Weiternutzung der Landeslizenz für die Lernsoftware "bettermarks"

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Straße 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/bjf/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Senatsverwaltung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiternutzung der Landeslizenz für die Lernsoftware "bettermarks"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48190000 Unterrichtssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Schuljahr 2020/2021 wurde erstmalig eine Landeslizenz der Lernsoftware "bettermarks" beschafft, die mit Verlängerungsoption für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 genutzt wurde. Die Anwendung erkennt Fehler, lenkt die Schülerinnen und Schüler, zu vertiefenden Lektionen und ist für alle Schulstufen geeignet. Bettermarks bietet eine große Menge an Übungsaufgaben und Materialien für den Mathematikunterricht. Es werden Aufgaben und Inhalte für unterschiedliche Leistungsniveaus vorgehalten. So können Lehrkräfte schnell differenzierte Aufgaben für ihre Lerngruppen zusammenstellen. Sie dient somit der Unterstützung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern in Lehr-/Lernszenarien bei der Durchführung von Hybrid-Unterricht (sowohl Präsenz - wie auch Fernunterricht).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mittlerweile sind Unterrichtsmaterialien für das Lernen zu Hause oder hybride Unterrichtsformen feste Bestandteile im schulischen Geschehen, weshalb es für all diese Unterrichtsformen unabdingbar wichtig ist, gute Materialien anbieten zu können, die einen qualitativ hochwertigen Unterricht ermöglichen. Für das Fach Mathematik ist dabei die Wahl auf das Produkt bettermarks gefallen, weil es sich durch Alleinstellungsmerkmale auszeichnet. Es ist wichtig, ein didaktisch passgenaues Angebot vorzuhalten, dass selbstgesteuertes Lernen ermöglicht. Bettermarks bietet die Möglichkeit für die Lehrkraft, Aufgaben und Tests auszuwählen und einzustellen, es bietet eine direkte Rückmeldung, Hilfestellungen und bei Bedarf komplette Lösungswege an. Das System arbeitet adaptiv, d.h. es können Bereiche auf einfacherer Ebene geübt werden, wenn dort häufiger Fehler auftreten. Die Lehrkraft kann die Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler sehen, sowohl in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht. Die Anwendung ist seit der Einführung sehr gut angenommen worden und ist in Berlin weit verbreitet eingesetzt. Sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler sollen die gewohnte Lernumgebung weiternutzen können. Es ist dadurch keine Einarbeitung bzw. Schulung notwendig. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Verlängerung der Landeslizenz für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr für das Schuljahr 2024/2025.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption um 12 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Vergabe ist ohne vorherige Bekanntgabe zulässig. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Durch die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union bekundet die Vergabestelle ihre Absicht zum Vertragsabschluss. Name und Kontaktdaten des geplanten Vertragspartners werden in dieser Bekanntmachung angegeben sowie eine Beschreibung des Vertragsgegenstands und eine Begründung der Entscheidung der Vergabestelle, den Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren zu vergeben. Auf die 10-Tages-Frist bis zur Zuschlagserteilung und die zuständige Vergabekammer wurde hingewiesen. Bei diesem Vergabeverfahren geht es um die Beschaffung eines intelligenten Tutorsystems (ITS). Darunter versteht man ein

computerbasiertes System mit hochgradig interaktiven Aufgaben mit stufenweisen, adaptiven Hilfen im Lernprozess. Dies ermöglicht eine Anpassung an den individuellen Lernstand der Nutzer sowie differenziertes Feedback zu Aufgabenlösungen, wodurch eine vergleichsweise hohe Wirksamkeit erreicht wird. Die interaktive Lernplattform bettermarks weist Alleinstellungsmerkmale auf, weshalb ein förmliches Vergabeverfahren zur Beteiligung weiterer Wettbewerber entbehrlich ist. Im Einzelnen hat sich gezeigt, dass bettermarks über folgende wesentliche Eigenschaften verfügt:

- Die Software erkennt Fehlvorstellungen der individuellen Schülerinnen und Schüler und gibt zielführende Hinweise, um diese aufzulösen,

- Die Software identifiziert individuelle Wissenslücken

- Darstellung der Wissenslücken und Vorschläge für Übungsserien, um diese zu schließen

- Anzeigen der Wissenslücken der Schülerinnen und Schüler und das Schließen der Lücken für die Lehrkräfte

- Vorwissenstests mit automatischer Erkennung von Wissensdefiziten

Im Rahmen einer Markterkundung konnte ermittelt werden, dass keine andere Anwendung über alle genannten, vergleichbaren Merkmale verfügt und auch kein anderer Anbieter die geforderte Leistung erbringen kann. Durch das schnelle Erkennen von Schwächen im Wissensstand kann effektiv und rasch gegengesteuert werden. Der Nutzen für die Schülerinnen und Schüler ist dadurch groß. Die Lehrkraft kann sich einen guten Überblick über den Leistungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler verschaffen. Bettermarks ist damit bestens für den Fernunterricht geeignet, aber auch im Präsenzunterricht erleichtert bettermarks das Unterrichten in heterogenen Lerngruppen. Es kann auch im Flipped Classroom gut eingesetzt werden. Die Lehrkräfte haben so die Möglichkeit, ihre Rolle als Lernbegleiter und Ratgeber wahrzunehmen.

Dadurch, dass die bereits seit 2020 eingesetzte Anwendung in den Schulen Berlins gut eingeführt ist, hat die Weiternutzung den Vorteil, dass keine Unterbrechung stattfindet, keine Einarbeitung bzw. Umstellung notwendig ist und dadurch kein Zeitverlust eintritt. Weitere vergleichbare ITS für das Fach Mathematik werden auf dem deutschsprachigen Markt nicht angeboten, weshalb aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Kauf einer Landeslizenz für die Lernsoftware "bettermarks"

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: bettermarks GmbH
Postanschrift: Skalitzer Straße 85-86
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Ziffer V.2.4 handelt es sich um eine fiktive Angabe, die aus Gründen des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des künftigen Auftragnehmers erfolgt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 90138316
Fax: +49 90137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2023