Projektträgerschaft "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-3/1(2023)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"
Der Auftragnehmer (AN) wird bei der zielgerichteten und effizienten Umsetzung des Förderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" unterstützen. Die Aufgaben des AN liegen darin, als Teil der mittelbewirtschaftenden Stellen des BMBF das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Aufgaben zu unterstützen sowie dazu beizutragen, die Wirksamkeit zu verbessern und eine rationelle Abwicklung zu sichern. Die Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden.
Die durch den AN zu bearbeitenden Zuwendungen teilen sich in zwei Gruppen auf:
1. Zuwendungen an 22 bundesweite Einrichtungen mit Organisationstrukturen bis auf lokale Ebene (so genannte "Förderer"); diese Einrichtungen leiten auf Antrag Fördermittel an lokale Träger weiter (Weiterleitung von Fördermitteln).
2. Zuwendungen an 5 bundesweit tätige Einrichtungen, die die Bündnisse für Bildung auf lokaler Ebene initiieren und die außerschulischen Maßnahmen selbst durchführen (so genannte "Initiativen").
Zusätzlich sind Zuwendungen an 16 Beratungsstellen in allen 16 Ländern zu betreuen.
Der AN übernimmt die Betreuung der o.g. laufenden Fördervorhaben. Im weiteren Verlauf unterstützt der AN bei der Prüfung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen.
Über die Vorhabensbearbeitung hinaus unterstützt der AN das BMBF bei weiteren fachlichen Aufgaben, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen, bei der Fachkommunikation für die Bündnisse für Bildung, der fachlichen Betreuung des webbasierten Verwaltungssystems "Kumasta" und bei der Vergabe von Dienstleistungen.
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
Es bestehen zwei Optionen zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber. Die erste Option sieht eine Verlängerung um bis zu einem Jahr bis längstens zum 31.12.2027 vor, die zweite Option sieht eine weitere Verlängerung um bis zu einem Jahr und drei Monaten, bis längstens zum 31.03.2029 vor.
Es bestehen zwei Optionen zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber. Die erste Option sieht eine Verlängerung um bis zu einem Jahr bis längstens zum 31.12.2027 vor, die zweite Option sieht eine weitere Verlängerung um bis zu einem Jahr und drei Monaten, bis längstens zum 31.03.2029 vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit von maximal 5 Jahren und drei Monaten für diese Rahmenvereinbarung ist notwendig, um die wesentlichen administrativen Aufgaben innerhalb der Förderzeiträume bei den derzeit bereits laufenden Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ohne erneute Ausschreibung einer Projektträgerschaft abzudecken. Die dritte 5-jährige Förderphase des Förderprogramms "Kultur macht stark" läuft bis zum 31.12.2027, so dass eine kontinuierliche und lückenlose Förderbetreuung (Betreuung und Abwicklung der laufenden Vorhaben und Verwendungsnachweisprüfung) sichergestellt werden kann. Ab dem 31.12.2027 sind durch den AN noch (im Umfang reduzierte) Arbeiten zur Beendigung der Förderrunde zu erbringen, wie etwa Verwendungsnachweisprüfungen.
Durch die Wahl eines Grundvertragszeitraums von drei Jahren und zwei optionalen Verlängerungszeiträumen verschafft sich das BMBF Flexibilität für mögliche Anschlussmaßnahmen. Der komplexe Übergang in eine weitere Förderphase sollte dabei durch denselben Projektträger begleitet werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Postanschrift: Heinemannstarße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift: Heinemannstarße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: