"Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-100", ECA-2023-046 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-046
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-100", ECA-2023-046
Gegenstand der zu vergebenden Leistung war der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Druckfarben zur Herstellung von Euro-Banknoten ES2-100.
10969 Berlin Bundesdruckerei GmbH, Alte Jakobstraße 109, 10969 Berlin, Deutschland.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung war der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Druckfarben zur Herstellung von Euro-Banknoten ES2-100.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-100"
Ort: Prilly
NUTS-Code: CH Schweiz / Suisse / Svizzera
Postleitzahl: 1008
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6PEU
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.