SAP Signavio Lizenzkauf Referenznummer der Bekanntmachung: 07-VST-E-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linkstr. 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP Signavio Lizenzkauf
Der Auftraggeber ist seit dem 01.01.2005 Betreiber eines der größten Mautsysteme weltweit. Er rechnet die Maut mit den Transportunternehmen in Deutschland ab und transferiert die Einnahmen unverzüglich in den Bundeshaushalt. Als bundeseigenes Unternehmen leistet er einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und den Ausbau der Straßeninfrastruktur. Die streckenbezogene, nach Schadstoff- und Gewichtsklassen differenzierte Erhebung der Maut, trägt zu einer nachhaltigen Entlastung der Umwelt bei.
Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin
Gegenstand der Beschaffung ist der Kauf von "SAP-Signavio"-Lizenzen für die Nutzung im SaaS-Modell für folgende Module:
- SAP Signavio Process Manager
- SAP Signavio Process Governance
- SAP Signavio Collaboration Hub
Die oben genannten Lizenzen müssen die SAP Signavio Integration für leanIX enthalten.
Darüber hinaus werden alle im SaaS-Modell enthaltene Services, wie zum Beispiel ein aktives Customer Success Management, benötigt.
Optional ist weiter anzubieten:
- Abrufkontingente für Mehrbedarf von Lizenzen
- Lizenzen für SAP Signavio Decision Model and Notation
- API-Lizenz
- Lizenzen für SAP Signavio Journey Modeller
Das Prozessmodellierungstool "SAP Signavio" ist bei der Toll Collect im Einsatz und wird als SaaS-Lösung genutzt. Toll Collect modelliert mit "SAP Signavio" Fach- und Systemprozesse. Um diese Prozesse aufrecht zu erhalten und weiter zu modellieren hat sich Toll Collect zur Beschaffung weiterer Lizenzen entschieden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.sap.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0F6P4G
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland