Beschaffung einer datenbasierten Kodierunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - DBK

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vivantes.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6PRR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6PRR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung einer datenbasierten Kodierunterstützung

Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - DBK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibungsgegenständlich ist eine Software für eine datenbasierte Kodierunterstützung und -analyse.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die stationären Fälle bei Vivantes, sowohl im somatischen Bereich (DRG) als auch in der Psychiatrie (PEPP) werden nach Fallpauschalen abgerechnet. Die Ermittlung der Fallpauschalen erfolgt auf Basis der medizinischen Dokumentation, indem die für den Fall wesentlichen Diagnosen und Prozeduren durch ihre Kodes im Krankenhaus-Informations-System (KIS - hier Orbis von Dedalus) verschlüsselt werden. Aus diesen Kodes und den soziodemo-graphischen Daten der Patient*innen (bspw. Alter) ermittelt eine Groupersoftware die Fall-gruppe aus DRG bzw. als optional angebotenes Modul auch PEPP. Wenn die Kodierung eines Falles unvollständig oder fehlerhaft ist, führt dies in den meisten Fällen dazu, dass ein falsches Groupingergebnis ermittelt wird und damit eine falsche Fallpauschale abgerechnet wird. Die Aufenthaltsdaten, Diagnosen und Prozeduren eine*r Patient*in und die ermittelten Fallpauschalen werden nach seiner Entlassung vom Krankenhaus an die Krankenkasse zur Abrechnung des Falles übermittelt. Diese überprüft (ggf. unter Berücksichtigung der ihr vor-liegenden Informationen über vorhergehende abgerechnete Behandlungen des*der Patient*in), ob die vom Krankenhaus übermittelten Daten plausibel sind und die Abrechnung korrekt ist. Hat die Kasse Zweifel an der Plausibilität der Daten, leitet sie gemäß PrüfVV das Vor-verfahren mit dem Krankenhaus ein oder beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit dem Prüfverfahren. Dieser kann dann die Daten unter Hinzuziehung der medizinischen Dokumentation überprüfen. Wurde der Fall falsch abgerechnet, weil sich kodierte Diagnosen oder Prozeduren nicht durch die medizinische Dokumentation belegen lassen, kann die Kasse die Bezahlung der Fallpauschale verweigern. Daher führt eine Falschkodierung immer zu Erlösverlusten und der latenten Unterstellung, das Krankenhaus würde nicht erbrachte Leistungen abrechnen. Wenn bei der Kodierung Informationen aus der medizinischen Dokumentation vergessen worden sind, führt dies i.d.R. zur Ermittlung einer Fallpauschale, die niedriger ist, als die Fallpauschale bei korrekter Kodierung. Ziel der Kodierung muss also immer sein, einen Fall fehlerfrei und umfassend zu kodieren, damit die erbrachten Leistungen auch angemessen und vollständig abgerechnet werden. Hier setzt die auszuschreibende Software an und unterstützt den Kodierprozess zu einer möglichst korrekten und vollständigen Kodierung und damit Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistung auf Basis der vorliegenden Dokumentation und Datenlage.

Die Vivantes Strategie 2030 definiert in sechs strategischen Handlungsfeldern konkrete Ziele und Maßnahmen, die dazu beitragen, Vivantes fit für die Zukunft zu machen. Das Handlungsfeld "Prozesse" legt hierbei den Fokus auf die Optimierung, Standardisierung und Digitalisierung von Prozessen.

Mit der konzernweiten Einführung eines Software-Werkzeuges zur Kodierunterstützung und - analyse, und seiner effizienten Nutzung, muss die korrekte und vollständige Abrechnung von Leistungen sichergestellt werden. Der Kodierprozess wird dabei für alle an der Kodierung beteiligten Mitarbeitenden standardisiert und optimiert. Für den Prüfprozess des MD und der Kostenträger wird die Korrektheit der Kodierung und Begründung der Verweildauer umfassend und nachvollziehbar dargestellt.

Im Folgenden werden die Teilziele, welche mit dem Kodierwerkzeug umzusetzen sind, benannt. Das Kodierwerkzeug beinhaltet Komponenten, welche die Messung der Zielsetzung unterstützen.

1. Steigerung der Effektivität (Erlöseffekt)

Das Kodierwerkzeug bietet eine systemunterstützte Sicherstellung der Abrechnung von erbrachten und dokumentierten Leistungen. Dies führt durch das Aufzeigen von bisher nicht kodierten Komplikationen, Diagnosen und Prozeduren ggf. zu einer Steigerung des CMI und somit zu einer Erhöhung der Fallschwere.

