Projektträgerschaft "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-3/1(2023)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532451
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532451
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaft "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"

Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-3/1(2023)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer (AN) wird bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung des Förderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" unterstützen. Die Aufgaben des AN liegen darin, als Teil der mittelbewirtschaftenden Stellen des BMBF das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Aufgaben zu unterstützen sowie dazu beizutragen, die Wirksamkeit zu verbessern und eine rationelle Abwicklung zu sichern. Die Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden.

Die durch den AN zu bearbeitenden Zuwendungen teilen sich in zwei Gruppen auf:

1. Zuwendungen an 22 bundesweite Einrichtungen mit Organisationstrukturen bis auf lokale Ebene (so genannte "Förderer"); diese Einrichtungen leiten auf Antrag Fördermittel an lokale Träger weiter (Weiterleitung von Fördermitteln).

2. Zuwendungen an 5 bundesweit tätige Einrichtungen, die die Bündnisse für Bildung auf lokaler Ebene initiieren und die außerschulischen Maßnahmen selbst durchführen (so genannte "Initiativen").

Zusätzlich sind Zuwendungen an 16 Beratungsstellen in allen 16 Ländern zu betreuen.

Der AN übernimmt die Betreuung der o.g. laufenden Fördervorhaben. Im weiteren Verlauf unterstützt der AN bei der Prüfung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen.

Über die Vorhabensbearbeitung hinaus unterstützt der AN das BMBF bei weiteren fachlichen Aufgaben, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen, bei der Fachkommunikation für die Bündnisse für Bildung, der fachlichen Betreuung des webbasierten Verwaltungssystems "Kumasta" und bei der Vergabe von Dienstleistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/01/2024
Ende: 31/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es bestehen zwei Optionen zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber. Die erste Option sieht eine Verlängerung um bis zu einem Jahr bis längstens zum 31.12.2027 vor, die zweite Option sieht eine weitere Verlängerung um bis zu einem Jahr und drei Monaten, bis längstens zum 31.03.2029 vor.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen zwei Optionen zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber. Die erste Option sieht eine Verlängerung um bis zu einem Jahr bis längstens zum 31.12.2027 vor, die zweite Option sieht eine weitere Verlängerung um bis zu einem Jahr und drei Monaten, bis längstens zum 31.03.2029 vor.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Laufzeit von maximal 5 Jahren und drei Monaten für diese Rahmenvereinbarung ist notwendig, um die wesentlichen administrativen Aufgaben innerhalb der Förderzeiträume bei den derzeit bereits laufenden Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ohne erneute Ausschreibung einer Projektträgerschaft abzudecken. Die dritte 5-jährige Förderphase des Förderprogramms "Kultur macht stark" läuft bis zum 31.12.2027, so dass eine kontinuierliche und lückenlose Förderbetreuung (Betreuung und Abwicklung der laufenden Vorhaben und Verwendungsnachweisprüfung) sichergestellt werden kann. Ab dem 31.12.2027 sind durch den AN noch (im Umfang reduzierte) Arbeiten zur Beendigung der Förderrunde zu erbringen, wie etwa Verwendungsnachweisprüfungen.

Durch die Wahl eines Grundvertragszeitraums von drei Jahren und zwei optionalen Verlängerungszeiträumen verschafft sich das BMBF Flexibilität für mögliche Anschlussmaßnahmen. Der komplexe Übergang in eine weitere Förderphase sollte dabei durch denselben Projektträger begleitet werden.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/09/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstarße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstarße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2023