LOTTO-Shop-Programm
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Überseering 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LOTTO Hamburg GmbH, Einkauf, Überseering 4, 22297 Hamburg
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotto-hh.de
Abschnitt II: Gegenstand
LOTTO-Shop-Programm
Die LOTTO Hamburg GmbH ist ein 100%-iges Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und führt in deren Auftrag die Staatslotterien durch. Zur Abwicklung der Spieltransaktionen der Spielteilnehmer verfügt die LOTTO Hamburg GmbH aktuell über rund 400 LOTTO-Annahmestellen (nachfolgend „Annahmestellen“), die über das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg verteilt sind. Die Anzahl der Annahmestellen kann aufgrund der Fluktuation bei den Betreibern der Annahmestellen variieren.
Die LOTTO Hamburg GmbH betreibt eine Serviceplattform, die in der Lage ist, Selbstbedienungsterminals und Marketingdisplays in den Annahmestellen zu bedienen. Diese werden einerseits zu Zwecken des B2B-Services für die Annahmestellenbetreiber eingesetzt (elektronischer Informationsaustausch per Extranet mit der LOTTO Hamburg GmbH), andererseits als Servicepunkt, zur Spielscheinvorbereitung, Gewinnprüfung, Informationsbeschaffung und Marketingunterstützung für Endkunden der LOTTO Hamburg GmbH genutzt.
Im Sommer 2023 sollen die notwendigen Hardware-Module einschließlich etwaiger erforderlicher Software und die in diesem Zusammenhang benötigten Dienstleistungen (insgesamt als Projekt „LOTTO-Shop-Programm“ bezeichnet) aufgrund der technischen Weiterentwicklung produktneutral neu ausgeschrieben werden. Der Rollout der notwendigen Hardware soll bis Ende Mai 2024 erfolgen.
Die Beschaffung umfasst die folgenden Liefer- und Dienstleistungen in zwei Losen:
LOS 1:
• Lieferung von 440 Stück Selbstbedienungsterminals inkl. integrierten Barcode-Scannern
• Lieferung von 440 Stück DIN A4 S/W-Laserdruckern
• Lieferung von 440 Stück 32“- Digital-Signage-Displays („Möbel-Displays“)
• Lieferung von 230 Stück 43“- Digital-Higher-Brightness-Signage-Displays („Jackpot-Displays“)
• Lieferung einer Kiosksoftware als initiales Image (Fernwartungs- und Härtungssoftware) für die
Selbstbedienungsterminals und Jackpot-Displays zum Betrieb von mindestens 670 Clients sowie
die Erbringung von Softwarepflege hierfür
• Erstellung einer Dokumentation
• Erbringung von Softwarepflege- und Serviceleistungen
LOS 2:
• Ausführung des Rollouts für ca. 400 Annahmestellen
• Erbringung von Serviceleistungen für ca. 400 Annahmestellen
• Erbringung von Installations- und Demontageleistungen
Weitere Informationen zur LOTTO Hamburg GmbH finden sich unter www.lotto-hh.de.
Lieferung von Hard- und Software
Hamburg
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von Hardware-Modulen inklusive Software und Dokumentation sowie die Erbringung von Softwarepflege- und Serviceleistungen wie folgt:
• Lieferung von 440 Stück Selbstbedienungsterminals inkl. integrierten Barcode-Scannern
• Lieferung von 440 Stück DIN A4 S/W-Laserdruckern
• Lieferung von 440 Stück 32“- Digital-Signage-Displays („Möbel-Displays“)
• Lieferung von 230 Stück 43“- Digital-Higher-Brightness-Signage-Displays („Jackpot-Displays“)
• Lieferung einer Kiosksoftware als initiales Image (Fernwartungs- und Härtungssoftware) für die
Selbstbedienungsterminals und Jackpot-Displays zum Betrieb von mindestens 670 Clients sowie
die Erbringung von Softwarepflege hierfür
• Erstellung einer Dokumentation
• Erbringung von Softwarepflege- und Serviceleistungen
Die Laufzeit des Vertrages hinsichtlich der zu liefernden Hardware-Module und Software als auch für die Erbringung von Softwarepflege- und Serviceleistungen verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt wird. Nach spätestens 96 Monaten endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zur Reduzierung der Bewerber wird nach dem Grad der Vergleichbarkeit der vom Bewerber einzureichenden Referenzen mit den ausgeschriebenen Leistungen eine Rangfolge unter den Bewerbern gebildet. Die einzureichenden Referenzen müssen dabei sämtliche genannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit abdecken. Dabei können die Anforderungen an die Vergleichbarkeit entweder mit einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Sollte jedoch eine Anforderung nicht mit einer Referenz nachgewiesen sein, gilt die notwendige Eignung als nicht nachgewiesen. Diese Bewerber kommen somit nicht für die Angebotsphase in Betracht.
Sollte die Rangfolge der Bewerber bezüglich der Bewerber aufzeigen, dass mehr als 4 geeignete Bewerber vorliegen, wird zunächst die Menge der eingereichten Referenzen pro Anforderung herangezogen. Wenn jede der genannten vier Anforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen mit jeweils 3 oder mehr verschiedenen Referenzen belegt werden kann, erhält der Bewerber 3 Punkte je Anforderung. Die Referenzen werden einzeln bewertet, so dass der Bewerber anteilig Punkte erhalten kann (z. B. wenn eine Anforderung mit zwei unterschiedlichen Referenzen belegt ist, erwirbt der Bewerber 2 Punkte). Pro Anforderung können somit maximal 3 Punkte und für alle Anforderungen zusammen maximal 12 Punkte erzielt werden. Abhängig von der erhaltenen Punktzahl insgesamt wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt, die mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl beginnt. Die jeweils darunterliegenden Punktzahlen werden entsprechend ihrer erreichten Höhe einsortiert.
Sofern danach auch noch keine Reduzierung auf die angegebene Anzahl der Bewerber erfolgen kann, ist die von den Bewerbern angegebene höchste gelieferte Stückzahl an Hardware entscheidend. Dabei werden aber nur diejenigen Bewerber für eine weitere Entscheidung herangezogen, die die gleiche Punktzahl erreicht haben. Wenn beispielsweise der erstplatzierte Bewerber 12 Punkte erhalten hat und die Bewerber 2 bis 5 jeweils 10 Punkte, werden nur diejenigen Bewerber für eine weitere Entscheidung herangezogen, die 10 Punkte erreicht haben, damit eine Reduzierung auf 4 Bewerber erfolgen kann. Die Referenzen der zur Entscheidung herangezogenen Bewerber werden auf die jeweils angegebenen Stückzahlen der ausgelieferten Hardware angesehen. Die Referenz mit der höchsten Stückzahl an ausgelieferter Hardware wird dann zur Bewertung herangezogen. Die jeweilige Stückzahl der ausgelieferten Hardware wird mit 10 Punkten bewertet, wenn 500 Geräte oder mehr an Hardware ausgeliefert wurden. Es erfolgt eine Punktabstufung pro 10% der Ursprungsmenge, bspw. 9 Punkte entsprechen einer Menge von 450 bis 499 ausgelieferten Geräten, 8 Punkte entsprechen 400 bis 449 ausgelieferten Geräten usw. Abhängig von der erhaltenen Punktzahl insgesamt wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt, die mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl beginnt. Die jeweils darunterliegenden Punktzahlen werden entsprechend ihrer erreichten Höhe einsortiert.
Die mindestens 3 bzw. höchstens 4 am besten geeigneten und nach den vorgenannten Kriterien ausgewählten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die zu erbringenden Leistungsoptionen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung - LOS 1 (ANLAGE 1)" sowie "Angebot (Erstangebot) - LOS 1" bzw. "Angebot (endgültiges Angebot) - LOS 1 (ANLAGE 2)" detailliert beschrieben.
Rollout-, Service- und Montageleistungen
Hamburg
Gegenstand dieses Loses ist der Rollout von Hardware-Modulen, die Erbringung von Serviceleistungen sowie Installations- und Demontagearbeiten in den LOTTO-Annahmestellen der LOTTO Hamburg GmbH wie folgt:
• Ausführung des Rollouts für ca. 400 Annahmestellen
• Erbringung von Serviceleistungen für ca. 400 Annahmestellen
• Erbringung von Installations- und Demontageleistungen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt wird. Nach spätestens 48 Monaten ab Start des Rollouts endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass sie einer besonderen Kündigung bedarf.
Zur Reduzierung der Bewerber wird nach dem Grad der Vergleichbarkeit der vom Bewerber einzureichenden Referenzen mit den ausgeschriebenen Leistungen eine Rangfolge unter den Bewerbern gebildet. Die einzureichenden Referenzen müssen dabei sämtliche genannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit abdecken. Dabei können die Anforderungen an die Vergleichbarkeit entweder mit einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Sollte jedoch eine Anforderung nicht mit einer Referenz nachgewiesen sein, gilt die notwendige Eignung als nicht nachgewiesen. Diese Bewerber kommen somit nicht für die Angebotsphase in Betracht.
Sollte die Rangfolge der Bewerber bezüglich der Bewerber aufzeigen, dass mehr als 4 geeignete Bewerber vorliegen, wird zunächst die Menge der eingereichten Referenzen pro Anforderung herangezogen. Wenn jede der genannten zwei Anforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen mit jeweils 3 oder mehr verschiedenen Referenzen belegt werden kann, erhält der Bewerber 3 Punkte je Anforderung. Die Referenzen werden einzeln bewertet, so dass der Bewerber anteilig Punkte erhalten kann (z. B. wenn eine Anforderung mit zwei unterschiedlichen Referenzen belegt ist, erwirbt der Bewerber 2 Punkte). Pro Anforderung können somit maximal 3 Punkte und für alle Anforderungen zusammen maximal 6 Punkte erzielt werden. Abhängig von der erhaltenen Punktzahl insgesamt wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt, die mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl beginnt. Die jeweils darunterliegenden Punktzahlen werden entsprechend ihrer erreichten Höhe einsortiert.
Sofern danach auch noch keine Reduzierung auf die angegebene Anzahl der Bewerber erfolgen kann, ist die von den Bewerbern angegebene höchste gelieferte Anzahl an ausgerollten Point of Sale entscheidend. Dabei werden aber nur diejenigen Bewerber für eine weitere Entscheidung herangezogen, die die gleiche Punktzahl erreicht haben. Wenn beispielsweise der erstplatzierte Bewerber 6 Punkte erhalten hat und die Bewerber 2 bis 5 jeweils 5 Punkte, werden nur diejenigen Bewerber für eine weitere Entscheidung herangezogen, die 5 Punkte erreicht haben, damit eine Reduzierung auf 4 Bewerber erfolgen kann. Die Referenzen der zur Entscheidung herangezogenen Bewerber werden auf die jeweils angegebene Anzahl der ausgestatteten Point of Sale angesehen. Die Referenz mit der höchsten Anzahl an ausgestatteten Point of Sale wird zur Bewertung herangezogen. Die jeweilige Anzahl der ausgestatteten Point of Sale wird mit 10 Punkten bewertet, wenn Hardware in 200 Point of Sale oder mehr ausgeliefert und montiert wurde. Es erfolgt eine Punktabstufung pro 10% der Ursprungsmenge, bspw. 9 Punkte entsprechen einer Menge von 180 bis 199 ausgestatteten Point of Sale, 8 Punkte entsprechen 160 bis 179 ausgestatteten Point of Sale usw. Abhängig von der erhaltenen Punktzahl insgesamt wird eine
Rangfolge der Bewerber erstellt, die mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl beginnt. Die jeweils darunterliegenden Punktzahlen werden entsprechend ihrer erreichten Höhe einsortiert.
Die mindestens 3 bzw. höchstens 4 am besten geeigneten und nach den vorgenannten Kriterien ausgewählten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die zu erbringenden Leistungsoptionen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung - LOS 2 (ANLAGE 1)" sowie "Angebot (Erstangebot) - LOS 2" bzw. "Angebot (endgültiges Angebot) - LOS 2 (ANLAGE 2)" detailliert beschrieben.
Die während der Vertragslaufzeit abrufbaren Höchstmengen der vom Auftragnehmer zu erbringenden
Leistungen sind in dem Dokument "Rahmenvereinbarung - LOS 2" festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1 (ANLAGE 3)“ bzw. in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 2 (ANLAGE 3)“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe in dem vom Eignungsverleiher eingereichten Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1 (ANLAGE 10)“ bzw. in dem Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2 (ANLAGE 11)“. Dort sind vom Bewerber bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen. Zudem ist vom Bewerber bzw. vom Eignungsverleiher eine Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen seine Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1 (ANLAGE 3)“ bzw. „Eignungsangaben - LOS 2 (ANLAGE 3)“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1 (ANLAGE 10)“ bzw. im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2 (ANLAGE 11)“. Dort hat der Bewerber bzw. der Eignungsverleiher im LOS 1 eine Erklärung zum Umsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) im Bereich technischer Ausstattung im stationären Einzelhandel und im LOS 2 eine Erklärung zum Umsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) im Bereich technischer Montagedienstleistungen im stationären Einzelhandel abzugeben.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie im Falle einer Eignungsleihe dienen die Angaben in dem Dokument „Referenzen - LOS 1“ (ANLAGE 3a)“ bzw. „Referenzen – LOS 2 (ANLAGE 3a)“.
LOS 1:
Die LOTTO Hamburg GmbH fordert und erwartet Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber für die Erfüllung der nach der Leistungsbeschreibung auszuführenden Leistungen technisch und beruflich geeignet ist.