2. Effizienz

Das Kodierwerkzeug ermöglicht es, Automatisierungspotenzial zu identifizieren und zu heben, unter anderem für die standardisierte Fälle wie "Geburten" und "Hernie", um die Effizienz des Kodierprozesses zu steigern.

3. Erlössicherung (Reduzierung des Risikos durch MD-Prozess)

Das Kodierwerkzeug ermöglicht eine Performance- und Qualitätsverbesserung im MD-Prozess, durch eine automatische Überprüfung der dokumentierten Nachweise von Leistungen in der Patientenakte. Das Kodierwerkzeug führt zu einer messbaren Reduzierung von vermeidbaren Strafen und negativen Konsequenzen im Zusammen-hang mit dem MD-Prozess. Das Kodierwerkzeug stellt sicher, dass erbrachter Auf-wand für kodierrelevante Diagnosen und Prozeduren nach aktueller Gesetzgebung und Abrechnungsbestimmungen abgerechnet werden kann. Außerdem ermöglicht es eine korrekte Abbildung von Steigerungen nach "Grad der Komplikationen und Komorbiditäten" (CCL).

4. Ausnutzung des Potenzials von fallbegleitetem Kodieren

Das Kodierwerkzeug bietet die Möglichkeit zur fallbegleitenden Kodierung, wodurch eine Fallsteuerung im Sinne einer Verweildauersteuerung von Patient*innen ermöglicht wird.

Für Einzelheiten wird auf die II.3_Leistungsbeschreibung und den II.2.4_ANforderungskatalog verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich nach der Grundlaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor dem Ende des laufenden Vertragsjahres den Vertrag kündigt ("Verlängerungsoptionen"). Für die Kündigung bedarf es keines Grundes. Sollte der Vertrag wegen Kündigung nicht verlängert werden, stehen dem Auftragnehmer keinerlei Ersatzansprüche zu. Einzelheiten zur Laufzeit ergeben sich aus dem EVB-IT Systemvertrag.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

(1) Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei bis fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Es werden die Bewerber aufgefordert, die im Ergebnis der nachstehenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen.

(2) Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund des nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriteriums aus:

Referenzen (maximal 10 Punkte).

Die eingereichten Referenzen werden wie folgt gewichtet:

(a) Referenzen

Referenz 1 20 %

Referenz 2 20 %

Referenz 3 20 %

Referenz 4 20 %

Referenz 5 20 %

Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise bewertet. Für die Höchstpunktzahl sind je Referenz folgende Kompetenzen in den auftragsgegenständlichen Leistungsbereichen nachzuweisen:

Auswahlkriterium 1:

Bei dem Referenzklinikum bzw. -verbund wurden

-mehr als 20.000 stationäre Fälle pro Jahr behandelt und mind. 20 Anwender aus dem Medizincontrolling geschult (1 Punkt),

-mehr als 50.000 stationäre Fälle pro Jahr behandelt und mehr als 50 Anwender aus dem Medizincontrolling geschult (2 Punkte),

-mehr als 100.000 stationäre Fälle pro Jahr behandelt und 100 Anwender aus dem Medizincontrolling geschult (3 Punkte).

Auswahlkriterium 2: Die Referenz umfasst folgende Funktionalitäten:

- Das KIS System Orbis wurde inkl. bidirektionaler Schnittstelle über HL7 BAR angebunden (Änderungsvorschläge werden automatisiert in das KIS übermittelt, konkret Hinzufügen, Ändern und Stornieren)

- Neben dem KIS wurde mindestens ein klinisches Subsystem (z.B. PDMS) und ein Archivsystem (DMS) angebunden

- Die Datenanalyse und das Regelset für Kodiervorschläge basiert auf Technologien von neuronalen Netzwerken ("künstlicher Intelligenz")

- Das PEPP-Modul ist im Produktivbetrieb

- "Automatisiertes Kodieren" ist im Produktivbetrieb für ausgewählte DRGs im Einsatz

Fünf Funktionalitäten umfasst: 7 Punkte, drei Funktionalitäten umfasst: 4 Punkte, zwei Funktionalitäten umfasst: 2 Punkte. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Funktionalitäten jeweils in signifikantem Umfang im produktiven Einsatz sind.

