Haus im Blohms Park Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SriG_VS_HiP_OP

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sprinkenhof GmbH
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vogeler, Stella
E-Mail:
Telefon: +49 40339540
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/777bb844-129d-46f6-b829-63e6fb13b8f8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwicklung und Immobiliengesellschaft für die Freie und Hansestadt Hamburg

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Haus im Blohms Park

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SriG_VS_HiP_OP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte vertreten durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung plant und realisiert in Zusammenarbeit mit der Sprinkenhof GmbH als Hochbau-Projektmanagerin den Um-, Teilrück- und Teilneubau des Bestandsgebäudes sowie die Weiterentwicklung dessen zu einem Gesundheitszentrum im Blohms Park in Horn.

Ziel dieses Schlüsselprojektes der integrierten Stadtteilentwicklung ist es, neben Angeboten des kommunalen Gesundheitsmanagements und Mitnutzungsangeboten für Menschen aus dem Stadtteil die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen einer „Praxis ohne Grenzen“ an diesem Ort zu ermöglichen. Zusätzlich sollen eine Hebammenpraxis sowie ein offenes Café das Angebot komplettieren. Mit dem Um- und Teilneubau soll der Bestandsbau entsprechend der neuen Nutzungskonzeption unter Berücksichtigung von Anforderungen des Klimaschutzes, der Barrierefreiheit und Flächeneffizienz weiterentwickelt werden.

Die erforderlichen Baumaßnahmen des Hochbaus sollen voraussichtlich im Zeitraum des 2. Quartals 2025 bis 3. Quartals 2027 umgesetzt werden.

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Leistung zur Architekturplanung im Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der Auftraggeberin jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.

Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen (Stufe 1: LPH 1-4, Stufe 2: LPH 5-6, Stufe 3: LPH 7-8 und Stufe 4: LPH 9) zu beauftragen.

Das Vergabeverfahren wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der denkmalgeschützte Blohms Park liegt in dem Stadtteil Horn, etwa fünf Kilometer östlich des Hamburger Stadtzentrums. Das Grundstück mit dem zuletzt als Jugendbegegnungsstätte genutzten Bestandsgebäude in der Horner Landstraße 85 in 22111 Hamburg (Teilstück des Flurstücks 560) befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamts Hamburg-Mitte.

Die AG wird an diesem Standort ein „Gesundheitszentrum“ entwickeln, in dem Angebote des kommunalen Gesundheitsmanagements mit teilweise ehrenamtlichen Angeboten (Praxis ohne Grenzen, Haus für Geburt und Gesundheit) kombiniert werden. Darüber hinaus sind ein Café und Raum-Mitnutzungsangebote für Menschen aus dem Stadtteil angedacht. Da der jetzt beabsichtigte Nutzungsmix sich wesentlich von den bisherigen Nutzungen unterscheidet, muss zur Realisierung dieses Vorhabens zwingend neues Planungsrecht geschaffen werden. Dazu wird ein Teilstück mit dem Bestandsgebäude aus dem bisherigen Parkgrundstück herausgelöst und in einem sogenannten §13a-Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) neues Planungsrecht geschaffen. Dieses Bebauungsplanverfahren Horn 49 ist bereits fortgeschritten. Die „Öffentliche Auslegung“ (ein Verfahrensschritt innerhalb eines B-Planverfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit) wird voraussichtlich bis ca. Ende September 2023 abgeschlossen sein.

Das Bestandsgebäude wurde in Teilen direkt nach dem Krieg auf dänische Initiative anstelle der kriegszerstörten Villa Blohm als „Europa-Gästehaus“ errichtet und betrieben. Es hat in der Folge einige Erweiterungen und Umbauten erfahren. 1999 erfolgte die Übertragung vom Dänischen Staat an die FHH. Derzeit wird das Gebäude übergangsweise als Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge genutzt.

Gemäß dem Bebauungsplanentwurf „Horn 49“ vom 28.07.2022 liegt das Bauvorhaben im Denkmalschutz Ensemble, ausgewiesen als Sondergebiet, und die max. Grundfläche beträgt 650 m².

Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 2.000 m² über alle Geschosse. Das Vorhaben umfasst einen Abbruchteil, einen Neubauteil und einen Teil, der saniert werden soll. Folgende Anforderungen des Denkmalschutzes sind in der Planung zu berücksichtigen und umzusetzen:

Die Außenwände der Gebäude sind gestalterisch in Anlehnung an den landschaftlichen Charakter der Parkanlage und die umgebenden Gebäude der Wohngebiete über ein Gebäude in langlebiger Fassade zu gestalten. Ebenso ist das Erscheinungsbild in Anlehnung an den Be-stand in weiß, grau oder dunkelrot gefärbter Holzverschalung zwischen Alt und Neu zu gestalten und so ein Zeichen in der Öffentlichkeit hinsichtlich des Geschichtsbewusstseins und des ökologischen Vorbildcharakters zu setzen. Das Sockelgeschoss des Ostflügels kann auch in rotem Klinker ausgeführt werden.

Da sich der Neubau im denkmalgeschützten Kontext befindet, muss sich das Gebäude entsprechend gut in die umgebende Parkanlage einfügen und eine Synergie mit dem Bestandsgebäude eingehen. Dies erfordert in mehrfacher Hinsicht eine hohe Gestaltungsqualität und Funktionalität, die im weiteren Verfahren architektonisch auszugestalten ist.

Als Vorbildfunktion der Freien und Hansestadt Hamburg ist auf die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und des damit verbundenen Klimaplans zu achten. Der Standard als KfW 40 für öffentliche Nichtwohngebäude wie auch die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung des Wärme- und Kältebedarfs sowie der Einsatz von klimafreundlichen Baustoffen (z.B. Recycling Baustoffe / kreislaufgerechtes Bauen) sind sowohl im Hochbau als auch im Bereich der Freianlagen zu berücksichtigen. Es soll ein Zeichen in der Öffentlichkeit hinsichtlich des Geschichtsbewusstseins und des ökologischen Vorbildcharakters gesetzt werden. Dabei sollen auch wirtschaftliche Aspekte mit einfließen, die der Entwicklung der Baupreise Rechnung tragen. Augenmerk kann hier auf die Wiederverwertung von „gebrauchten“ Baustoffen und robuste technische Komponenten gelegt werden.

Für die Umsetzung des Neubaus und den Umbau des Bestandsgebäudes ist der Kostenrahmen für die Baukosten mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 300) und mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 400) vorgegeben. Zudem ist die KG 200 mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto zu berücksichtigen.

Für die Umsetzung der Außenanlagen ist der Kostenrahmen für die Baukosten mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 500) vorgegeben. Die Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb ist sicherzustellen.

Die Sprinkenhof GmbH übernimmt für die Abbruch- und Hochbauplanung im Baubetreuungsmodell für die AG die Projektmanagement- und Projektleitungsaufgaben. Die Planungsphase soll unverzüglich nach der Beauftragung, voraussichtlich im Januar 2024, beginnen.

Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen im Zeitraum 2024 bis 2027 umgesetzt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Bewerbende muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Ver-fahren ausgeschlossen zu werden:

1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:

a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Quartierszentren, Stadtteilquartiere, Gemeindehäuser, Begegnungsstätten, Gesundheitszentren, Medizinische Beratungsstelle, Geburtshäuser, Schulungsräume (bspw.: „Gemeinsam voneinander Lernen“), (Hoch-)Schulgebäude o.ä.

b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 1-8

c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2013

d.) BGF von mind.: 800 m²

e.) Umgang mit einer Bestandsfassade

Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgebenden vorzunehmen.

2. Zudem muss die vorgenannte, einzureichende Projektreferenz unter Ziffer 1. zusätzlich mindestens 1 der folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

a) Erfüllung des zum jeweiligen Genehmigungszeitpunktes gesetzlich vorgeschriebenen oder höherwertigen KfW-Effizienzhaus-Standard oder vergleichbarer Anforderungen an Zertifizierungssysteme wie z.B. DGNB, LEED, BNB, etc.

oder

b) Referenz, die in der Grundkonstruktion aus Holzbauelementen oder (vollständig oder in Teilen) aus wiederverwendeten / „gebrauchten“ Bauelementen geplant oder ausgeführt worden ist.