Der Bewerber bzw. Eignungsverleiher benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen, die nicht älter als 2020 sind und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Vergleichbar sind Referenzen mit den ausgeschriebenen Leistungen insbesondere auch dann, wenn sie
1. ein Projekt zur Beschaffung von Hardware für den Point of Sale mit einem Mengengerüst von über 500 Geräten,
2. ein Projekt zur Beschaffung von Hardware, welches ein Selbstbedienungsterminal mit Touch-Funktion für den Endkundendialog beinhaltete,
3. ein Projekt, bei welchem die beschaffte Hardware in 200 verschiedenen Points of Sale eingesetzt wurde,
4. ein Projekt zur Beschaffung von Hardware, bei welchem ebenfalls Härtungs- und Fernwartungssoftware installiert wurde,
zum Gegenstand hatten.
Zu 1. Ein Projekt zur Beschaffung von Hardware für den Point of Sale ist gegeben, wenn für den Einsatz im Point of Sale mindestens 500 technisch vergleichbare Geräte (mindestens zwei der folgenden Geräte: Selbstbedienungsterminal, Drucker, Digital Signage Displays) beschafft wurden.
Zu 2. Ein Projekt zur Beschaffung von Hardware, welches ein Selbstbedienungsterminal mit Touch-Funktion für den Endkundendialog beinhaltet, ist gegeben, wenn die Hardware am Point of Sale im uneingeschränkten Kundenzugriff eingesetzt wurde.
Zu 3. Ein Projekt, bei welchem die beschaffte Hardware in 200 verschiedenen Points of Sale eingesetzt wurde, ist gegeben, wenn die Points of Sale räumlich getrennt über mindestens ein Stadtgebiet (mind. 30.000 Einwohner) verteilt sind, jedoch gemeinschaftlich administriert und betrieben wurden.
Zu 4. Ein Projekt zur Beschaffung von Hardware, bei welchem ebenfalls Härtungs- und Fernwartungssoftware installiert wurde, ist gegeben, wenn im Rahmen der Beschaffung technische vergleichbare Geräte (Kassen, Info-Points, etc.) mit Härtungs- und Fernwartungssoftware installiert wurden.
Die aufzuführenden Referenzen müssen alle beschriebenen Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit können mit einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Falls eine Anforderung nicht mit einer Referenz nachgewiesen wird, gilt die Eignung als nicht nachgewiesen.
Die Referenzen sind in Form einer PDF-Datei anzufertigen und müssen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Dazu ist das Dokument „Referenzen - LOS 1 (ANLAGE 3a)“ zu verwenden. Eine Seite muss mindestens zur Beschreibung des Projekts genutzt werden und eine weitere Seite zur medialen (Fotos, o.ä.) Abbildung des Projekts. Eine zusätzliche Bereitstellung von Verlinkungen zu externen Seiten (bspw. Firmenwebsites oder Videoportale) können hinzugefügt werden, müssen aber öffentlich und jederzeit zugänglich sein. Es muss eine Nummerierung der Referenzen erfolgen. Die Eignung kann mit einer, sollte jedoch möglichst mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Sollten die Seiten oder die Ausfüllfelder in dem Dokument „Referenzen - LOS 1 (ANLAGE 3a)“ nicht ausreichend sein, weil der Bewerber weitere Referenzen benennen möchte oder weil der vorgegebene Platz in den einzelnen Zeilen nicht ausreichend sein sollte, hat er diese auf einem von ihm erstellten Dokument anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dabei hat er die Darstellung der Referenzen aus dem Dokument „Referenzen - LOS 1 (ANLAGE 3a)“ zu übernehmen, so dass das von ihm erstellte Dokument dieselben Angaben erhält, die für eine Referenz aufzuführen sind.
Die nachfolgenden Informationen müssen zu jeder Referenz in der PDF-Datei unter Aufführung der Angaben für die Vergleichbarkeit der Referenzen aufgeführt werden:
• Projekttitel:
• Auftraggeber (vollständiger Name und Anschrift):
• Branche:
• Leistungszeitraum (z. B. 01/2022 bis 06/2022):
• Beschreibung des Projekts:
• Anzahl der ausgestatteten Points of Sale:
• eingesetzte Geräte (Modellbezeichnung und Marke):
• Anzahl der gelieferten Geräte insgesamt:
• Laufzeit der Geräte:
• eingesetzte Software (Name und Version):
LOS 2:
Die LOTTO Hamburg GmbH fordert und erwartet Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber für die Erfüllung der nach der Leistungsbeschreibung auszuführenden Leistungen technisch und beruflich geeignet ist.