Maximal sind 10 Punkte je Referenz erreichbar. Die Referenzen werden entsprechend der vorstehenden Prozentsätze gewichtet. Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte). Sind weniger als fünf Referenzen wertbar, so werden die nicht wertbaren Referenzen mit 0 Punkten in die Wertung eingestellt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, auch soweit sich Mindestanforderungen und Auswahlkriterien inhaltlich überschneiden, dass mindestens drei der eingereichten Referenzen die oben unter Ziff. 10.4 genannten Voraussetzungen erfüllen müssen. Teilnahmeanträge, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

(3) Es werden drei bis fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los. Sollten mehr als drei Bewerbungen eingehen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob mehr als die Mindestzahl an Bewerbern aufgefordert werden. Die hypothetischen Bewerber vier und fünf haben also keinen Anspruch zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, auch wenn sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann optional Schulungsleistungen, optionale Leistungen und weitere Leistungen auf Abruf beauftragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem EVB-IT Systemvertrag.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2022, 2021, 2020),

(2) Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Anwendung zur datenbasierten und entscheidungsunterstützenden Kodierung) in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2022, 2021, 2020),

(3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz die Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (2): Es wird ein spezifischer Mindestumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags von mindestens EUR 3 Mio. je Jahr bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2022, 2021, 2020) gefordert.

Zu (3): Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:

- Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00

- Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00

- Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.00,00

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Geeignete Referenzen über früher (letzte drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist) ausgeführte Aufträge in Form einer Liste von mindestens drei und bis zu fünf produktiven Installationen der anzubietenden Software, davon mindestens eine in der DACH-Region, mit folgenden Angaben:

- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit

- Angaben zur Größe des Krankenhauses und zur Integration des Systems

- Auftragswert in EUR (netto)

- Leistungszeitraum

- Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft

- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten

Bewerber werden gebeten, eine Auswahl zu treffen und bis zu fünf Referenzen nachzuweisen, die anhand der unter Ziffer II.2.9) genannten Kriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Im Rahmen der Entscheidung über die Teilnehmerauswahl anhand der unter Ziffer II.2.9) genannten Kriterien werden die Referenzen in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge gewertet (siehe hierzu I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Dabei werden die Referenzen jeweils mit 20 % gewichtet. Folglich werden also die fünf Referenzen gleich gewertet.

(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre (2022, 2021, 2020) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.

(3) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (1): Es sind mindestens drei Referenzen über Leistungen zur datenbasierten und entscheidungsunterstützenden Kodierung mit dem Anwendungsfall fallabschließende Kodierhilfe aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, davon mindestens eine im deutschsprachigen Raum (DACH-Region), nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind.

Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn sämtliche der im Folgenden genannten Merkmale vollständig erfüllt sind:

- Die Nutzung in einer Referenzklinik bzw. einem Klinikverbund mit mindestens 50.000 stationären Behandlungsfällen pro Jahr und mindestens 2.000 Betten erfolgte

- KIS System Orbis wurde inkl. bidirektionaler Schnittstelle über HL7 BAR an die Referenzleistung angebunden (Änderungsvorschläge werden automatisiert in das KIS übermittelt, konkret Hinzufügen, Ändern und Stornieren)

- Neben dem KIS wurde ein PDMS System angebunden

- Die Datenanalyse und das Regelset für Kodiervorschläge basieren auf Technologien des maschinellen Lernens ("künstliche Intelligenz")

Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mindestvoraussetzungen für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal:

- Kenntnisse der Deutschen Sprachen, entweder als Muttersprachler*in oder Deutsche als Fremdsprache mit mindestens Level C1 oder höher

- Erfahrung in der Einführung von vergleichbarer Lösungen in anderen, vergleichbar komplexen Krankenhausorganisationen und Kenntnisse der typischen medizinischen Anforderungen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach

§ 6 des Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er

1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,

2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und

3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber.

Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat.

Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter

Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.

Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieses I.2_Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft.

Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.

Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.

Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern und Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist deshalb die vom BMWK zur Verfügung gestellte "Erklärung Russlandsanktionen" abzugeben, die Teil des Formblatts I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe ist. Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestellen haben hier nach ausdrücklicher Anordnung des BMWK keinen Ermessensspielraum. Auf die in dem Formblatt normierten Ausschlussgründe wird verwiesen.

Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern oder Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw. -bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint.

Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.

Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen.

Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M6PRR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138-316
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.

Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2023