Unterstützung von Transformationsprojekten der Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-073
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 149
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): n.n.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung von Transformationsprojekten der Polizei
Mittels der vorliegenden Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit bis zu drei leistungsfähigen Partnern geschlossen werden. Die Partner werden die PD bei der Erbringung entsprechender Beratungsleistungen unterstützen, um eine ganzheitliche Projektabwicklung „wie aus einer Hand“ anbieten und realisieren zu können. Die Beratungsleistungen beziehen sich dabei insbesondere auf die Themenstellung Transformationsberatung und werden im Kontext der Beratung der Polizeien von Bund und Ländern, erbracht.
Die abrufbare Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 1.500 Personentage.
Bundesweit
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 - 125 GWB
2. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
3. Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: (Formblatt - Anlage 1, Ziff. III.1))
zu Eignungskriterium 3: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:
• Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro (pro Schadensfall)
• Sach- und sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] Euro (pro Schadensfall)
Die Mindestdeckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
4. Unternehmensdarstellung (auf max. drei DIN-A4 Seiten): Angaben zu: Tätigkeitsbereiche, Organisation, Mitarbeiterstruktur, Niederlassungen in Deutschland, Unternehmensverbindungen, ggf. Aufgabenverteilung mit Nachunterneh-mern (Anlage 1, Ziff. IV.1)
5. Unternehmensreferenzen: (Anlage 1, Ziff.IV.2 - Formblatt Anlage 3)
zu Eignungskriterium 5: Mindestens fünf Unternehmensreferenzen (Mindestanforderung) aus den letzten fünf Jahren mit vergleichbaren Leistungen. Unter einer vergleichbaren Leistung sind erfolgreich beratene IT-Projekte im Bereich der Polizei von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland mit nachweislichem Projektinhalt der polizeilichen Sachbearbeitungssysteme zu verstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Die Nachweise zu den Eignungskriterien sind für die Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Die Umsatzangaben werden bei einer Bewerbergemeinschaft aber addiert gewertet. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bewerbergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzeln.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499/0
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.