Der Bewerber bzw. Eignungsverleiher benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen, die nicht älter als 2020 sind und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Vergleichbar sind Referenzen mit den ausgeschriebenen Leistungen insbesondere auch dann, wenn sie
1. ein Projekt zum Rollout von Selbstbedienungsterminals,
2. ein Projekt zum Rollout in mindestens 200 Points of Sale.
zum Gegenstand hatten.
Zu 1. Ein Projekt zum Rollout von Hardware, welches ein Selbstbedienungsterminal beinhaltet, ist gegeben, wenn die Hardware am Point of Sale funktionsbereit installiert und montiert wurde.
Zu 2. Ein Projekt zum Rollout von mindestens 200 Points of Sale ist gegeben, wenn über einen Zeitraum von 3 Monaten technische Hardware in 200 verschiedenen Points of Sale montiert und in Betrieb genommen wurde.
Die aufzuführenden Referenzen müssen alle beschriebenen Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit können mit einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Falls eine Anforderung nicht mit einer Referenz nachgewiesen wird, gilt die Eignung als nicht nachgewiesen.
Die Referenzen sind in Form einer PDF-Datei anzufertigen und müssen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Dazu ist das Dokument „Referenzen - LOS 2 (ANLAGE 3a)“ zu verwenden. Eine Seite muss mindestens zur Beschreibung des Projekts genutzt werden und eine weitere Seite zur medialen (Fotos, o.ä.) Abbildung des Projekts. Eine zusätzliche Bereitstellung von Verlinkungen zu externen Seiten (bspw. Firmenwebsites oder Videoportale) können hinzugefügt werden, müssen aber öffentlich und jederzeit zugänglich sein. Es muss eine Nummerierung der Referenzen erfolgen. Die Eignung kann mit einer, sollte jedoch möglichst mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Sollten die Seiten oder die Ausfüllfelder in dem Dokument „Referenzen - LOS 2 (ANLAGE 3a)“ nicht ausreichend sein, weil der Bewerber weitere Referenzen benennen möchte oder weil der vorgegebene Platz in den einzelnen Zeilen nicht ausreichend sein sollte, hat er diese auf einem von ihm erstellten Dokument anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dabei hat er die Darstellung der Referenzen aus dem Dokument „Referenzen - LOS 2 (ANLAGE 3a)“ zu übernehmen, so dass das von ihm erstellte Dokument dieselben Angaben erhält, die für eine Referenz aufzuführen sind.
Die nachfolgenden Informationen müssen zu jeder Referenz in der PDF-Datei unter Aufführung der Angaben für die Vergleichbarkeit der Referenzen aufgeführt werden:
• Projekttitel:
• Auftraggeber (vollständiger Name und Anschrift):
• Branche:
• Leistungszeitraum (z. B. 01/2022 bis 03/2022):
• Beschreibung des Projekts:
• Beschreibung der durchgeführten Leistungen:
• eingesetzte Geräte (Modellbezeichnung und Marke):
• Anzahl der ausgestatteten Points of Sale:
• Anzahl der eingesetzten Teams:
• Anzahl der Mitarbeiter pro eingesetztem Team:
Ferner ist vom Bewerber bei LOS 2 die durchschnittliche Anzahl des beschäftigten, festen Personals (inkl. Führungskräfte und Praktikanten, Werkstudenten ohne Auszubildende) des/der Standorte/s des Bewerbers, der/die für die LOTTO Hamburg GmbH die ausgeschriebenen Leistungen erbringen soll/en, in den Jahren 2020, 2021, 2022 anzugeben.
Außerdem hat der Bewerber bzw. Eignungsverleiher eine Eigenerklärung bei LOS 1 bzw. LOS 2 abzugeben, in der zu erklären ist, dass seine Ansprechpartner die deutsche Sprache sprechen und verstehen.
Das Dokument "Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches
Vergabegesetz" ist ausgefüllt einzureichen. Zudem sind dem Angeboten (Erstangebot bzw. endgültiges Angebot) im LOS 1 das Dokument „Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG“ sowie Nachweise über:
- die Zertifizierung des angebotenen DIN A4 S/W-Laserdruckers mit dem Umwelt-Prüfsiegel „Blauer Engel“ (DE-UZ 205) oder einem gleichwertigen Prüfsiegel,
- die EU-Energieeffizienzklasse des Möbel-Displays,
- die EU-Energieeffizienzklasse des Jackpot-Displays,
beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind per PDF-Dokument an zu richten.
Die E-Mail-Adresse ist ausschließlich für die Rechnungslegung zu nutzen.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit die Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 S. 1 GWB.
Unter Bezugnahme auf § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.