Wärmeversorgung BVG-Betriebshof Köpenicker Landstraße 297
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ted.europa.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgung BVG-Betriebshof Köpenicker Landstraße 297
Wärmeversorgung des neuen BVG-Betriebshofes Köpenicker Landstraße 297 (Verwaltungsgebäude + Servicehalle) inkl. Errichtung der Übergabestationen
Köpenicker Landstraße 297, 12437 Berlin
Wärmeversorgung des neuen BVG-Betriebshofes Köpenicker Landstraße 297 (Verwaltungsgebäude + Servicehalle) ab 07/2025 für den Zeitraum von 5 Jahren inkl. Errichtung der Übergabestationen
optionale Vertragsverlängerung - 2 x 2 Jahre bis längstens 30.06.2034
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der BVG-Betriebshof Köpenicker Landstraße 297 befindet sich in einem Fernwärmeversorgungsgebiet, welches aktuell durch die BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin erschlossen ist. Der Ausbau von zusätzlichen Versorgungsnetzen wurde im Vorfeld von weiteren Anbietern abgelehnt bzw. aufgrund des massiven Aufwandes aus wirtschaftlichen und technologischen Gründen für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum ausgeschlossen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgung Köpenicker Landstraße 297 inkl. Errichtung der Übergabestationen
Postanschrift: Gaußstraße 11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.btb-berlin.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist zulässig, soweit: a. der Antragsteller geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.