Bestenauswahl („Auswahleignung“)

Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerbender gemäß Ziffer 3.4 vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 3 Bewerbenden ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI einzureichenden Referenzprojekte. Es wird die vom Bewerbenden benannte beste Referenz bewertet. Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten eingereichten Referenz mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist.

Dabei können Projektreferenzen einen höheren Grad der Vergleichbarkeit erreichen, wenn sie folgenden Merkmale aufweisen:

• bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte, beispielsweise die erkennbare bauliche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzps (Cradle to Cradle®), recyclingfähiger Materialien und Baustoffe, eine lebenszyklus- und energieeffizienzorientierte Planung

oder

• Nachweis des planerischen und baulichen Umgangs mit historischer Bausubstanz oder denkmalgeschützter Umgebung

Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.

Die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderten Bewerbende werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten Sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall den nach Maßgabe dieser Ziffer nächstbesten Bewerber nachrücken zu lassen, also als Bieter zuzulassen. Der nachrückende Bewerbende er-wirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen (Stufe 1: LPH 1-4, Stufe 2: LPH 5-6, Stufe 3: LPH 7-8 und Stufe 4: LPH 9) zu beauftragen. Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“

Hamburgische Transparenzgesetz

Der abzuschließende Planungsvertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

Beratendes Gremium

Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Nr. 3 „Ideenskizze“ (vgl. Verfahrensbrief S. 13) ist beabsichtigt, ein beratendes Auswahlgremium einzusetzen. Die Zusammensetzung des Gremiums wird Ihnen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur)

Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2020, 2021, 2022 in Höhe von EUR 150,000,00 (netto).

Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:

• für Personenschäden EUR 5.000.000

• für sonstige Vermögensschäden EUR 5.000.000

Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.

Falls sich der Bewerbende/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eig-nung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:

a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Quartierszentren, Stadtteilquartiere, Gemeindehäuser, Begegnungsstätten, Gesundheitszentren, Medizinische Beratungsstelle, Geburtshäuser, Schulungsräume (bspw.: „Gemeinsam voneinander Lernen“), (Hoch-)Schulgebäude o.ä.

b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 1-8

c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2013

d.) BGF von mind.: 800 m²

e.) Umgang mit einer Bestandsfassade

Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgebenden vorzunehmen.

2. Zudem muss die vorgenannte, einzureichende Projektreferenz unter Ziffer 1. zusätzlich mindestens 1 der folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

a) Erfüllung des zum jeweiligen Genehmigungszeitpunktes gesetzlich vorgeschriebenen oder höherwertigen KfW-Effizienzhaus-Standard oder vergleichbarer Anforderungen an Zertifizierungssysteme wie z.B. DGNB, LEED, BNB, etc.

oder

b) Referenz, die in der Grundkonstruktion aus Holzbauelementen oder (vollständig oder in Teilen) aus wiederverwendeten / „gebrauchten“ Bauelementen geplant oder ausgeführt worden ist.

3. Mitarbeiteranzahl:

Fest angestellte Architekt*innen/Ingenieur*innen: 1

Technische Mitarbeiter*innen: 1

weitere/r Mitarbeiter*innen: 1

Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur)

Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende Unterlagen sind elektronisch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:

1. Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage TNW 1)

2. Ggf. Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TNW 2)

3. Ggf. Formblatt Unteraufträge/ Eignungsleihe (Anlage TNW 3)

4. Ggf. Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage TNW 3a)

5. Formblatt Referenzen (Anlage TNW 4)

6. Compliance Erklärung für den Erhalt der zur Verfügung stehenden Unterlagen (Anlage TNW 5)

7. Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur)

8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit aktueller Gültigkeit oder Eigenerklärung

9. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG,

10. Compliance-Erklärung,

11. Einwilligung Datenschutz,

12. Eigenerklärung Russland-Sanktionen.

Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Siehe detaillierte Angaben im Verfahrensbrief und den Anlagen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2023