzw. je Unternehmen einer Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
5) Der Bieter weist, die Bietergemeinschaft weisen einen Mindestumsatz über die letzten drei Geschäftsjahre aus, welcher in Summe mindestens ca. 150 Mio. EUR betragen muss.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A). Konstruktions- und Zulassungskompetenz für den mitteleuropäischen Markt:
1) Der/Die Bewerber muss mindestens ein Schienenfahrzeug/Nebenfahrzeug im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) beim EBA oder eines vergleichbaren Verfahrens in einem Mitglied oder Beitrittsstaat der EU oder der Schweiz innerhalb der letzten 10 Jahre zugelassen haben;
2) Nachweise/Eigenerklärungen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Fertigung von Schienenfahrzeugen/Nebenfahrzeugen in einem Mitglieds- oder Beitrittsstaat der EU oder der Schweiz, gegliedert nach Menge/Bauart und Auftraggeber;
3) Nachweis/Eigenklärung, dass für den Auftrag eine qualifizierte Konstruktionsabteilung vorhanden und eingesetzt wird;
4) Nachweis/Eigenerklärung zur technischen Ausstattung der Konstruktionsabteilung, wie z. B. EDV-Programme, Prüflabore usw.
B). Infrastruktur und Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise/Eigenerklärungen über das kapazitative Leistungsspektrum und die dazu gehörige technische Ausstattung sind vom Bewerber zu erbringen:
5) Nachweis der Qualifizierung für das Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen nach DIN EN15085-2: „Zertifikat zum Schweißen nach DIN EN 15085-2“ in der erforderlichen Zertifizierungsstufe.
6) Nachweis/Eigenerklärung über die technische Ausstattung für den Korrosionsschutz sowie der Vorbereitung für die Beschichtung an Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen.
7) Nachweis/Eigenerklärung, dass die für diesen Auftrag vorgesehene Infrastruktur und das Personal verfügbar ist, Trennung nach „vorhanden“ und „noch aufzubauen“, gegliedert nach Hallenfläche, technischer Ausstattung und Qualifizierung des Personals;
C). Qualität:
8) Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement- System nach den Anforderungen der DIN ENISO9001 oder vergleichbare Anforderungen des Werkes, in dem die jeweilige Leistung erbracht werden soll.
9) Vorlage einer gültigen Einstufung des Bewerbers/der Bewerber zur Beurteilung der Qualitätsfähigkeit von mindestens
„Q2“durchgeführt durch die Qualitätssicherung der Deutsche Bahn AG. Sollte bei Ablauf der Teilnahmefrist noch keine gültige Einstufung von mind. „Q2“ vorliegen, wird den Bewerbern die Gelegenheit eingeräumt, diese spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber nachzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Bewerber sich bis zum Ablauf der Teilnahmefrist unter folgendem Link im Lieferantenportal der DB AG in der Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ registriert.
# Link zur Lieferantenregistrierung:
https://smart-test.noncd.db.de/prod/SupplierAccount/Registration?buid=DBAG
# Informationen zum Lieferantenportal unter:
https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
D). Lieferantenmanagement
10.) Vorlage einer gültigen Lieferantenqualifizierung für die vorgenannte Produktkategorie im Lieferantenportal der DB AG.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bewerber oder Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, die bei Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine gültige Lieferantenqualifizierung der DB AG in der Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ verfügen, sind verpflichtet, diese Qualifizierung spätestens mit Abgabe des ersten Angebots beim Auftraggeber nachzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber sich bis zum Ablauf der Teilnahmefrist unter folgendem Link im Lieferantenportal der DB AG in der Warengruppe „10609010 Schienenfahrzeuge für Infrastruktur Neubau“ registrieren lässt.
#Link zur Lieferantenregistrierung:
https://smart-test.noncd.db.de/prod/SupplierAccount/Registration?buid=DBAG
#Informationen zum Lieferantenportal unter:
https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
E). Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber verzichtet auf die Einreichung der unter III.1.3) geforderten Eigenerklärungen und Nachweise, sofern der/die Bewerber diese jeweilige Eigenerklärung / diesen jeweiligen Nachweis inhaltsgleich im Rahmen der Lieferantenqualifizierung im Lieferantenportal der DB AG vorgelegt haben und die dort eingereichten Erklärungen und Nachweise noch gültig sind und seither keine Änderungen eingetreten sind.
In diesem Fall hat der Bewerber/haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine/ihre erfolgreiche Qualifizierung im Lieferantenportal der DB AG bzw. seine Antragstellung zur Qualifizierung (sofern die Qualifizierung selbst noch nicht vorliegt) nachzuweisen und schriftlich zu versichern, dass die dort eingereichten Erklärungen und Nachweise (a) noch gültig sind und (b) seither keine Änderungen eingetreten sind und (c) identisch zu den in III.1.3) geforderten Unterlagen sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe III.1.1 bis III.1.3
Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Vergabeunterlagen;
Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) gemäß Vergabeunterlagen.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind,
— der für das Vergabeverfahren, den Abschluss des Vertrages sowie die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter ausdrücklich benannt ist.
In der Bietergemeinschaftserklärung ist ferner verbindlich zu erklären:
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder dem Auftraggeber gegenüber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten.
Siehe III.1.6) und III.1.7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.