Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Störungsbeseitigung und Reinigung von Lichtumlenklamellenjalousien im Jakob-Kaiser-Haus Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-101-13-BL350
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Störungsbeseitigung und Reinigung von Lichtumlenklamellenjalousien im Jakob-Kaiser-Haus
Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Störungsbeseitigung und Reinigung von Lichtumlenklamellenjalousien im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages
Berlin-Mitte
Mechanische, rückstandfreie Reinigung der Lichtumlenklamellen im Rahmen der Inspektion einschließlich Demontage, Transport zur Waschanlage, nach Reinigung zurück zum Einbauort und Wiedereinbau mit den Endlagenstellungen. Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durch Stichprobenmessungen und Dokumentation. Instandsetzung und Störungsbeseitigung: Austausch und Richten von beschädigten beziehungsweise verbogenen Lamellen einschließlich Leiterbänder/Führungsseile, Austausch von Motor und Motorsteuereinheiten, Endlageneinstellung mit der Wiederherstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlagen. Circa 1800 Büro- und Besprechungsräume sind mit Lichtumlenklamellenjalousien (LUL), HüppeLux, Typ 268 A 90, Lamellenbreite 25 mm und 50 mm, ausgestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Störungsbeseitigung und Reinigung von Lichtumlenklamellenjalousien im Jakob-Kaiser-Haus
Postanschrift: Alexander-Meißner-Straße 72
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30743065644
Fax: +49 30743065660
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.